Wenn das Abfluggewicht einer Drohne weniger als 250 g (C0) beträgt und in der Kategorie A1 betrieben wird, benötigt der Pilot keinen Drohnenführerschein. Ob eine Drohne mit einer Kamera ausgerüstet ist, hat keine Auswirkungen darauf, ob man sie mit oder ohne Führerschein fliegen darf.
Drohnen faszinieren – doch schon kleine Flugfehler können große Folgen haben. Eine private Haftpflichtversicherung, die Drohnenschäden einschließt, schützt Sie vor hohen Kosten und gibt Sicherheit beim Start.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 1. Januar 2021 gilt die EU-Drohnenverordnung: Für viele Drohnen ist ein Drohnenführerschein vorgeschrieben – entweder der EU-Kompetenznachweis A1/A3 (klein) oder das EU-Fernpilotenzeugnis A2 (groß).
- Seit dem 1. Januar 2024 dürfen in der offenen Kategorie (Open Category) nur noch zertifizierte Drohnen mit C-Klassifizierung, CE-Kennzeichen und Seriennummer neu in Verkehr gebracht werden.
- Für Drohnenpiloten ist eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung oder eine erweiterte Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, die Schäden durch Drohnenunfälle abdeckt.
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Wann brauche ich einen Drohnenführerschein?
Wer in Deutschland eine Drohne steuern möchte, benötigt im Regelfall einen Kompetenznachweis in Form eines Drohnenführerscheins. Das gilt sowohl für Eigentümer von Drohnen als auch für Drohnenpiloten: Auch wer nur leihweise die Drohne eines Dritten fliegt, muss im Besitz eines entsprechenden Drohnenführescheins sein. Dieser dient als Nachweis, dass der Pilot mit den Regeln vertraut und imstande ist, seine Drohne sicher zu fliegen.
Je nachdem, welches UAS (unmanned aircraft system) Sie nutzen und wo Sie Ihr unbemanntes Luftfahrzeugsystem einsetzen, benötigen Sie den kleinen oder großen Drohnenführerschein. Entscheidend für die Unterscheidung sind das Gewicht der Drohne und der Abstand zu bestimmten Gebieten, der eingehalten werden muss.
Private Haftpflichtversicherung
Falls der Drohnenflug nicht nach Plan verläuft
Schon kleine Flugfehler können hohe Kosten verursachen. Wenn Ihre private Haftpflicht Drohnenschäden abdeckt, sind Sie auf der sicheren Seite.
Der „kleine Drohnenführerschein“
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist die grundlegende Qualifikation für Drohnenpiloten. Er vermittelt das nötige Wissen zu Luftrecht, Sicherheit, Datenschutz und verantwortungsvollem Fliegen. Für die meisten privaten Anwendungen im Hobbybereich ist dieser Führerschein ausreichend.
Die Schulung und Prüfung erfolgen online über das Luftfahrt-Bundesamt. Nach bestandener Prüfung ist der Nachweis 5 Jahre gültig und europaweit anerkannt. Nach Ablauf der Zeit muss eine erneute Prüfung erfolgen.
Typisch für: Freizeitpiloten, Einsteiger und klassische Hobbyflüge in der offenen Kategorie.
Der „große Drohnenführerschein“
Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 baut auf dem Kompetenznachweis A1/A3 auf und erweitert die Einsatzmöglichkeiten. Es richtet sich an Piloten, die ihre Drohne unter anspruchsvolleren Bedingungen betreiben möchten.
Neben vertieften theoretischen Kenntnissen ist ein praktisches Selbsttraining erforderlich. Die Prüfung wird bei einer anerkannten Stelle abgelegt. Auch dieses Zertifikat ist 5 Jahre gültig. Nach Ablauf der Zeit ist ein Auffrischungstraining für eine Erneuerung nötig.
Typisch für: Ambitionierte Hobby-Piloten, die flexibler und näher an bebauten Gebieten fliegen möchten – unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Drohnenführerschein-Klassen: Welchen brauche ich für meine Drohne?
Drohnenflüge werden in 3 Betriebskategorien eingeteilt: offen, speziell und zulassungspflichtig. Für Hobby-Piloten ist in der Regel die offene Kategorie relevant.
Innerhalb dieser gelten die Unterkategorien A1 bis A3. Sie legen fest, wie schwer eine Drohne sein darf und welchen Mindestabstand sie zu Personen sowie zu Wohn-, Gewerbe- oder Erholungsgebieten einhalten muss.
Welche Kombination aus Gewichtsklasse und Kategorie für Ihre Drohne gilt – und welchen Drohnenführerschein Sie dafür benötigen – zeigt die folgende Übersicht.
