Die Frist für den Führerscheinumtausch richtet sich entweder nach Ihrem Geburtsjahr oder nach dem Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins. Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine müssen schrittweise gegen den neuen EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden.
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Das Wichtigste in Kürze
- Der Führerscheinumtausch ist verpflichtend und betrifft schrittweise alle alten Papier- und Kartenführerscheine.
- Wer seinen Führerschein erneuern oder umtauschen muss, sollte die jeweiligen Fristen kennen, um Verwarnungen oder Bußgelder zu vermeiden.
- Für den Umtausch benötigen Sie unter anderem Ihren alten Führerschein, einen gültigen Ausweis und ein aktuelles biometrisches Passfoto.
Diese Themen finden Sie hier
Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Haben Sie noch einen Papierführerschein im Portemonnaie? Dann wird es Zeit für einen Tausch: Die alten Papierführerscheine verlieren ihre Gültigkeit. Für Personen, die nach 1953 geboren wurden, ist der sogenannte „Lappen“ bereits abgelaufen. Aber auch neuere Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum zwischen 1999 und 2013 müssen gegebenenfalls umgetauscht werden. Maßgeblich ist dabei das Datum der Ausstellung – nicht das ursprüngliche Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis.
„Führerscheinklassen“- was ist zu beachten?
Das Video erklärt die wichtigsten Führerscheinklassen und ihre Bedeutung im Straßenverkehr.
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Warum muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Vor einigen Jahrzehnten war der Führerschein noch ein faltbares Papierdokument in grau oder rosa. Heute sind viele dieser alten Führerscheine noch im Umlauf. Doch bereits seit 1999 werden keine Papierführerscheine mehr ausgestellt. Hintergrund der Umstellung sind einheitliche Vorgaben innerhalb der Europäischen Union sowie ein besserer Schutz vor Fälschungen. An Stelle der Papierdokumente trat der Führerschein im Scheckkartenformat.
Doch nicht nur Papierführerscheine müssen ersetzt werden: Auch ältere Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind vom Führerscheinumtausch betroffen. Seit 2013 gibt es in Deutschland den einheitlichen EU-Führerschein, der auch im Ausland als offizieller Nachweis der Fahrerlaubnis gilt.
Gut zu wissen
Geburtsjahrgänge bis 1953
Wer vor 1953 geboren ist, sollte bis spätestens 2033 den alten Papierführerschein gegen den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen.
Geburtsjahrgänge ab 1953
Wer nach 1953 geboren wurde, mussten den alten Papierführerschein abhängig vom Geburtsjahr bis spätestens zum 19.01.2025 erneuern – der Papierführerschein ist nicht mehr gültig.
Umtausch des Kartenführerscheins nach Ausstellungsdatum
| Ausstellungsdatum | Umtausch bis |
|---|---|
| 1999 - 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 - 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 - 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Wichtige Info
Was gilt beim Umtausch von Klasse 3 auf Klasse B?
Mit dem EU-Führerschein haben sich einige Führerscheinklassen geändert. Für Besitzer des alten Führerscheins der Klasse 3 gelten besondere Regeln.
Aus Klasse 3 wird Klasse B
Der frühere PKW-Führerschein der Klasse 3 entspricht heute weitgehend der Führerscheinklasse B. Allerdings gelten für neue Führerscheine teilweise andere Regeln bei Anhängern und zulässigem Gesamtgewicht.
Neue Regeln für Anhänger
Mit der heutigen Führerscheinklasse B dürfen in der Regel Anhänger bis 750 kg gezogen werden. Schwerere Anhänger sind nur erlaubt, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger maximal 3,5 Tonnen beträgt.
Besitzstand bleibt erhalten
Wer noch die alte Führerscheinklasse 3 besitzt, darf dank Besitzstandsregelung weiterhin bestimmte größere Fahrzeuge fahren – auch nach dem Führerscheinumtausch.
Den neuen Führerschein beantragen Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle oder Zulassungsbehörde Ihres Wohnorts.
