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Wonach suchen Sie?

Kurzzeitkennzeichen beantragen

Ihr sicherer Weg zur schnellen Kfz-Zulassung

So überführen Sie Auto oder Motorrad unkompliziert und legal

Nahaufnahme eines Kurzzeitkennzeichens.

Um ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten, benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug.

Sie können diese einfach beantragen und im Anschluss an die Übergangszeit auch eine dauerhafte Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug abschließen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kurzzeitkennzeichen – oft auch Überführungskennzeichen genannt – gilt für Probe- oder Überführungsfahrten und ist maximal 5 Tage lang nutzbar.
  • Für die Beantragung bei der Zulassungsstelle brauchen Sie Ihren Ausweis, Fahrzeugpapiere, einen gültigen TÜV-Nachweis und die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
  • Die Gesamtkosten liegen meist zwischen 50 und 90 €. Sie setzen sich aus Verwaltungsgebühren, den Schildern und der Kurzzeit-Versicherung zusammen.

Diese Themen finden Sie hier

Ein Kurzzeitkennzeichen ist ideal, wenn Sie eine Probefahrt machen oder Ihr neues Fahrzeug überführen möchten. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen: Wie läuft die Beantragung ab? Welche Kosten kommen auf Sie zu? Und wie sorgen Sie für den passenden Versicherungsschutz? Mit diesem Leitfaden sind Sie optimal vorbereitet.

Neues Fahrzeug gefunden? So bringen Sie es sicher nach Hause.

Sie haben gerade Ihr Traumauto oder das Wunschmotorrad entdeckt und möchten es schnellstmöglich abholen – vielleicht steht es sogar weiter entfernt. Doch das Fahrzeug ist noch nicht zugelassen. Wie fahren Sie es legal nach Hause oder testen es bei einer Probefahrt? Genau dafür gibt es das Kurzzeitkennzeichen. Es ist die Verbindung zwischen Fahrzeugkauf und endgültiger Zulassung auf Ihren Namen. Mit diesem temporären Kennzeichen dürfen Sie das Fahrzeug legal im Straßenverkehr bewegen und nach Hause bringen. Beachten Sie jedoch, dass Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich Probe- und Überführungsfahrten machen dürfen sowie bei Bedarf eine Fahrt zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle.

Danach benötigen Sie eine Kfz-Versicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtend. Bei ERGO erhalten Sie auch gleich die nötige eVB-Nummer für die Zulassung. So fahren Sie von Anfang an mit bestem Schutz.

Frau mit Sonnenbrille und tätowierten Armen schaut mit breitem Lächeln aus einem türkisblauen Mini Cooper.

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Was ist ein Kurzzeitkennzeichen – und wann brauchen Sie es?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein befristetes Nummernschild für nicht zugelassene Fahrzeuge. Sie erkennen es am gelben Streifen mit Ablaufdatum am rechten Rand – darum spricht man auch vom „gelben Kennzeichen“. Es ist für maximal 5 Tage gültig ab dem Ausstellungsdatum. Danach verliert es automatisch seine Gültigkeit.
Sie brauchen ein Kurzzeitkennzeichen vor allem für:

  • Überführungsfahrten: Wenn Sie Ihr neues Auto oder Motorrad zu sich nach Hause oder in die Werkstatt bringen möchten.
  • Probefahrten: Wenn Sie ein Fahrzeug vor dem Kauf testen möchten.
  • Fahrten zur Prüfstelle: Damit Sie das Fahrzeug beim TÜV, der Dekra oder einer anderen Prüforganisation vorführen können.

Seit 2015 gibt es klare Regeln: Das Kurzzeitkennzeichen ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und darf nicht für andere Fahrzeuge oder private Alltagsfahrten genutzt werden.

In wenigen Schritten zum Kurzzeitkennzeichen: Diese Unterlagen brauchen Sie

Wenn Sie alle Unterlagen parat haben, läuft die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens meist problemlos. Sie können das Kennzeichen an Ihrem Hauptwohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs beantragen. Viele Behörden bieten inzwischen auch eine Online-Beantragung an. So funktionierts:

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen wirklich?

Die Kosten sind meist überschaubar. Für 5 Tage zahlen Sie in der Regel zwischen 50 und 90 €. Die genaue Summe hängt davon ab, für welchen Versicherer und Schildermacher Sie sich entscheiden – und ob Sie Zusatz-Services nutzen.

So setzen sich die Kosten zusammen:

  • Verwaltungsgebühr: ca. 13 € für den Antrag.
  • Kennzeichenprägung: meist 20 bis 30 €.
  • Kurzzeit-Versicherung (eVB-Nummer): ab 30 € für die notwendige Kfz-Haftpflicht. Manche Versicherer verrechnen diesen Betrag später mit Ihrer regulären Versicherung.

Nutzen Sie einen Komplettservice (z. B. online), können weitere Gebühren hinzukommen – dann steigen die Kosten oft auf über 100 €. Überlegen Sie, ob Sie die Services wirklich brauchen, und vergleichen Sie Angebote.

Mit Kurzzeitkennzeichen fahren – Was ist erlaubt, was nicht?

Wenn Sie das Kurzzeitkennzeichen am Fahrzeug angebracht haben, können Sie sofort losfahren.

Sie dürfen das Kennzeichen allerdings nur für bestimmte Zwecke nutzen:

  • für die Überführung,
  • eine Probefahrt,
  • den Weg zur Prüfstelle.