Drohnenklassen und benötige Drohnenführerscheine im Überblick
| Drohnen-Gewichtsklasse (EU) | Betriebskategorie | Benötigter Führerschein | Typischer Einsatz |
|---|---|---|---|
| C0 (bis 250 g) | A1 | Kein Führerschein erforderlich | Sehr leichte Mini-Drohnen für private Aufnahmen mit Abstand zu Personen |
| C1 (bis 900 g) | A1 | EU-Kompetenznachweis A1/A3 („kleiner Drohnenführerschein“) | Klassische Kamera-Drohnen für Freizeit- und Urlaubsaufnahmen |
| C2 (bis 4 kg) | A3 | EU-Kompetenznachweis A1/A3 („kleiner Drohnenführerschein“) | Flüge mit größerem Abstand zu Personen und Wohngebieten |
| C2 (bis 4 kg) | A2 | EU-Fernpilotenzeugnis A2 („großer Drohnenführerschein“) | Anspruchsvollere Flüge näher an bebauten Gebieten |
| C3/C4 (bis 25 kg) | A2 | EU-Kompetenznachweis A1/A3 („kleiner Drohnenführerschein“) | Größere Drohnen mit Einsatz in weitläufigen, unbebauten Bereichen |
Gut zu wissen
Was passiert, wenn ich eine Drohne ohne Führerschein fliege?
Wer eine Drohne ohne gültigen Führerschein fliegt, riskiert ein Bußgeld und den Verlust des Versicherungsschutzes. Als Obergrenze für Bußgelder sind nach aktueller Gesetzeslage bis zu 50.000 € möglich.
Da der kleine und der große Drohnenführerschein nur 5 Jahre gültig sind, sollten Sie das Ablaufdatum im Auge behalten. Nach 5 Jahren müssen Sie die Gültigkeit durch eine Prüfung (A1/A3) bzw. ein Auffrischungstraining (A2) erneuern.
Gut zu wissen
Die Kosten variieren je nach Art des Drohnenführerscheins.
Checkliste
- Für den kleinen Drohnenführerschein erhebt das Luftfahrt-Bundesamt eine Gebühr von 25 €. Diese wird bei Anmeldung zur Prüfung fällig. Das Lehrmaterial und das Trainingsmodul sind kostenlos zugänglich.
- Die Preise für das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 legen die externen Prüfstellen fest. Dabei liegen die Kosten inkl. Kurs- und Prüfungsgebühren ca. bei 200 €. Hinzu kommt anschließend eine Gebühr von 30 €, die das Luftfahrt-Bundesamt für die Ausstellung des Zeugnisses erhebt.
Gut zu wissen
Wie laufen die Drohnenführerschein-Prüfungen ab?
Je nach Drohnenführerschein-Klasse unterscheidet sich der Ablauf der Schulung und Prüfung. Während der kleine Drohnenführerschein vollständig online absolviert wird, kombiniert der große Führerschein Theorie und Praxis durch praktisches Selbsttraining.
Ablauf beim kleinen Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3)
Der kleine Drohnenführerschein wird online über das Luftfahrt-Bundesamt absolviert. Nach den digitalen Lernmodulen folgt ein Trainingsbereich mit Multiple-Choice-Fragen. Sobald mindestens 75 % korrekt beantwortet wurden, kann die Prüfung abgelegt werden.
Die Online-Prüfung umfasst 40 Fragen, von denen ebenfalls 75 % richtig sein müssen. Bei Nichtbestehen ist eine Wiederholung möglich. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Bescheinigung im PDF-Format.
Ablauf beim großen Drohnenführerschein (EU-Fernpilotenzeugnis A2)
Der große Drohnenführerschein baut auf dem A1/A3 auf und umfasst ein vertieftes theoretisches Training sowie ein praktisches Selbsttraining. Die Durchführung des Praxisteils wird schriftlich bestätigt.
Für die Anmeldung zur Prüfung sind ein gültiger A1/A3-Nachweis, eine Ausweiskopie sowie die Bestätigung des Selbsttrainings erforderlich. Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen und kann online per Videokonferenz oder vor Ort abgelegt werden. Zum Bestehen müssen Drohnenpiloten mind. 75 % richtig beantworten.
Nach Bestehen können Sie das Fernpilotenzeugnis beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.
Was sind die Inhalte des kleinen Drohnenführerscheins (A1/A3)?
Beim kleinen Drohnenführerschein werden insgesamt 9 Fachgebiete abgedeckt.
