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Drohnenführerschein: Diese Klassen gibt es

Wann brauche ich einen Drohnenführerschein?

Um eine Drohne fliegen zu dürfen, benötigen Piloten seit 2021 einen Führerschein. Erfahren Sie alles rund um die beiden Fernpiloten-Zertifikate.

Eine weiße Drohne vor blauem Hintergrund.

Drohnen faszinieren – doch schon kleine Flugfehler können große Folgen haben. Eine private Haftpflichtversicherung, die Drohnenschäden einschließt, schützt Sie vor hohen Kosten und gibt Sicherheit beim Start.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Januar 2021 gilt die EU-Drohnenverordnung: Für viele Drohnen ist ein Drohnenführerschein vorgeschrieben – entweder der EU-Kompetenznachweis A1/A3 (klein) oder das EU-Fernpilotenzeugnis A2 (groß).
  • Seit dem 1. Januar 2024 dürfen in der offenen Kategorie (Open Category) nur noch zertifizierte Drohnen mit C-Klassifizierung, CE-Kennzeichen und Seriennummer neu in Verkehr gebracht werden.
  • Für Drohnenpiloten ist eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung oder eine erweiterte Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, die Schäden durch Drohnenunfälle abdeckt.

Diese Themen finden Sie hier

Wann brauche ich einen Drohnenführerschein?

Wer in Deutschland eine Drohne steuern möchte, benötigt im Regelfall einen Kompetenznachweis in Form eines Drohnenführerscheins. Das gilt sowohl für Eigentümer von Drohnen als auch für Drohnenpiloten: Auch wer nur leihweise die Drohne eines Dritten fliegt, muss im Besitz eines entsprechenden Drohnenführescheins sein. Dieser dient als Nachweis, dass der Pilot mit den Regeln vertraut und imstande ist, seine Drohne sicher zu fliegen.

Je nachdem, welches UAS (unmanned aircraft system) Sie nutzen und wo Sie Ihr unbemanntes Luftfahrzeugsystem einsetzen, benötigen Sie den kleinen oder großen Drohnenführerschein. Entscheidend für die Unterscheidung sind das Gewicht der Drohne und der Abstand zu bestimmten Gebieten, der eingehalten werden muss.

Junge Leute helfen beim Umzug.

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Welche Drohnenführerscheine gibt es?

In Deutschland können Sie gemäß der EU-Drohnenverordnung 2 unterschiedliche EU-Drohnenführerscheine erwerben.

Drohnenführerschein-Klassen: Welchen brauche ich für meine Drohne?

Drohnenflüge werden in 3 Betriebskategorien eingeteilt: offen, speziell und zulassungspflichtig. Für Hobby-Piloten ist in der Regel die offene Kategorie relevant.
Innerhalb dieser gelten die Unterkategorien A1 bis A3. Sie legen fest, wie schwer eine Drohne sein darf und welchen Mindestabstand sie zu Personen sowie zu Wohn-, Gewerbe- oder Erholungsgebieten einhalten muss.

Welche Kombination aus Gewichtsklasse und Kategorie für Ihre Drohne gilt – und welchen Drohnenführerschein Sie dafür benötigen – zeigt die folgende Übersicht.

Drohnenklassen und benötige Drohnenführerscheine im Überblick

Drohnen-Gewichtsklasse (EU)BetriebskategorieBenötigter FührerscheinTypischer Einsatz
C0 (bis 250 g)A1Kein Führerschein erforderlichSehr leichte Mini-Drohnen für private Aufnahmen mit Abstand zu Personen
C1 (bis 900 g)A1EU-Kompetenznachweis A1/A3 („kleiner Drohnenführerschein“)Klassische Kamera-Drohnen für Freizeit- und Urlaubsaufnahmen
C2 (bis 4 kg)A3EU-Kompetenznachweis A1/A3 („kleiner Drohnenführerschein“)Flüge mit größerem Abstand zu Personen und Wohngebieten
C2 (bis 4 kg)A2EU-Fernpilotenzeugnis A2 („großer Drohnenführerschein“)Anspruchsvollere Flüge näher an bebauten Gebieten
C3/C4 (bis 25 kg)A2EU-Kompetenznachweis A1/A3 („kleiner Drohnenführerschein“)Größere Drohnen mit Einsatz in weitläufigen, unbebauten Bereichen

 

Gut zu wissen

Was bedeuten die einzelnen Drohnenklassen genau?

