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Schritt für Schritt das eigene Auto verkaufen: Technik, Preis und Unterlagen

Wertvolle Tipps

Beim Verkauf eines Autos gibt es einige Dinge zu beachten. Diese Tipps sind bares Geld wert und sparen Ärger.

Im Vordergrund hält jemand einen Schlüssel hoch. Im Hintergrund befindet sich ein Auto.

Egal, aus welchem Grund Sie Ihr Auto verkaufen: Hier finden Sie wertvolle Tipps. Mithilfe dieses Leitfadens bringen Sie das Geschäft gut vorbereitet und sicher über die Bühne. Hier erfahren Sie unter anderem, dass

  • Sie Schäden gründlich dokumentieren sollten.
  • Sie Ihr Auto am besten im Onlinevergleich bewerten.
  • Der allgemeine Gewährleistungsausschluss problematisch ist.

Die beste Jahreszeit für den Verkauf eines Autos ist übrigens das Frühjahr. In den kalten Monaten gibt es weniger Interessenten. Ausgenommen die, die ein günstiges Winterfahrzeug brauchen. Kommt Ihr Auto dafür infrage, sollten Sie es im Herbst anbieten.

Technische Bestandsaufnahme des Gebrauchtwagens

Zuallererst müssen Sie Ihr Auto genauestens in Augenschein nehmen. Natürlich wissen Sie, welche Schäden vorhanden sind. Trotzdem lohnt es sich, mit geschärftem Blick sämtliche Gebrauchsspuren zu dokumentieren. Am besten fotografieren Sie sie. Dadurch sind Sie einerseits bestens auf das Verkaufsgespräch vorbereitet. Andererseits haben Sie für Ihr Inserat gleich Bilder der wichtigen Schäden auf Lager.

Neben Optik und Technik gehören zur Bestandsaufnahme auch folgende Punkte:

  • Wurden alle Wartungen gemäß Scheckheft ausgeführt? Welche stehen demnächst an?
  • Funktioniert die Elektrik? Licht außen und innen, Bedienhebel usw.
  • Wie steht es um Servoöl, Bremsflüssigkeit, Motoröl, Kühlflüssigkeit, Scheibenwischwasser?
  • Wie hoch ist das Reifenprofil? Gesetzlich sind 1,6 mm vorgeschrieben, empfohlen werden 3 bzw. 4 mm bei Sommer- bzw. Winterreifen.
  • Befinden sich Risse oder Sprünge in der Frontscheibe?
  • Ist der Innenraum trocken und riecht neutral?
  • Ist die Batterie geladen?

Notieren Sie sich sämtliche Makel und geben Sie diese auch an, besonders im Kaufvertrag (s. u.). Es geht dabei nicht um jede Delle, sondern um gravierende Mängel. Auch nicht sichtbare Defekte in der Technik sollten Sie nicht verschweigen. Wenn dadurch Gefahren entstehen, können Sie auch im Nachhinein haftbar gemacht werden.

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Reinigung des Gebrauchtwagens

Selbstverständlich sollten Sie Ihren Wagen vor dem Inserieren gründlich reinigen. Eine Fahrt zur Waschanlage ist Pflicht. Denken Sie auch an den Innenraum: Saugen Sie ihn aus und beseitigen Sie Flecken, falls vorhanden.

Bei leichten Gerüchen reicht es meistens, über mehrere Tage Kaffeesäckchen im Auto zu verteilen. In schlimmeren Fällen hilft eine Ozonbehandlung für ca. 60 €. Dabei wird das Auto mehrere Stunden lang begast. Wenn es sich langfristig lohnt, können Sie sich ein entsprechendes Gerät zulegen.

Ist das Auto gereinigt, machen Sie am besten gleich im Anschluss einige Bilder. Fotografieren Sie:

  • Das Fahrzeug von allen Seiten. Aber nicht im Schatten und schon gar nicht mit Spiegelungen von Bäumen o. Ä. auf dem Lack
  • Größere Schäden
  • Das Interieur: Armaturen, Polster, Kofferraum, schadhafte Stellen

Tipp

Nehmen Sie die Fotos im Querformat auf, da die meisten Online-Plattformen dieses Format besser darstellen.