Hinweis:

Private Fahrten, etwa zum Einkaufen oder für Ausflüge, sind nicht erlaubt. Bei einer Kontrolle droht sonst ein Bußgeld – das sollten Sie vermeiden.

Vom Kurzzeitkennzeichen zur endgültigen Kfz-Zulassung – Schritt für Schritt erklärt

Müssen Sie Ihr Fahrzeug überführen, benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen (max. 5 Tage). Sobald Sie Ihr Auto oder Motorrad sicher überführt haben, steht der nächste Schritt an: die endgültige Zulassung.

Jetzt brauchen Sie ein reguläres, schwarzes Kennzeichen, damit Sie dauerhaft am Straßenverkehr teilnehmen können. Dafür benötigen Sie eine neue eVB-Nummer – diesmal für die langfristige Kfz-Versicherung.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • Ausweis
  • Fahrzeugpapiere
  • HU-Bericht
  • neue eVB-Nummer

Die Anmeldung Ihres Fahrzeuges erfolgt bei der zuständigen Zulassungsstelle. Zusätzlich brauchen Sie ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Nehmen Sie alle Unterlagen, also Ausweis, Fahrzeugpapiere, HU-Bericht und die neue eVB-Nummer zur Zulassungsstelle mit. Dort erhalten Sie Ihre Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung. Ab jetzt fahren Sie dauerhaft versichert und müssen sich um Fristen keine Gedanken mehr machen.

Typische Fehler und besondere Situationen – Das sollten Sie vermeiden

Einige Fehler tauchen immer wieder auf. Doch mit den richtigen Tipps vermeiden Sie sie ganz einfach:

  • Ein Kurzzeitkennzeichen gilt immer nur für ein bestimmtes Fahrzeug. Viele denken zum Beispiel, ein Kurzzeitkennzeichen lässt sich wie ein Händlerkennzeichen flexibel einsetzen. Das ist aber nicht zulässig und auch die Weitergabe an Freunde ist nicht erlaubt.
  • Nach 5 Tagen läuft das Kennzeichen ab. Fahren Sie dann noch weiter, sind Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs – das ist eine Ordnungswidrigkeit. Entsorgen Sie die Schilder nach Ablauf einfach im Restmüll.
  • Achten Sie immer darauf, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist. Funktionierende Bremsen, Lichter und Lenkung sind Pflicht, auch für kurze Strecken. Deshalb benötigen Sie auch den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung.

Was tun, wenn Fahrzeugpapiere fehlen?

Bei alten Fahrzeugen oder Scheunenfunden ist die Beantragung oft schwierig. Die Zulassungsstelle verlangt einen eindeutigen Eigentumsnachweis. Meist reicht ein Kaufvertrag. Manchmal sind auch weitere Nachweise nötig. Das kann unter Umständen dauern. Planen Sie diese Zeit mit ein.

Fazit: Kurzzeitkennzeichen als sichere Brücke zum eigenen Fahrzeug

Mit einem Kurzzeitkennzeichen bringen Sie Ihr neues Auto oder Motorrad schnell und legal nach Hause. Wenn Sie alle Unterlagen bereithalten und die eVB-Nummer organisieren, ist die Beantragung unkompliziert.

Haben Sie das Kurzzeitkennzeichen angebracht, können Sie es für Probefahrten und Überführungen nutzen. Denken jedoch daran: Das Kennzeichen gilt max. für 5 Tage und ist an feste Zwecke gebunden. Ohne gültigen TÜV oder für Fahrten ins Ausland gibt es weitere Einschränkungen.

Damit Sie auch weiterhin entspannt unterwegs sind, benötigen Sie eine Kfz-Versicherung und die eVB-Nummer für die Zulassung. Die Kfz-Versicherung von ERGO schützt Sie vom ersten Kilometer an. Mit Teil- oder Vollkasko und mit individuellen Bausteinen. Die eVB-Nummer erhalten Sie direkt von ERGO.

Fahrzeugtransporter fährt weißen Pkw auf einer Landstraße.

FAQ – Häufige Fragen zum Thema Kurzzeitkennzeichen

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Ein Kurzzeitkennzeichen kostet meist zwischen 50 und 90 €. Die Summe setzt sich zusammen aus:

  • der Verwaltungsgebühr bei der Zulassungsstelle (ca. 13 €),
  • den Kosten für die Schilderprägung (ca. 20 bis 30 €)
  • und der Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung (meist ab 30 €).

Nutzen Sie einen Komplettservice, können zusätzliche Gebühren anfallen.

Sie benötigen:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) oder einen Eigentumsnachweis wie einen Kaufvertrag,
  • einen aktuellen TÜV-Bericht (Nachweis der Hauptuntersuchung)
  • und die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für Kurzzeitkennzeichen.

Die eVB-Nummer erhalten Sie direkt von Ihrem Kfz-Versicherer. Für Kurzzeitkennzeichen stellen Versicherer spezielle, kurzfristige Policen aus. Wenden Sie sich hierfür auch gern an ERGO.

Für die endgültige Zulassung Ihres Fahrzeugs brauchen Sie eine neue eVB-Nummer, die Sie im Rahmen Ihrer regulären Versicherung, zum Beispiel bei der ERGO Kfz-Versicherung, erhalten. Organisieren Sie die eVB-Nummer am besten schon vor der Abholung Ihres Fahrzeugs.

Stand: 24.09.2025

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