Die einzelnen Drohnenklassen bestimmen, wo und wie Drohnen betrieben werden dürfen. Mehr zu den Drohnenkategorien und den Klassifizierungen lesen Sie im Artikel zum Thema Drohnen.

Was passiert, wenn ich eine Drohne ohne Führerschein fliege?

Wer eine Drohne ohne gültigen Führerschein fliegt, riskiert ein Bußgeld und den Verlust des Versicherungsschutzes. Als Obergrenze für Bußgelder sind nach aktueller Gesetzeslage bis zu 50.000 € möglich.

Da der kleine und der große Drohnenführerschein nur 5 Jahre gültig sind, sollten Sie das Ablaufdatum im Auge behalten. Nach 5 Jahren müssen Sie die Gültigkeit durch eine Prüfung (A1/A3) bzw. ein Auffrischungstraining (A2) erneuern.

Gut zu wissen

Was passiert, wenn Ihre Drohne einen Schaden verursacht?

Kommt es zu einem Unfall, haften Sie als Pilot persönlich. Ohne passende Haftpflichtversicherung können Schadensersatzforderungen schnell existenzbedrohend werden.
Deshalb ist eine Drohnenversicherung gesetzlich vorgeschrieben – und eine private Haftpflichtversicherung mit Drohnenschutz besonders wichtig.

Wie viel kostet ein Drohnenführerschein?

Die Kosten variieren je nach Art des Drohnenführerscheins.

Checkliste

  • Für den kleinen Drohnenführerschein erhebt das Luftfahrt-Bundesamt eine Gebühr von 25 €. Diese wird bei Anmeldung zur Prüfung fällig. Das Lehrmaterial und das Trainingsmodul sind kostenlos zugänglich.
  • Die Preise für das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 legen die externen Prüfstellen fest. Dabei liegen die Kosten inkl. Kurs- und Prüfungsgebühren ca. bei 200 €. Hinzu kommt anschließend eine Gebühr von 30 €, die das Luftfahrt-Bundesamt für die Ausstellung des Zeugnisses erhebt.

Gut zu wissen

Brauche ich eine Versicherung für die Drohne?

Voraussetzung für den Erwerb des Führerscheins ist eine gültige Drohnenversicherung oder eine Haftpflichtversicherung, die das Fliegen einer Drohne einschließt. Zudem muss der Pilot beim Luftfahrt-Bundesamt registriert sein.

Wie laufen die Drohnenführerschein-Prüfungen ab?

Je nach Drohnenführerschein-Klasse unterscheidet sich der Ablauf der Schulung und Prüfung. Während der kleine Drohnenführerschein vollständig online absolviert wird, kombiniert der große Führerschein Theorie und Praxis durch praktisches Selbsttraining.

Was sind die Inhalte des kleinen Drohnenführerscheins (A1/A3)?

Beim kleinen Drohnenführerschein werden insgesamt 9 Fachgebiete abgedeckt.

Checkliste

  • Flugsicherheit
  • Luftraumbeschränkungen
  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Betriebsverfahren
  • Allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Flugobjekten
  • Schutz von Privatsphäre und Daten
  • Drohnenversicherungen
  • Luftsicherheit

Was sind die Inhalte des großen Drohnenführerscheins (A2)?

Da der große Drohnenführerschein auf dem kleinen aufbaut, werden die Inhalte des kleinen nicht erneut behandelt. Stattdessen umfasst die Schulung 3 Themengebiete. Hinzu kommen verschiedene Manöver und Tätigkeiten, die im praktischen Selbsttraining gefordert werden.

