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ABC der Lebensversicherung

Von A bis Z

Alle wichtigen Begriffe zum Thema Lebensversicherung mit einfachen, verständlichen Erklärungen.

Junge Familie mit zwei Kindern sitzt zusammen im Wohnzimmer.

Sie haben Fragen zu einem Fachbegriff in Ihren Versicherungsunterlagen? Dann sind Sie hier richtig. Denn genau für diesen Fall gibt es das ABC der Lebensversicherung. Hier können Sie von A bis Z nachlesen, was die Begriffe zum Thema Lebensversicherung bedeuten.

A

Wenn ein Mitarbeiter sein Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet, gilt: Er kann für Ansprüche aus seiner betrieblichen Altersversorgung (bAV) eine einmalige Abfindung erhalten. Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen behält er seinen Anspruch auf die Leistungen aus der bAV. Dies gilt jedoch nur nach Ablauf bestimmter Fristen. Näheres dazu finden Sie unter Unverfallbarkeit.

Diese sogenannten unverfallbaren Anwartschaften können ohne Zustimmung des Mitarbeiters an ihn abgefunden werden. Ob die bAV durch den Arbeitgeber oder durch eine Gehaltsumwandlung finanziert wurde, ist dabei unerheblich. Allerdings darf die erreichte Höhe der unverfallbaren Anwartschaft eine gesetzlich festgelegte Höhe nicht überschreiten. Diese Höhe ist in § 18 Sozialgesetzbuch IV geregelt. Die dort genannte Bezugsgröße unterscheidet zwischen Renten- und Kapitalleistungen. Die Bezugsgröße kann der Gesetzgeber jährlich neu festsetzen.

Hat der Arbeitgeber eine Rentenleistung zugesagt, gilt: Eine Abfindung ist möglich, wenn die monatliche Rente max. 1 % der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreitet. Eine zugesagte Kapitalleistung darf 12/10 der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreiten.  

Allerdings ist die Abfindung der unverfallbaren Anwartschaften ausgeschlossen, wenn der Mitarbeiter von seinem Recht auf Übertragung Gebrauch macht.

Mitarbeiter können vorzeitig Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung erhalten. Das ist in § 6 Betriebsrentengesetz geregelt. Voraussetzung dafür ist, dass der Mitarbeiter die Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht.

Bei Arbeitnehmern ohne einen Leistungsanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht dieses Recht dann, wenn sie

  • aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und
  • die gleichen altersmäßigen Voraussetzungen erfüllen, wie sie für den Bezug vorzeitiger Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich wären.

Eine vorzeitig beginnende Altersrente heißt bei ERGO auch Abrufrente. Weil die Rente früher fällig ist, fällt sie niedriger aus als die Rente zum ursprünglichen Ablauftermin.

Die Abschlusskosten und Vertriebskosten sind ein Teil der Kosten Ihrer Versicherung. Sie sind in den Versicherungsbeitrag einkalkuliert. Diese Kosten stehen in engem Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss. Zu diesen Kosten zählen insbesondere:

  • Provisionen an die Vermittler. Bei sogenannten Honorartarifen oder Nettopolicen enthalten die Abschlusskosten und Vertriebskosten keinen Provisionsanteil für den Vermittler. Stattdessen zahlt der Kunde ein Honorar direkt an den Vermittler.
  • Kosten für die Prüfung von Anträgen und Risiken
  • Kosten für die Bearbeitung des Antrags
  • Kosten für die Ausfertigung der Versicherungsurkunde
  • Kosten für Werbeaufwand

Das Versicherungsaufsichtsgesetz regelt: Lebensversicherer müssen einen verantwortlichen Aktuar benennen. Ein Aktuar kennt sich bestens mit Versicherungsmathematik aus. Der verantwortliche Aktuar stellt sicher: Der Lebensversicherer kann mit den eingenommenen Beiträgen alle von ihm eingegangenen Verpflichtungen erfüllen.

