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Drohnenführerschein

Für den sicheren Drohnenflug

Um eine Drohne fliegen zu dürfen, wird seit 2021 meist ein Führerschein benötigt.

Fliegende Drohne, im Hintergrund stehen zwei Männer.

Einen Drohnenführerschein braucht in der Regel jeder, der in Deutschland oder in anderen europäischen Ländern eine Drohne fliegen möchte. Je nach Gewicht des Flugobjekts benötigen die Piloten den kleinen oder großen Drohnenführerschein. Wir haben für Sie die wichtigsten Fakten rund um die beiden Führerscheine zusammengefasst.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Seit dem 1. Januar 2021 regelt die EU-Drohnenverordnung den Betrieb von Drohnen in europäischen Ländern und verlangt von Copter-Piloten einen Kompetenznachweis.
  • Es gibt zwei verschiedene Drohnenführerscheine: den EU-Kompetenznachweis A1/A3 und das EU-Fernpilotenzeugnis A2.
  • In vielen Fällen reicht der EU-Kompetenznachweis A1/A3 aus; das EU-Fernpilotenzeugnis A2 ist hingegen erforderlich, wenn eine Drohne mit einem Startgewicht von 250 bis 1.999 g in der Kategorie A2 betrieben werden soll.
  • Für Drohnen von weniger als 250 g Startgewicht benötigen Piloten keinen Führerschein

Wann brauche ich einen Drohnenführerschein?

Wer in Deutschland eine Drohne steuern möchte, benötigt in der Regel einen Kompetenznachweis in Form eines Drohnenführerscheins. Dieser dient als Nachweis, dass der Pilot mit den Regeln vertraut und imstande ist, seine Drohne sicher zu fliegen.

Ausnahmen von dieser Regel gelten nur

  • auf Modellflugplätzen, die über eine eigene Aufstiegserlaubnis verfügen,
  • beim Fliegen von Drohnen mit einem Startgewicht von weniger als 250 g oder
  • wenn die Drohne ausschließlich in Innenräumen geflogen wird.

Vorsicht

Einen Drohnenführerschein braucht nicht nur der Besitzer einer Drohne, sondern jeder Drohnenpilot. Auch wer nur leihweise die Drohne eines Dritten fliegt, muss im Besitz des entsprechenden Nachweises sein.

Was gilt für 2022?

Im Jahr 2022 gilt eine Übergangsregelung, der zufolge Drohnen mit einem Startgewicht bis 500 g noch ohne Führerschein geflogen werden können. Diese Übergangsfrist endet am 31.12.2022.

Welche Führerscheine gibt es?

In Deutschland kann man gemäß der EU-Drohnenverordnung zwei unterschiedliche Drohnenführerscheine erwerben:

  • den EU-Kompetenznachweis A1/A3, auch „kleiner Drohnenführerschein“ genannt, und
  • das EU-Fernpilotenzeugnis A2, auch „großer Drohnenführerschein“ genannt.

Beide Führerscheine berechtigen zum Fliegen einer Drohne zu Hobbyzwecken. Dabei gilt das Fernpilotenzeugnis als Erweiterung des Kompetenznachweises; wer den großen Drohnenführerschein absolvieren will, muss also bereits im Besitz des kleinen sein. Welcher Führerschein benötigt wird, hängt vom Gewicht der Drohne und der Kategorie ab, in der sie betrieben wird.

Info

Drohnenflüge werden in drei verschiedene Kategorien eingeteilt, von denen für Hobbypiloten vor allem die Kategorie „Offen“ relevant ist. Diese wird zusätzlich in die drei Unterkategorien A1 bis A3 unterteilt, in denen geregelt ist, wie viel Abstand die Drohne zu Menschen sowie Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten halten muss.

Welchen Führerschein brauche ich für meine Drohne?

Für Drohnen mit einem Startgewicht von 250 bis 499 g genügt der kleine Drohnenführerschein, unabhängig von der Kategorie oder Unterkategorie, in der diese betrieben werden. Dies gilt auch für Drohnen, die künftig die Klassifizierung C1 erhalten. Für alle weiteren Multicopter gilt:

  • Für Drohnen zwischen 500 und 1.999 g oder mit der Klassifizierung C2 ist der kleine Führerschein ausreichend, wenn die Drohne in der Kategorie A3, also mit großem Abstand zu Menschen und bestimmten Gebieten, betrieben wird.
  • Wird eine Drohne zwischen 500 und 1.999 g oder der Klassifizierung C2 in der Kategorie A2 geflogen, benötigt der Pilot den großen Drohnenführerschein.
  • Für Drohnen unter 25 kg oder mit der Klassifizierung C3 oder C4 reicht der kleine Drohnenführerschein, da diese wiederum nur in der Kategorie A3 fliegen dürfen.