Checkliste

  • Meteorologie (Wind, Sicht, Wetterentwicklung)
  • Flugleistung und Technik (Masse, Gleichgewicht, Akkus, Nutzlast)
  • Risikominderung am Boden (Abstände, Sicherheitsregeln, Flugmodi)
  • Vorbereitung des Fluggeräts
  • Einschätzung des Fluggebiets
  • Bestimmte Kurvenmanöver
  • Verhalten bei Sensor-Ausfällen
  • Rückkehr zum Startpunkt ohne automatische Funktion

FAQ – Häufige Fragen zum Drohnenführerschein

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Wenn das Abfluggewicht einer Drohne weniger als 250 g (C0) beträgt und in der Kategorie A1 betrieben wird, benötigt der Pilot keinen Drohnenführerschein. Ob eine Drohne mit einer Kamera ausgerüstet ist, hat keine Auswirkungen darauf, ob man sie mit oder ohne Führerschein fliegen darf.

Für Drohnen mit Kamera gilt unabhängig von der C-Klassifizierung eine Registrierungspflicht. Alle Drohnenpiloten sind verpflichtet, sich online beim Luftfahrt-Bundesamt zu registrieren. Drohnen ohne Kameras müssen Sie erst ab 250 g Gewicht registrieren.
Bei der gebührenpflichtigen Registrierung werden der vollständige Name sowie die abgeschlossene Versicherung für die Drohe angegeben. Danach erhält der Drohnenpilot eine Registrierungsnummer, die e-id. Diese hat eine lebenslange Gültigkeit und muss an der Drohne angebracht werden (z. B. am Batteriefach).

Der kleine Drohnenführerschein wird auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes angeboten. Der Kurs und die Prüfung finden online statt.
Den großen Drohnenführerschein kann man in speziellen, vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen Prüfungsstellen absolvieren. Training und Prüfung können Sie sowohl vor Ort im Prüfungszentrum als auch online absolvieren. Je nach Anbieter können Sie die Trainingseinheiten entweder im Selbststudium durchführen oder einen Lehrgang im Prüfungszentrum durchlaufen.

Die Kategorien A1 und A2 gehören zur offenen Betriebskategorie der EU-Drohnenverordnung. Sie legen fest, wie nah eine Drohne an unbeteiligten Personen betrieben werden darf.
In A1 dürfen Drohnen näher an einzelnen Personen fliegen (nicht über Menschenansammlungen), während in A2 ein definierter Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen eingehalten werden muss.

Mit dem EU-Kompetenznachweis A1/A3 dürfen Sie Drohnen in der offenen Kategorie betreiben – je nach Gewichtsklasse unter unterschiedlichen Abstandsregeln.
In A1 sind Flüge näher an einzelnen Personen erlaubt (nicht über Menschenansammlungen). In A3 dürfen Drohnen nur mit großem Abstand zu Personen sowie zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten geflogen werden.

Wer eine Drohne fliegt, muss seinen Führerschein mit sich führen. Dies ist in ausgedruckter oder elektronischer Form, z. B. auf dem Smartphone, möglich. Alternativ können Sie einen Führerschein in Scheckkartenform separat beantragen.

Das Mindestalter für den EU-Drohnenführerschein beträgt grundsätzlich 16 Jahre.
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen eine Drohne nur unter direkter Aufsicht einer geeigneten, volljährigen Person mit gültigem Kompetenznachweis steuern.
Für den kleinen Drohnenführerschein (A1/A3) ist künftig eine Prüfung unter 16 Jahren mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorgesehen. Für das EU-Fernpilotenzeugnis A2 bleibt das Mindestalter bei 16 Jahren.

Der kleine Drohnenführerschein (A1/A3) kann in wenigen Stunden online absolviert werden, da Schulung und Prüfung digital stattfinden.
Für das EU-Fernpilotenzeugnis (A2) sollten Sie zusätzlich Zeit für das theoretische Training und das praktische Selbsttraining einplanen. Der genaue Zeitaufwand hängt vom Anbieter und der individuellen Vorbereitung ab.

In der offenen Kategorie dürfen Drohnen grundsätzlich nicht über Menschenansammlungen fliegen. Je nach Drohnenklasse gelten unterschiedliche Mindestabstände zu unbeteiligten Personen und Wohngebieten. Welche Abstände einzuhalten sind, hängt von der Betriebskategorie (A1, A2 oder A3) ab.

Stand: 06.08.2026

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