Checkliste
- Flugsicherheit
- Luftraumbeschränkungen
- Luftrecht
- Menschliches Leistungsvermögen
- Betriebsverfahren
- Allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Flugobjekten
- Schutz von Privatsphäre und Daten
- Drohnenversicherungen
- Luftsicherheit
Was sind die Inhalte des großen Drohnenführerscheins (A2)?
Da der große Drohnenführerschein auf dem kleinen aufbaut, werden die Inhalte des kleinen nicht erneut behandelt. Stattdessen umfasst die Schulung 3 Themengebiete. Hinzu kommen verschiedene Manöver und Tätigkeiten, die im praktischen Selbsttraining gefordert werden.
Checkliste
- Meteorologie (Wind, Sicht, Wetterentwicklung)
- Flugleistung und Technik (Masse, Gleichgewicht, Akkus, Nutzlast)
- Risikominderung am Boden (Abstände, Sicherheitsregeln, Flugmodi)
- Vorbereitung des Fluggeräts
- Einschätzung des Fluggebiets
- Bestimmte Kurvenmanöver
- Verhalten bei Sensor-Ausfällen
- Rückkehr zum Startpunkt ohne automatische Funktion
FAQ – Häufige Fragen zum Drohnenführerschein
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Für Drohnen mit Kamera gilt unabhängig von der C-Klassifizierung eine Registrierungspflicht. Alle Drohnenpiloten sind verpflichtet, sich online beim Luftfahrt-Bundesamt zu registrieren. Drohnen ohne Kameras müssen Sie erst ab 250 g Gewicht registrieren.
Bei der gebührenpflichtigen Registrierung werden der vollständige Name sowie die abgeschlossene Versicherung für die Drohe angegeben. Danach erhält der Drohnenpilot eine Registrierungsnummer, die e-id. Diese hat eine lebenslange Gültigkeit und muss an der Drohne angebracht werden (z. B. am Batteriefach).
Der kleine Drohnenführerschein wird auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes angeboten. Der Kurs und die Prüfung finden online statt.
Den großen Drohnenführerschein kann man in speziellen, vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen Prüfungsstellen absolvieren. Training und Prüfung können Sie sowohl vor Ort im Prüfungszentrum als auch online absolvieren. Je nach Anbieter können Sie die Trainingseinheiten entweder im Selbststudium durchführen oder einen Lehrgang im Prüfungszentrum durchlaufen.
Die Kategorien A1 und A2 gehören zur offenen Betriebskategorie der EU-Drohnenverordnung. Sie legen fest, wie nah eine Drohne an unbeteiligten Personen betrieben werden darf.
In A1 dürfen Drohnen näher an einzelnen Personen fliegen (nicht über Menschenansammlungen), während in A2 ein definierter Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen eingehalten werden muss.
Mit dem EU-Kompetenznachweis A1/A3 dürfen Sie Drohnen in der offenen Kategorie betreiben – je nach Gewichtsklasse unter unterschiedlichen Abstandsregeln.
In A1 sind Flüge näher an einzelnen Personen erlaubt (nicht über Menschenansammlungen). In A3 dürfen Drohnen nur mit großem Abstand zu Personen sowie zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten geflogen werden.
Wer eine Drohne fliegt, muss seinen Führerschein mit sich führen. Dies ist in ausgedruckter oder elektronischer Form, z. B. auf dem Smartphone, möglich. Alternativ können Sie einen Führerschein in Scheckkartenform separat beantragen.
Das Mindestalter für den EU-Drohnenführerschein beträgt grundsätzlich 16 Jahre.
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen eine Drohne nur unter direkter Aufsicht einer geeigneten, volljährigen Person mit gültigem Kompetenznachweis steuern.
Für den kleinen Drohnenführerschein (A1/A3) ist künftig eine Prüfung unter 16 Jahren mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorgesehen. Für das EU-Fernpilotenzeugnis A2 bleibt das Mindestalter bei 16 Jahren.
Der kleine Drohnenführerschein (A1/A3) kann in wenigen Stunden online absolviert werden, da Schulung und Prüfung digital stattfinden.
Für das EU-Fernpilotenzeugnis (A2) sollten Sie zusätzlich Zeit für das theoretische Training und das praktische Selbsttraining einplanen. Der genaue Zeitaufwand hängt vom Anbieter und der individuellen Vorbereitung ab.
In der offenen Kategorie dürfen Drohnen grundsätzlich nicht über Menschenansammlungen fliegen. Je nach Drohnenklasse gelten unterschiedliche Mindestabstände zu unbeteiligten Personen und Wohngebieten. Welche Abstände einzuhalten sind, hängt von der Betriebskategorie (A1, A2 oder A3) ab.
Stand: 06.08.2026
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