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Tipps für die Zulassung eines Kfz

Anmelden und los

Das neu erworbene Schätzchen steht schon bereit für die erste Spritztour? Dann heißt es anmelden und losfahren.

Ein Mann pflegt das Leder der Innenausstattung seines Autos. Hier: die Beifahrertür.

Sind Sie gerade in eine andere Stadt gezogen oder haben sich Ihr Traumauto gekauft? Dann ist der Gang zur Zulassungsstelle unvermeidlich. Denn wer mit einem Fahrzeug am deutschen Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss sein Gefährt bei der örtlichen Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes anmelden.

Diese Papiere sind notwendig

Vor dem Gang zur Zulassungsstelle sollten Sie alle notwendigen Unterlagen zur Hand haben. Dazu gehören

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht bei Beauftragung anderer Personen (z. B. Ehegatten) sowie Personalausweis oder Reisepass des Beauftragten
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Alter Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) bei Zulassung eines Neufahrzeugs
  • Gültiger TÜV- und AU-Nachweis
  • Altes Kennzeichen (falls vorhanden)
  • Bei Oldtimern: Gutachten für Einstufung als Oldtimer

Sie haben weder Zeit noch Lust, in der Warteschlange bei der Zulassungsstelle zu stehen? Dann können Sie gegen Gebühr einen Zulassungsdienst beauftragen. Oft übernehmen auch Autohäuser die Anmeldung für ihre Kunden.

Wie bekomme ich die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)?

Seit Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung im Jahr 2008 entfällt die Ausstellung einer Deckungskarte bzw. Doppelkarte auf Papier. Heute wird anhand der eVB-Nummer nachgewiesen, dass der gesetzliche Haftpflicht-Schutz für ein Fahrzeug besteht.

Die zugeteilte eVB-Nummer ist sechs Monate lang gültig. Wird sie innerhalb dieses Zeitraums nicht genutzt, verliert sie ihre Gültigkeit.

Das Kfz-Kennzeichen

Wenn Sie Ihr neues Auto anmelden oder ein Fahrzeug ummelden, bekommen Sie von der Zulassungsstelle ein Kfz-Kennzeichen zugewiesen. Es besteht aus einer Kombination von Buchstaben und Zahlen und dient als Zulassungsbescheinigung. Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Kfz-Kennzeichen.

Sie können gegen eine geringe Gebühr auch Ihr Wunschkennzeichen beantragen. Ob Ihre Wunsch-Initialen und die ersehnte Zahlenkombination noch frei sind, erfahren Sie bei den meisten Behörden sogar ganz bequem online.

Die Nummernschilder lassen Sie dann direkt bei der Zulassungsstelle anfertigen oder bestellen diese im Internet. Zur Montage nehmen Sie am besten einen Schraubenzieher und eine kleine Zange mit. Evtl. auch einen Ersatz-Kennzeichenträger, falls der alte Träger beim Wechseln beschädigt wird. Die alten Kennzeichen werden nach einer Ummeldung entwertet und von der Zulassungsstelle entsorgt. Auf Wunsch dürfen Sie diese aber auch als Erinnerung behalten.

Die Kfz-Steuer

Bei der Zulassung eines Fahrzeugs müssen Sie auf der Zulassungsstelle eine Einzugsermächtigung für das Finanzamt abgeben. Die Kfz-Steuer wird dann direkt von Ihrem Konto abgebucht. Ohne Einzugsermächtigung ist die Kfz-Anmeldung nicht mehr möglich.

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