Gerade bei einem Gebrauchtwagen ist die Ermittlung und Festlegung des Wiederbeschaffungswerts oft umstritten. Der Versicherungsnehmer wünscht sich einen möglichst hohen Wiederbeschaffungswert, die Versicherung einen möglichst niedrigen. Auch wenn unabhängige Gutachter in beiderseitigem Interesse bemüht sind, eine genaue Wertschätzung vorzunehmen, kann es zum Wiederbeschaffungswert eines gebrauchten Autos durchaus unterschiedlicheMeinungen geben.
Sind Sie als Versicherungsnehmer nicht mit der Höhe des ermittelten Wiederbeschaffungswerts einverstanden, können Sie dagegen vor Gericht klagen. Dann beauftragen Sie einen eigenen Sachverständigen, um einen anderen Wiederbeschaffungswert zu ermitteln. Die Kosten für ein solches Gutachten betragen allerdings schnell mehrere tausend Euro – besonders dann kann sich also eine Rechtsschutzversicherung lohnen.