Bilanzierende Unternehmer müssen in ihrer Bilanz u. a. das Betriebsvermögen angeben. Das Betriebsvermögen steht auf der Aktivseite der Bilanz. Zum Betriebsvermögen gehört auch die Rückdeckungsversicherung. So nennt z. B. der Staat eine Versicherung, die Ansprüche auf Versorgungsleistungen gegen den Unternehmer abdeckt. Und zwar für den Fall einer Leistung aus einer betrieblichen Direktzusage an seine Mitarbeiter.

Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung sind als Forderung zu bilanzieren. Die Bewertung erfolgt in Höhe der Anschaffungskosten, das ist der Aktivwert.

Eine Altersrentenversicherung ist eine Lebensversicherung. Die Versicherungsleistung erfolgt durch regelmäßig wiederkehrende Zahlungen. Das ist die Rente. Diese Rente zahlt ERGO, solange die versicherte Person lebt.

Bei vielen Verträgen ist es möglich, statt der Rente eine einmalige Kapitalleistung zu erhalten. Das bedeutet: Zu einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zahlt ERGO das gesamte Kapital Ihrer Versicherung auf einmal. Wie bei einer Kapitallebensversicherung.

Achtung: In einigen Fällen ist das nicht möglich. Etwa, wenn Ihre Versicherung bestimmte steuerliche Förderungen erhält. Die Riester-Rente ist ein Beispiel dafür.

Der Staat fördert verschiedene Formen der privaten Altersvorsorge. Z. B. die Riester-Rente. Diese fördert er durch staatliche Zuschüsse, die sogenannten Altersvorsorgezulagen. Die Zuschüsse werden dem Deckungsvermögen gutgeschrieben.

Wichtig: Diese Zulagen müssen Sie beantragen.

Die Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente muss in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen. ERGO überprüft das und berücksichtigt dabei bereits bei ERGO, anderen Gesellschaften und berufsständischen Versorgungswerken bestehende Versicherungen.

Bei der Angemessenheitsprüfung der Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente sind nur Einkünfte der versicherten Person aus aktiver Tätigkeit relevant. Das heißt, ERGO berücksichtigt nur das durch die berufliche Tätigkeit erzielte Einkommen. Folgende Einkünfte gehören nicht zum beruflichen Einkommen, weil sie keiner beruflichen Tätigkeit entstammen:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen, zum Beispiel Zinsen oder Dividenden aus Beteiligungen an GmbHs
  • Einkünfte aus Vermietung

Für die Angemessenheitsprüfung kann ERGO gesonderte Nachweise verlangen. Beispielsweise Gehaltsnachweise oder Verdienstbescheinigungen über das Bruttojahresarbeitseinkommen.

Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung legt ERGO einen wesentlichen Teil eines jeden Beitrags an. Das ist der sogenannte Sparbeitrag. Aus dem Sparbeitrag baut ERGO das Kapital auf, aus dem später die Rente wird.

Anders als bei einer klassischen Rentenversicherung gilt: ERGO legt den Sparbeitrag bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung für Rechnung und Risiko des Versicherungsnehmers an. Das gesamte Guthaben, das dadurch angespart wurde, ist das Anlageguthaben.

Das Sicherungsvermögen deckt die Ansprüche der Versicherten auf die Versicherungsleistung ab.

Es gibt Versicherungsleistungen, die direkt an die Wertentwicklung von Fonds oder anderen Bezugswerten gekoppelt sind. Für diese Versicherungsleistungen gilt: Sie werden innerhalb des Sicherungsvermögens getrennt von den übrigen Ansprüchen abgesichert. Dazu bildet ERGO nach Art des Bezugswerts jeweils eine selbstständige Abteilung im Sicherungsvermögen.

Eine solche Abteilung heißt Anlagestock. Dafür gelten besondere aufsichtsrechtliche Anlagegrundsätze. Regelungen zum Anlagestock finden Sie in § 125 Absatz 5 und § 124 Absatz 2 Versicherungsaufsichtsgesetz.