Hinweis

Mehr zu den Drohnenkategorien und den Klassifizierungen lesen Sie im Artikel zum Thema „Drohne“.

Für welche Drohne brauche ich keinen Führerschein?

Wenn das Abfluggewicht der Drohne weniger als 250 g beträgt, benötigt der Pilot keinen Drohnenführerschein. Auch für Fluggeräte der zukünftigen Kategorie C0 ist kein Führerschein erforderlich.

Info

Ob eine Drohne mit einer Kamera ausgerüstet ist, hat keine Auswirkungen darauf, ob man sie mit oder ohne Führerschein fliegen darf.

Was passiert, wenn ich eine Drohne ohne Führerschein fliege?

Wer eine Drohne ohne gültigen Führerschein fliegt, riskiert ein Bußgeld und den Verlust des Versicherungsschutzes. Als Obergrenze für Bußgelder sind nach aktueller Gesetzeslage bis zu 50.000 Euro möglich. In der Regel liegen die Summen zwischen 500 und 1.500 Euro

Hinweis

Wer eine Drohne fliegt, muss seinen Führerschein mit sich führen. Dies ist in ausgedruckter oder elektronischer Form, etwa auf dem Smartphone, möglich. Alternativ kann man einen Führerschein in Scheckkartenform separat beantragen.

Da der kleine und der große Drohnenführerschein nur fünf Jahre gültig sind, sollten Piloten das Ablaufdatum im Auge behalten. Nach fünf Jahren muss die Gültigkeit durch eine Wiederholung oder Auffrischung erneuert werden.

Wie alt muss man für einen Drohnenführerschein sein?

Das Mindestalter für das Betreiben einer Drohne liegt bei 16 Jahren, sofern die Drohne nicht unter die EU-Spielzeugrichtlinie fällt. Allerdings dürfen Jugendliche unter 16 Jahren eine Drohne unter der direkten Aufsicht eines Piloten steuern, der die nötigen Kompetenzen besitzt und das Mindestalter erreicht hat.

Es wird angestrebt, dass künftig auch Personen unter 16 Jahren den EU-Kompetenznachweis A1/A3 erwerben können. Dafür müssen sie über ihre gesetzlichen Vertreter einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Für das EU-Fernpilotenzeugnis A2 gilt weiterhin ein Mindestalter von 16 Jahren.

Wie viel kostet ein Drohnenführerschein?

Die Kosten variieren je nach Art des Drohnenführerscheins. Für den kleinen Führerschein erhebt das Luftfahrtbundesamt eine Gebühr von 25 Euro. Diese wird bei Anmeldung zur Prüfung fällig; das Lehrmaterial und das Trainingsmodul sind kostenlos zugänglich.

Info

In den ersten Monaten nach Einführung der EU-Drohnenverordnung hat das Luftfahrtbundesamt die Prüfung für den kleinen Drohnenführerschein kostenlos angeboten. Inzwischen ist diese jedoch kostenpflichtig.

Die Preise für das EU-Fernpilotenzeugnis A2 werden von den externen Prüfstellen festgelegt. Hier können die Kurs- und Prüfungsgebühren je nach Art der Vorbereitung zwischen 90 und mehreren 100 Euro betragen. Hinzu kommt anschließend eine Gebühr von 30 Euro, die das Luftfahrtbundesamt für die Ausstellung des Zeugnisses erhebt.

Wo kann ich den Drohnenführerschein machen?

Der kleine Drohnenführerschein wird auf der Internetseite des Luftfahrtbundesamtes angeboten. Der Kurs und die Prüfung finden online statt.

Den großen Drohnenführerschein kann man in speziellen, vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Prüfungszentren absolvieren. Training und Prüfung können sowohl vor Ort im Prüfungszentrum als auch online absolviert werden. Je nach Anbieter kann man die Trainingseinheiten entweder im Selbststudium durchführen oder einen Lehrgang im Prüfungszentrum durchlaufen.

