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Kurzzeitkennzeichen: Was ist zu beachten?

Abgemeldetes Auto reaktivieren?

Mit dem Kurzzeitkennzeichen können abgemeldete Fahrzeuge für Probe- oder Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands genutzt werden.

Nahaufnahme eines Kurzzeitkennzeichens.

Das Kurzzeitkennzeichen ist ein nationales Sonderkennzeichen. Damit können Sie ein Fahrzeug für maximal 5 aufeinanderfolgende Tage auf öffentlichen Straßen bewegen, ohne ein reguläres Nummernschild zu nutzen. Aufgrund der zeitlichen Befristung wird es auch 5-Tages-Kennzeichen genannt. Oder gelbes Kennzeichen, da es rechts mit einem gelben Rand markiert ist.
Wofür Sie ein Kurzzeitkennzeichen benötigen, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Sie es beantragen können, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein nationales Sonderkennzeichen, mit dem Sie ein abgemeldetes Fahrzeug für maximal 5 Tage zulassen können. Das Kennzeichen ist nicht übertragbar und darf nur für ein Fahrzeug verwendet werden.
  • Ein Kurzzeitkennzeichen kostet ab 60 €. Die Kosten setzen sich aus Verwaltungsgebühr, Servicegebühr und den Gebühren für die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zusammen.
  • Sie können das Kurzzeitkennzeichen online oder an jeder Zulassungsstelle in Deutschland beantragen. Dafür benötigen Sie folgende Dokumente: Personalausweis oder Reisepass, Meldebescheinigung, elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) und ggf. Prüfbericht der letzten HU.
  • Für die Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland, kann das Kurzzeitkennzeichen nicht verwendet werden. Dafür benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

Wann brauche ich ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein zeitlich begrenztes Nummernschild, das sich aus einem Buchstabenkürzel, einer Zahlenkombination und einem Haltbarkeitsdatum zusammensetzt. Es wird umgangssprachlich auch „gelbes Kennzeichen“ genannt, da das Ablaufdatum durch einen gelben Rand markiert ist. Das Kurzzeitkennzeichen darf in Deutschland für folgende Fahrten verwendet werden:

  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten
  • Fahrten zum TÜV
  • Fahrt zur Fahrzeugbewertung
  • Autoverkauf
  • Neuzulassung eines Autos ohne Dauerzulassung

Alle anderen Fahrten wie private Erledigungen oder Kurztrips sind nicht erlaubt. Für die Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland, benötigen Sie ein spezielles Ausfuhrkennzeichen.

Der Transport eines abgemeldeten Autos

Fahrzeugtransporter fährt weißen Pkw auf einer Landstraße.

Wenn Sie mit einem abgemeldeten Auto am Straßenverkehr teilnehmen möchten um es zu überführen oder für eine Probefahrt, bieten sich folgende 3 Möglichkeiten:

  • Spedition beauftragen: Das ist wohl die kostspieligste, aber auch die unkomplizierteste Variante. Wenn Sie eine Spedition beauftragen, holt diese das Auto mit einem Anhänger ab und bringt es an den gewünschten Zielort. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
  • Transport auf dem Anhänger: Falls Sie über die zugehörige Fahrerlaubnis verfügen, können Sie das abgemeldete Fahrzeug mit einem Anhänger selbst überführen.
  • Kurzzeitkennzeichen/Ausfuhrkennzeichen: Mit einem entsprechenden Sonderkennzeichen können Sie mit Ihrem Fahrzeug für eine zeitlich begrenzte Dauer am Straßenverkehr teilnehmen. So können Sie das Fahrzeug verkaufen, überführen oder ins Ausland bringen.

Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens

Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar und für genau 5 Tage gültig. Wenn Sie das Kennzeichen länger als 5 Tage nutzen, können Sie mit einem Bußgeld um die 50 € belangt werden.
Da es sich um ein nationales Kennzeichen handelt, liegt der Geltungsbereich nur innerhalb Deutschlands. Einige europäische Nachbarländer wie z. B. Österreich oder Italien erkennen das Kennzeichen ebenfalls an. Wenn Sie jedoch in ein Land ohne Anerkennungsabkommen einreisen, drohen Geldstrafen oder die Beschlagnahmung des KFZs.
Das Kurzzeitkennzeichen ist nur für bestimmte Fahrzeugtypen, wie z. B. Autos, Wohnmobile, Anhänger und Motorräder zugelassen. Andere Fahrzeugtypen, wie LKWs oder Busse, benötigen spezielle Überführungskennzeichen. Falls Sie sich unsicher sind, welches Kennzeichen Sie für Ihr Fahrzeug benötigen, können Sie sich bei der Zulassungsstelle informieren.

Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen – wo liegen die Unterschiede?

Nahaufnahme der rechten Seite eines Ausfuhrkennzeichens.

Sowohl das Kurzzeitkennzeichen als auch das Ausfuhr- und Exportkennzeichen zählen zu den sogenannten Überführungskennzeichen, bzw. temporären Kennzeichen. Sie unterschieden sich jedoch deutlich im Verwendungszweck, der Dauer und dem Preis. Zu den wichtigsten Unterschieden zwischen dem Kurzzeit- und dem Ausfuhrkennzeichen gehören:

  • Verwendungszweck: Ein Kurzzeitkennzeichen wird verwendet, um ein Fahrzeug in Deutschland für eine begrenzte Zeit auf öffentlichen Straßen zu bewegen, z. B. für Probefahrten oder Überführungsfahrten. Ein Ausfuhrkennzeichen hat hingegen den Zweck, ein Fahrzeug für den Verkauf oder die Verschrottung ins Ausland zu bringen.
  • Dauer: Ein Kurzzeitkennzeichen ist für 5 Tage gültig, kann aber in einigen Bundesländern verlängert werden. Ein Ausfuhrkennzeichen ist mindestens 14 Tage bis maximal ein Jahr gültig.
  • Kosten: Die Kosten für Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen variieren aufgrund der unterschiedlichen Anwendungsfälle stark. In der Regel sind Ausfuhrkennzeichen teurer als Kurzzeitkennzeichen, da sie länger gültig sind.
  • Regelungen: Im Gegensatz zu Ausfuhrkennzeichen dürfen Kurzzeitkennzeichen auch von Privatpersonen genutzt werden. Ein rotes Nummernschild erhalten dahingegen ausschließlich gewerbliche Händler und Sachverständige.
  • Optik: Während das Kurzzeitkennzeichen aufgrund des gelben Rands auch als „gelbes Kennzeichen“ bezeichnet wird, ist das Ausfuhrkennzeichen durch einen roten Rand zu erkennen.

Aufgrund der Unterschiede in den Geltungsbereichen ist es sinnvoll, dass Sie sich im Vorfeld informieren welches Kennzeichen das Richtige für Sie ist. Besonders bei einer geplanten Überführung ins Ausland sollte geprüft werden, ob mit dem jeweiligen Land ein Anerkennungsabkommen besteht. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihre zuständige Zulassungsstelle und schildern Sie Ihren Fall.

Wie und wo kann ich ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Antrag für ein Kurzzeitkennzeichen zu stellen. Letztendlich können Sie jede Zulassungsstelle in Deutschland für die Beantragung aufsuchen. Zumeist bietet es sich an, das gelbe Kennzeichen am eigenen Wohnort oder am Standort des Fahrzeugs zu beantragen.
Wenn Sie sich den Gang zur Behörde und mögliche Wartezeiten vor Ort ersparen möchten, können Sie das Kurzzeitkennzeichen auch online beantragen. Das Kennzeichen wird Ihnen in dem Fall auf dem Postweg zugesendet. Im Gegensatz zur Beantragung vor Ort, müssen Sie mit längeren Wartezeiten rechnen, da das Versenden des Nummernschilds ein bis drei Tage in Anspruch nehmen kann.
Das Formular zur Online-Beantragung finden Sie entweder auf der Website der jeweiligen Zulassungsstellen oder bei privaten Anbietern auf der Website. Bei privaten Anbietern kann zusätzlich häufig die Versicherung mitbeantragt werden, falls diese noch nicht vorhanden ist.

Welche Dokumente benötige ich?