Der Arbeitgeber muss die Höhe einer laufenden Rente alle 3 Jahre prüfen. So regelt es § 16 Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Dabei muss er prüfen, ob eine Anpassung nötig ist. Solche Anpassungen sollen den wegen der Inflation sinkenden Wert der laufenden Renten abmildern. Es gibt Ausnahmen von der Prüfungspflicht:

  • Der Arbeitgeber erhöht jährlich die laufenden Leistungen um mindestens 1 %.
  • Der Arbeitgeber erteilt eine Beitragszusage mit Mindestleistung.
  • Der Arbeitgeber vereinbart eine Direktversicherung oder die Versorgung durch eine Pensionskasse. Dieser Vertrag muss für die Überschussanteile folgende Regelung enthalten: Die auf die Rente entfallenden Überschussanteile werden zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet.

Finanziert der Arbeitgeber die Altersversorgung, gilt: Der Arbeitgeber entscheidet nach eigenem Ermessen über die Anpassung. Dabei muss er die Bedürfnisse des Rentenempfängers berücksichtigen, z. B. steigende Lebenshaltungskosten. Aber er muss auch seine wirtschaftliche Lage berücksichtigen.

Im Fall einer Gehaltsumwandlung muss die jährliche Anpassung mindestens 1 % betragen. Finanziert die Gehaltsumwandlung eine Direktversicherung oder Pensionskasse, gilt: Die auf die Rente entfallenden Überschussanteile müssen zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden.

Bei der Direktzusage, der Unterstützungskasse oder dem Pensionsfonds gilt: Die jährliche Anpassung muss mindestens 1 % betragen.

Anwartschaften sind zugesagte, aber noch nicht fällige Leistungen. Gegenstand der Anwartschaft kann eine einmalige oder auch wiederkehrende Leistung sein. Wiederkehrende Leistungen sind z. B. monatliche Renten.

Die Fälligkeit der Leistung kann auch vom Eintritt gewisser Ereignisse abhängen. In der gesetzlichen Rentenversicherung und in der betrieblichen Altersversorgung werden die jeweils erworbenen Rentenansprüche als Anwartschaft bezeichnet.

Arbeitgeberleistungen zahlt der Arbeitgeber. Es handelt sich dabei nicht um eine Umwandlung des Gehalts. Sondern um Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt für die Rente seines Mitarbeiters erbringt.

Die aufgeschobene Rentenversicherung ist die gängigste Form der Lebensversicherung. Sie heißt deshalb so, weil die Rente über einen längeren Zeitraum angespart und erst ab dem vereinbarten Rentenbeginn ausgezahlt wird.

Zwischen Vertragsabschluss und Rentenzahlung können viele Jahre liegen. Ab dem vereinbarten Rentenbeginn zahlt ERGO die Rente so lange, wie die versicherte Person lebt.

Das Gegenstück zur aufgeschobenen Rentenversicherung ist die Sofortrente. Dabei zahlt ERGO für ein einmalig eingezahltes Kapital – z. B. einen höheren Betrag aus einer Erbschaft – sofort eine Rente.

Sie können für Ihre Versicherung eine automatische Anpassung vereinbaren. Die Beiträge erhöhen sich dann jährlich zu einem vereinbarten Stichtag. Dadurch erhöhen sich auch die Leistungen Ihrer Versicherung. Die Leistungen steigen aber nicht im gleichen Verhältnis wie die Beiträge. Es gibt 2 Möglichkeiten:

  • Die Beiträge erhöhen sich um einen festgelegten Prozentsatz. Diesen legen Sie beim Abschluss des Vertrags fest.
  • Die Beiträge erhöhen sich im selben Verhältnis wie der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung. Mindestens aber um einen festgelegten Prozentsatz.

Den einzelnen Erhöhungen können Sie widersprechen.

Das Automatische Ablaufmanagement kann zu einer Fondsgebundenen Rentenversicherung vereinbart werden. Ziel ist es, dem Fondsguthaben mehr Sicherheit zu geben. Über einen festgelegten Zeitraum wird das Guthaben der vom Kunden gewählten risikoreicheren Fonds in weniger risikobehaftete Anlageinstrumente umgeschichtet. Dies können Fonds mit geringeren Kursschwankungen sein. Je nach Produkt kann es aber auch in klassisches Deckungskapital umgewandelt werden.