Reparaturen und Preisermittlung von Gebrauchtwagen

Gebrauchtwagen vor dem Verkauf instand setzen

Überlegen Sie sich, was Sie vor dem Verkauf noch in Ihr Auto investieren wollen. Einerseits ist damit eine Wertsteigerung verbunden. Andererseits müssen die Kosten natürlich in einem vernünftigen Verhältnis zum Wert stehen.

Ausschlaggebend ist, was potenzielle Käufer erwarten könnten. Kleinere Blech- bzw. Lackschäden lassen sich heute mit Smart Repair ausbessern. Empfehlenswert ist auch, die Hauptuntersuchung zu erneuern. Viele Kaufinteressenten glauben, damit auf der sicheren Seite zu sein.

Bei (scheckheft)gepflegten Gebrauchtwagen mit einem Wert von mehreren Tausend Euro lohnt sich wahrscheinlich eine letzte Durchsicht bzw. Inspektion in der Werkstatt. Sinnvoll kann es auch sein, sich über potenzielle Schwachstellen des Modells zu informieren und diese zu beseitigen. Denn versierte Interessenten informieren sich im Vorfeld darüber.

Wert eines Gebrauchtwagens ermitteln: Zertifikate und Vergleich

ADAC und DEKRA bieten Privatpersonen und Händlern den Service an, ein zum Verkauf stehendes Fahrzeug gründlich zu checken. Wenn es die Prüfung für ca. 100 € (je nach Umfang) besteht, erhält es z. B. das DEKRA-Gebrauchtwagensiegel. Je nach Auftrag bekommen Sie eine Schätzung des Werts dazu.

Zur Bewertung des Fahrzeugs sind auch TÜV, ADAC und Schwacke bekannte Anlaufstellen. Die Prüfung des Fahrzeugs ist immer kostenpflichtig. Achtung: Im günstigsten Paket sind häufig nur die harten Fakten wie Modell, Laufleistung und Ausstattung enthalten.

Um den Preis festzusetzen, suchen Sie Ihr Modell einfach auf den großen Gebrauchtwagenportalen. Achten Sie auf einen ähnlichen Zustand, technische Mängel und Ihren regionalen Markt. Wo weniger Konkurrenz herrscht, z. B. in weniger dicht besiedelten Gebieten, sind Gebrauchtwagen in der Regel teurer.

Als ungefähre untere Preisgrenze können Sie sich am Händlerverkaufswert minus 15 % orientieren. Steigen Sie gegebenenfalls mit einem höheren Preis ein und senken Sie ihn dann schrittweise.

Möglichkeiten des Gebrauchtwagenverkaufs

Verkauf von Gebrauchtwagen online oder an Händler

Nach der Bewertung müssen Sie sich überlegen, wo Sie Ihr Auto verkaufen wollen. Die klassische Variante: Schwarze Bretter oder Zeitungsinserate.

Für Privatpersonen am einfachsten sind spezialisierte Internetseiten oder Marktplätze, z. B. mobile.de, AutoScout24 bzw. eBay. Sie finden dort vorgefertigte Kategorien und eine automatisierte Datenabfrage. Vergessen Sie nicht, wichtige Informationen zu ergänzen. Dazu gehören:

  • Reparierte Vorschäden
  • Sonderausstattung
  • Umbaumaßnahmen

Alternativ können Sie Ihr Auto an einen Händler verkaufen. Das kann recht unkompliziert sein, bringt aber oft weniger Geld. Schließlich müssen die Händler eine Gewinnmarge einplanen. Beim Neuwagenkauf bietet es sich an, Ihr Auto beim Händler in Zahlung zu geben.

Ein Spezialfall sind die sogenannten Exporthändler. Jeder kennt die Kärtchen, die regelmäßig an Seitenfenster von Pkws stecken. Wenn Ihr Auto nur noch ein paar Hundert Euro wert ist, können Sie Ihr Glück bei einem Exporthändler versuchen. Aber stellen Sie sich auf harte Verhandlungen ein.

Inzwischen gibt es auch Internetportale, die quasi jedes Auto kaufen. Dort bekommen Sie zwar verlockend hohe Preise angezeigt. Sobald der Verkauf ansteht, werden Sie allerdings gnadenlos wegen angeblicher Mängel heruntergehandelt. Seien Sie also skeptisch.

Gebrauchtwagenverkauf: Vorbereitung, Abwicklung und nötige Unterlagen

Überlegen Sie sich vorher, wie viele potenzielle Käufer Sie erreichen möchten und wie Sie Besichtigungen zeitlich unterbringen.