Um das gelbe Kennzeichen zu beantragen, benötigen Sie bei der KFZ-Zulassungsstelle folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für mindestens 5 Tage
  • Nachweis zur letzten Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
  • Vollmacht, falls Sie in Vertretung für eine andere Person handeln
  • Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug, falls Sie den Antrag stellvertretend für ein Unternehmen oder eine juristische Person stellen

Tipp

Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Behörde, welche Dokumente tatsächlich benötigt werden. Die Anforderungen können sich je nach Fall und Ort unterscheiden. Meist finden Sie die wichtigsten Informationen auch auf der Webseite der Zulassungsstelle.

Sind eine Versicherung und eine gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV) notwendig?

Sie erhalten nur ein Kurzzeitkennzeichen, wenn Sie zumindest eine Haftpflichtversicherung für das Kraftfahrzeug vorweisen können. Wenn Sie keinen gültigen Versicherungsschutz haben, wird Ihr Antrag auf ein gelbes Kennzeichen von der Zulassungsstelle abgelehnt.
Fehlt jedoch die Hauptuntersuchung (HU/TÜV) kann dennoch ein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden. Unter diesem Umstand wird jedoch der Geltungsbereich eingeschränkt. Sie dürfen nur bis zur nächstgelegenen Werkstatt oder Prüfstätte innerhalb des Zulassungsbezirks fahren. Die Einschränkung wird bei der Ausstellung im Fahrzeugschein hinterlegt, welcher bei einer Verkehrskontrolle überprüft werden kann.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Für ein Kurzzeitkennzeichen fallen je nach Anforderungsfall Kosten an. Wie hoch diese letztendlich sind, kann sich von Fall zu Fall unterscheiden. Die Gebühren setzen sich aus folgenden Kostenfaktoren zusammen:

  • Verwaltungsgebühr der Zulassungsstelle in Höhe von 13,10 €.
  • Gebühr für die Ausstellung der Nummernschilder in Höhe von ca. 20 bis 30 €.
  • Kosten für die eVB-Nummer als Versicherungsnachweis von mindestens 30 € (abhängig von der gewählten Variante: Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko).
  • Ggf. Ausnahmegenehmigung für eine Umweltzone in Höhe von ca. 50 €.

Sie müssen in Summe mit einem Betrag von mindestens 60 € rechnen, wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Da Kurzzeitkennzeichen immer für eine Dauer von 5 Tagen ausgestellt werden, ist es nicht möglich über eine kürzere Nutzungsdauer Geld zu sparen. Allerdings verrechnen viele KFZ-Versicherungen die Gebühren für die eVB-Nummer, wenn Sie das Fahrzeug anschließend bei ihnen versichern.

FAQ: Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen

Ja es gibt auch ein rotes Nummernschild, das sogenannte Ausfuhrkennzeichen. Mit dem roten Kennzeichen können Sie Ihr Fahrzeug ins Ausland überführen, um es dort zu verkaufen oder verschrotten zu lassen.
Das rote Kennzeichen ist jedoch nur für gewerbliche Kfz-Händler bestimmt und kann nicht von privaten Nutzern beantragt werden. Das Kennzeichen hat im Wesentlichen den gleichen Zweck wie ein Kurzzeitkennzeichen, soll jedoch für gewerbliche Händler den Bürokratieaufwand verringern, der bei jeder Beantragung eines neuen Kurzzeitkennzeichens anfällt.

Ja, es gibt keine Möglichkeit des Kurzzeitkennzeichens mit einem längeren Geltungszeitraum zu beantragen. Benötigen Sie jedoch ein Kennzeichen für mehr als 5 Tage kann unter Umständen ein Saisonkennzeichen für Sie in Frage kommen. Dieses ist zwischen 2 und 11 Monate gültig.

Nein, das ist nicht möglich. Es müssen die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (Fahrzeugbrief) vorliegen. In der Regel ist jedoch auch eine Kopie für die Beantragung ausreichend. Ganz ohne Papiere geht es allerdings nicht.

Nein, Ihr Fahrzeug muss sich im Inland befinden, damit Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen können. Das gelbe Kennzeichen ist ein nationales Sonderkennzeichen und hat in den meisten andren Ländern keine Gültigkeit.

Es ist sinnvoll, das Kurzzeitkennzeichen zumindest ein paar Tage im Voraus zu beantragen. So können Sie sicherstellen, dass es rechtzeitig vor dem geplanten Verwendungstermin zur Verfügung steht. Je nach Zulassungsstelle und Art der Beantragung (online oder vor Ort) kann es jedoch auch schneller gehen.

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