B

Das Basisinformationsblatt (BIB) beruht auf einer EU-Verordnung und ist gesetzlich vorgeschrieben. Das BIB gibt es nur für Versicherungsanlageprodukte. Zu Versicherungsanlageprodukten gehören z.B. Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen. Es enthält Informationen zu Chancen und Risiken des Produktes auf einer allgemeinen Ebene. Speziell sind dort Kosten und verschiedene Rendite-Szenarien dargestellt. Auch gibt es eine kurze Übersicht über die Leistungsmerkmale des Produktes. Die Basisinformationsblätter sind auch auf der ERGO-Homepage zu finden: https://www.ergo.de/basisinformationsblaetter

Der Beitrag ist der zu zahlende Preis für eine Versicherung. Der Beitrag in der Lebens- und Risikoversicherung setzt sich zusammen aus:

  • Sparanteil
  • Risikoanteil
  • Kostenanteil

Bei reinen Rentenversicherungen setzt er sich aus einem Spar- und einem Kostenanteil zusammen.

Der Sparanteil Ihres Versicherungsbeitrags baut das sogenannte Deckungskapital auf. Der Sparanteil ist bei Lebensversicherungen üblich. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen erwirbt ERGO davon für Ihre Versicherung Anteile an Investmentfonds. Näheres dazu finden Sie unter Anlageguthaben.

Den Risikoanteil des Beitrags verwendet ERGO beispielsweise für die versicherte Leistung im Todesfall oder bei Berufsunfähigkeit.

Der Kostenanteil deckt die Kosten für den Abschluss und die Verwaltung des Vertrags.

Die Beitragsbefreiung ist eine mitversicherte Leistung der

  • Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder
  • der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung

ERGO übernimmt die Beiträge für die gesamte Versicherung in folgenden Fällen: Ihre Arbeitskraft geht durch Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise verloren.

In der Sozialversicherung unterscheidet man zwischen der

  • gesetzlichen Rentenversicherung
  • gesetzlichen Arbeitslosenversicherung
  • gesetzlichen Krankenversicherung
  • gesetzlichen Pflegerentenversicherung

Für diese unterschiedlichen gesetzlichen Sozialversicherungen müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge zahlen. Die Beiträge werden prozentual vom Bruttolohn erhoben. Ab einer bestimmten Höhe des Bruttolohns des Arbeitnehmers müssen auf den übersteigenden Teil keine Beiträge mehr  gezahlt werden. Das ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

Sie ist für die einzelnen Zweige unterschiedlich hoch. Den jeweiligen Beitrag zahlt der Arbeitnehmer also nur auf denjenigen Teil des Einkommens, der unterhalb der BBG liegt.

Der Gesetzgeber prüft die BBG jeweils zum Januar eines Jahres. Bei Bedarf passt er sie an die allgemeine Entwicklung des Einkommens an. In der betrieblichen Altersversorgung hat die BBG der gesetzlichen Rentenversicherung (West) für die steuerliche Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG eine wesentliche Bedeutung.

Bei einem Riester-Vertrag gilt: Zum vereinbarten Rentenbeginn stehen für die garantierte lebenslange Altersrente zur Verfügung:

  • Mindestens alle eingezahlten Beiträge
  • Alle dem Vertrag gutgeschriebenen Zulagen

Das ist die Beitragserhaltungsgarantie.

Ob wegen Krankheit, finanziellen Engpässen oder Arbeitslosigkeit: Möglicherweise können Sie irgendwann die Beiträge zur Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr zahlen.

Dann können Sie die Versicherung beitragsfrei stellen. Das heißt, für den vereinbarten Zeitraum brauchen Sie oder der Beitragszahler keine Beiträge mehr zu zahlen. Das vermindert allerdings den Versicherungsschutz.