Wichtig

Voraussetzung für den Erwerb des Führerscheins ist eine gültige Drohnenversicherung oder eine Haftpflichtversicherung, die das Fliegen einer Drohne einschließt. Zudem muss der Pilot beim Luftfahrtbundesamt registriert sein.

Inhalt und Ablauf

Um einen Drohnenführerschein zu machen, ist ein umfangreiches theoretisches Wissen über den Betrieb einer Drohne – von rechtlichen Aspekten bis hin zur Meteorologie – erforderlich. Dabei wird besonderer Wert darauf gelegt, dass der Pilot das notwendige Wissen erwirbt, um eine Drohne sicher fliegen zu können.

Ablauf beim kleinen Drohnenführerschein

Für den Erwerb des kleinen Drohnenführscheins benötigt der Pilot:

  • das notwendige Wissen zum Umgang mit einer Drohne, welches er im Ausbildungsbereich erwirbt
  • das 30-minütige Trainingsmodul mit 20 Multiple-Choice-Aufgaben, das beliebig oft durchlaufen werden kann
  • die Prüfung, zu der sich der Pilot anmelden kann, wenn er im Trainingsmodul mindestens 75 Prozent der Fragen richtig beantwortet hat

Alle Module finden online statt. Die Prüfung enthält 40 Multiple-Choice-Fragen, von denen der Pilot ebenfalls 75 Prozent richtig beantworten muss, um zu bestehen. Im Erfolgsfall erhält der Pilot eine Bescheinigung im PDF-Format zum Ausdrucken. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung beliebig oft wiederholt werden, ohne dass eine erneute Gebühr anfällt.

Ablauf beim großen Drohnenführerschein

Der große Drohnenführerschein beinhaltet ein theoretisches Training, das online oder vor Ort absolviert werden kann, sowie ein praktisches Selbsttraining. Das Selbsttraining umfasst verschiedene Flugmanöver und kann eigenverantwortlich unter den Bedingungen der Kategorie A2 durchgeführt werden. Der Pilot bestätigt sich schriftlich selbst die Durchführung des praktischen Trainings.

Für die Anmeldung zur Prüfung müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • Kopie vom Ausweis oder Pass
  • EU-Kompetenznachweis A1/A3
  • Bestätigung über das praktische Selbsttraining

Bei der theoretischen Prüfung müssen insgesamt 30 Multiple-Choice-Fragen zu den drei Fachblöcken beantwortet werden. Bei einer Online-Prüfung erfolgt dies mittels Videokonferenz. Zum Bestehen muss der Pilot mindestens 75 Prozent richtig beantworten.

Hat der Pilot die Prüfung bestanden, kann er anschließend das Fernpilotenzeugnis beim Luftfahrtbundesamt beantragen.

Inhalt des kleinen Drohnenführerscheins

Beim kleinen Drohnenführerschein werden insgesamt 9 Fachgebiete abgedeckt:

  • Flugsicherheit
  • Luftraumbeschränkungen
  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Betriebsverfahren
  • Allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Flugobjekten
  •  Schutz von Privatsphäre und Daten
  • Drohnenversicherungen
  • Luftsicherheit

Inhalt des großen Drohnenführerscheins

Da der große Drohnenführerschein auf dem kleinen aufbaut, werden die Inhalte des kleinen nicht erneut behandelt. Stattdessen umfasst die Schulung drei Themengebiete:

  • Meteorologie: insbesondere der Einfluss von Wind, Temperatur und Sichtweite auf den Betrieb der Drohne sowie Wettervorhersagen
  • Flugleistung von unbemannten Flugobjekten: zum Beispiel die Sicherung der Nutzlast sowie Fakten zu Masse, Gleichgewicht und Akkus
  • die technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden: Langsam-Modus, 1:1-Regel und das Einschätzen von Entfernungen

Hinzu kommen verschiedene Manöver und Tätigkeiten, die im praktischen Selbsttraining gefordert werden. Dazu zählen unter anderem:

  • die Vorbereitung des Flugobjekts
  • die Prüfung des Fluggebietes hinsichtlich Sicherheitsrisiken und Personen sowie der Wetterbedingungen
  • bestimmte Kurvenradien
  • Flug bei Ausfall oder Störung der Höhen- und Positionssensoren
  • Rückkehr der Drohne zum Startplatz ohne Einsatz der Return-to-home-Funktion

Weitere Informationen zum Drohnenführerschein finden Sie auf der Internetseite des Luftfahrtbundesamtes.

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