Checkliste
- Für den Führerscheinumtausch benötigen Sie in der Regel keinen Termin. Informieren Sie sich dennoch vorab über die Öffnungszeiten Ihrer Behörde.
- Halten Sie folgende Unterlagen bereit: Ihren alten Führerschein, einen Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto.
- Eine Karteikartenabschrift benötigen Sie meist nur dann, wenn Ihr Führerschein vor 1999 und nicht an Ihrem aktuellen Wohnort ausgestellt wurde.
- Die Karteikartenabschrift können Sie telefonisch, schriftlich oder online bei der ursprünglichen Führerscheinstelle beantragen.
- Die Bearbeitung des Führerscheinumtauschs dauert häufig etwa vier bis sechs Wochen.
- Die Kosten liegen bundesweit meist bei etwa 25 bis 30 Euro.
- Auf Wunsch dürfen Sie Ihren alten Papierführerschein behalten. Die Behörde entwertet das Dokument und gibt es Ihnen zurück.
Info für Sie
Was gilt für den neuen Führerschein mit Ablaufdatum?
Seit 2013 ausgestellte EU-Führerscheine sind zeitlich befristet.
Checkliste
Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig.
Das Ablaufdatum finden Sie auf der Rückseite Ihres Führerscheins.
Nach Ablauf beantragen Sie einen neuen Führerschein bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle oder Zulassungsbehörde.
Für die Erneuerung benötigen Sie die gleichen Unterlagen: Ihren bisherigen Führerschein, Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles Passfoto.
Die Kosten für den Führerscheinumtausch liegen ebenfalls bei 25 bis 30 Euro.
Eine neue Fahrprüfung oder ärztliche Untersuchung ist beim PKW-Führerschein normalerweise nicht erforderlich.
Für Führerscheine der Klassen C und D gelten besondere Regeln: Sie müssen in der Regel alle fünf Jahre verlängert werden – inklusive ärztlicher Untersuchung.
Was passiert, wenn ich den Führerscheinumtausch vergesse?
Haben Sie Ihren Führerschein trotz Ablaufs noch nicht umgetauscht, besteht zunächst kein Grund zur Sorge. Bei einer Verkehrskontrolle droht in der Regel lediglich ein geringes Verwarnungsgeld. Zusätzlich werden Sie aufgefordert, den Führerschein zeitnah umzutauschen.
Besitzen Sie noch einen alten Papierführerschein oder wurde Ihr Kartenführerschein vor 2013 ausgestellt, sollten Sie den Umtausch dennoch möglichst bald bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Denn kurz vor Ablauf der Fristen steigt die Nachfrage häufig deutlich an. Wer sich rechtzeitig kümmert, vermeidet lange Wartezeiten und ist weiterhin mit einem aktuellen Führerschein unterwegs.
FAQ – Häufige Fragen zum Führerscheinumtausch
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Wer die Umtauschfrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In der Regel wird ein Verwarnungsgeld fällig und die zuständige Behörde fordert zum zeitnahen Umtausch auf.
Auch alte Führerscheine ohne Ablaufdatum müssen umgetauscht werden. Dafür gelten gesetzlich festgelegte Fristen, die vom Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum abhängen.
Ja, der Umtausch alter Führerscheine ist gesetzlich vorgeschrieben. Ziel ist ein einheitlicher und fälschungssicherer EU-Führerschein.
Ältere Kartenführerscheine entsprechen teilweise nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards. Zudem sollen Fotos und persönliche Daten regelmäßig aktualisiert werden. werden.
Ihr alter Führerschein bleibt bis zum Ablauf der jeweiligen Umtauschfrist gültig. Danach sollten Sie ihn zeitnah gegen den neuen EU-Kartenführerschein austauschen.
Der rosa Papierführerschein ist nur noch bis zur jeweiligen gesetzlichen Umtauschfrist gültig. Spätestens dann muss er durch einen EU-Kartenführerschein ersetzt werden.
Stand: 26.08.2026
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