Bei einer beitragsorientierten Leistungszusage sagt der Arbeitgeber eine bestimmte Leistung zu. Die Höhe der Leistung ergibt sich aus:

  • den Beiträgen, die der Arbeitgeber leistet und
  • den daraus resultierenden Erträgen

Die Höhe der garantierten Leistung errechnet sich u. a. aus dem zu leistenden Beitrag und einer zugesagten Verzinsung des Kapitals. Bei einer Direktversicherung ist das die garantierte Rente.

Die Verzinsung richtet sich maximal nach dem gesetzlich vorgegebenen Höchstrechnungszins. Die beitragsorientierte Leistungszusage ist in allen Durchführungswegen möglich.

Die Beitragsrückgewähr ist bei Rentenversicherungen eine mögliche Leistung für den Todesfall. Ist sie vereinbart, gilt bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn: ERGO zahlt die eingezahlten Beiträge zuzüglich eventueller Überschussanteile zurück. Von der Beitragsrückgewähr ausgenommen sind Beiträge für ggf. vereinbarte Zusatzversicherungen.

In der betrieblichen Altersversorgung gilt für die Direktversicherung und Pensionskasse: ERGO zahlt die Leistungen i. d. R. nur an versorgungsberechtigte Hinterbliebene. Dazu gehören z. B.:

  • der Ehepartner
  • der frühere Ehepartner
  • der Lebenspartner
  • der Lebensgefährte
  • versorgungsberechtigte Kinder

Gibt es keine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen, zahlt ERGO ein Sterbegeld von bis zu 8.000 € an die Erben aus. Dieser vom Gesetzgeber festgelegte Betrag soll als Ausgleich für die Bestattungskosten dienen.

Nimmt der Arbeitnehmer bzw. der Arbeitgeber die steuerliche Förderung nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz in Anspruch, gilt: ERGO zahlt die Beitragsrückgewähr grundsätzlich in Form einer Rente. Das Sterbegeld wird in diesen Fällen weiterhin einmalig gezahlt.

Vielleicht können Sie einmal Ihre Beiträge nicht zahlen. Dann haben Sie die Möglichkeit einer Beitragsüberbrückung. Das heißt, Sie können die Zahlung der Beiträge für einen gewissen Zeitraum unterbrechen, z. B. für 3 Monate.

Den Zeitraum, für den Sie keine Beiträge zahlen, überbrückt ERGO mit einer Verlegung des Versicherungsbeginns. Die neue Versicherungs- bzw. Beitragszahlungsdauer errechnet ERGO nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Ist das aufgrund des Vertragsinhalts nicht möglich, kürzt ERGO die Laufzeit.

Ändert sich das Jahr des Versicherungsbeginns, erhöhen sich wahrscheinlich die Beiträge. Ebenso, wenn die Laufzeit kürzer wird.

Bei Versicherungen mit festgelegten Beiträgen setzt ERGO ggf. die Versicherungssumme herab. Nach dem festgelegten Zeitraum nehmen Sie die Zahlung der Beiträge wieder auf. Eine Beitragsüberbrückung muss der Versicherungsnehmer beantragen.

Die Beitragszahlung einer Altersrentenversicherung kann vor dem Beginn der Verfügungsphase unterbrochen werden. Dies erfolgt für einen fest definierten Zeitraum. Je nach Produkt ist dies vollständig oder aber auch teilweise möglich.

Vollständige Beitragsunterbrechung: Es werden gar keine Beiträge für die Versicherung mehr gezahlt. Teilweise Beitragsunterbrechung: Die Beiträge werden lediglich reduziert. Nach Ablauf der Beitragsunterbrechung werden die Beiträge wieder in gleicher Höhe wie vor Unterbrechung gezahlt.

Zusatzversicherungen enden gegebenenfalls mit Beginn der Beitragsunterbrechung.

Der Beitrag ist der zu zahlende Preis für eine Versicherung. Sie vereinbaren mit ERGO, wie Sie ihn zahlen möchten:

  • Monatlich
  • Vierteljährlich
  • Halbjährlich
  • Jährlich

Bei manchen Versicherungen können Sie auch einen einmaligen Beitrag zahlen.