Für den Autoverkauf sollten Sie eine neue E-Mail-Adresse bei einem kostenlosen Provider wie Yahoo oder GMX einrichten. Verwenden Sie außerdem am besten eine Telefonnummer, auf die Sie nicht angewiesen sind. Denn speziell bei gefragten Modellen oder bei niedrigen Preisen kann es passieren, dass Sie unentwegt kontaktiert werden.

Außerdem müssen Sie mit lächerlich niedrigen Angeboten rechnen. Darauf einzugehen kann sinnvoll sein, wenn Ihr Fahrzeug schon älter bzw. in schlechtem Zustand ist. Rechnen Sie allerdings damit, dass der Händler nicht allein zur Besichtigung kommt und versucht, Sie unter Druck zu setzen.

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Unterlagen für den Autoverkauf

Für das Verkaufsgespräch sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Das Serviceheft (Scheckheft)
  • Nachweise über Wartungen und Reparaturen
  • Den letzten Bericht der Hauptuntersuchung
  • Unterlagen für extra eingebautes Zubehör
  • Alle vorhandenen Autoschlüssel
  • Ihren Personalausweis

Achtung: Geben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II auf keinen Fall aus der Hand, bevor der Wagen vollständig bezahlt ist.

Absicherung einer Probefahrt mit einem Gebrauchtwagen

Der Interessent will das Auto höchstwahrscheinlich probefahren. Lassen Sie sich vorher Führerschein und Ausweis zeigen. Setzen Sie außerdem einen kurzen Vertrag auf. Der Grund: Solange Sie als Halter eingetragen sind, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung verursachte Schäden. Doch im Nachhinein müssen Sie monatliche Kosten für einen nicht eingetragenen Fahrer tragen. Außerdem werden Sie hochgestuft, und eventuell fällt eine Selbstbeteiligung an. Dagegen sichern Sie sich mit einer entsprechenden Vereinbarung über eine Probefahrt ab.

Kaufvertrag und Gewährleistungsausschluss beim Autoverkauf

Sind beide Seiten zufrieden und ist alles besprochen, steht dem Abschluss des Geschäfts nichts mehr im Weg. Nutzen Sie am besten einen umfangreichen Mustervertrag. Wenn Sie einen eigenen Vertrag aufsetzen, schließen Sie auf jeden Fall die Sachmängelhaftung aus. Einfach nur pauschal die Gewährleistung auszuschließen, reicht oft nicht aus. Dazu gab es schon mehrere Urteile.

Wichtig: Geben Sie Fahrzeug und Papiere grundsätzlich erst aus der Hand, wenn Sie den vollen Kaufpreis erhalten haben.

Versicherung und Steuer beim Verkauf von Gebrauchtwagen

Die Kfz-Versicherung geht beim Abschluss des Kaufvertrags auf den Käufer über. Das bedeutet, ein Unfall nach dem Kauf hat keine finanziellen Folgen für Sie. Am besten informieren Sie sofort Ihre Kfz-Versicherung über den Verkauf und teilen Ihr die Daten des Käufers mit. Er kann Ihren Vertrag dann fortführen, innerhalb eines Monats kündigen oder mit einer neuen Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle enden lassen.

Die Steuerpflicht geht dagegen erst auf den Käufer über, wenn er das Fahrzeug auf der Zulassungsstelle angemeldet hat. Um ganz sicherzugehen, können Sie Ihr Auto vorher abmelden. Vermerken Sie das aber in der Verkaufsanzeige, weil der Interessent dann Kurzzeitkennzeichen oder einen Anhänger mitbringen muss.

Das Geschäft ist damit abgeschlossen. Wenn Sie über den Zustand des Fahrzeugs nach bestem Wissen Auskunft gegeben haben, kann Ihnen nichts mehr passieren: Verschleißschäden sind nicht reklamierbar.

In anderen Fällen kann der Käufer Sie allerdings belangen. Beispielsweise, wenn sicherheitsrelevante Mängel zu einer Verletzung führen. Oder wenn Sie Ihre Verkäuferpflichten nachweislich verletzt haben, indem Sie z. B. etwas verschwiegen haben. Auch beim Autoverkauf gilt also: Ehrlich währt am längsten.

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