In der betrieblichen Altersversorgung bestimmt der Arbeitgeber, welchen Beratungsaufwand er von seinem Vertriebspartner tatsächlich in Anspruch nimmt. Diesen Beratungsaufwand ordnet ERGO in 3 verschiedene Kategorien ein. Diese heißen Beratungsstufen.

Je nach Beratungsaufwand ändern sich die Abschlusskosten, die in die Versicherungstarife einkalkuliert sind. Je höher der Beratungsaufwand, desto höher die Abschlusskosten. Das bedeutet: Der Preis für die Versicherung wird teurer, wenn der Beratungsaufwand hoch ist.

Die Beratungsstufe wählt der Arbeitgeber beim Abschluss des Firmengruppenvertrags.

Eine Berufsunfähigkeit im Sinn der Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, ihrem Beruf nachzugehen. Mögliche Gründe dafür:

  • Krankheit
  • Körperverletzung
  • Kräfteverfall

Dieser Zustand muss voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen andauern. Die Berufsunfähigkeit muss die versicherte Person ärztlich nachweisen.

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist bei den einzelnen Berufen unterschiedlich groß. Darum teilt ERGO die Berufe in Gruppen ein. Diese Gruppen heißen Berufsgruppen.

Bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sind es 5. Bei der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung sind es 8.

In der Berufsgruppe 1 ist das Risiko immer am geringsten und nimmt dann in jeder höheren Berufsgruppe weiter zu.

Eine Berufsunfähigkeitsrente ist eine versicherbare Leistung einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung.

ERGO zahlt die Rente im Fall der Berufsunfähigkeit, solange die Berufsunfähigkeit andauert. Längstens  bis zum vereinbarten Ablauf der Versicherung.

Dabei handelt es sich um eine Zusatzversicherung zu einem Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag. Sie sichert das Risiko der Berufsunfähigkeit ab.

Mit der Bescheinigung nach § 92 EStG wird u. a. nachgewiesen, in welcher Höhe für ein bestimmtes Kalenderjahr Zulagen gezahlt worden sind. Kommt es zu Unstimmigkeiten über die Höhe der Zulagen, können Sie eine Festsetzung der Zulagen beantragen (vgl. „Festsetzung“).

Die betriebliche Altersversorgung ist eine zusätzliche Sozialleistung des Arbeitgebers. Die bAV erhält der Mitarbeiter aufgrund seines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber erteilt dazu eine Versorgungszusage. Sie kann Folgendes vorsehen:

  • Altersrente
  • Invaliditätsrente oder
  • Hinterbliebenenversorgung

Es gibt 2 Möglichkeiten, die bAV zu finanzieren:

  • Der Arbeitgeber finanziert die bAV.
  • Der Mitarbeiter finanziert die bAV. In diesem Fall wandelt der Mitarbeiter Teile seines Gehalts in Ansprüche auf eine Leistung der bAV um. Das wird auch Gehaltsumwandlung bzw. Entgeltumwandlung genannt. Mitarbeiter haben einen Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung.

Das Betriebsrentengesetz regelt die Rahmenbedingungen der bAV.

Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung legt die Grundlagen für die betriebliche Altersversorgung fest. Es wird auch Betriebsrentengesetz genannt. Die Kurzbezeichnung lautet BetrAVG.

Die Bewertungsreserve ist die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert einer Kapitalanlage und ihrem Buchwert. Der Buchwert ist dabei der Wert, den die Kapitalanlage in der Bilanz hat. Bewertungsreserven entstehen also, wenn der aktuelle Marktwert einer Kapitalanlage höher als der Wert in der Bilanz ist.

Beispiel: ERGO hat eine Aktie gekauft und sie mit einem Buchwert von 100 erfasst. Inzwischen wird die Aktie aber mit 120 an der Börse gehandelt. Die Differenz dieser Werte ist die Bewertungsreserve.

Im Rahmen der Überschussbeteiligung (siehe „Überschussbeteiligung“) beteiligt ein Lebensversicherer die berechtigten Versicherungen an den Bewertungsreserven, die nach den maßgeblichen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen sind (verteilungsfähige Bewertungsreserven).

Ausnahme: Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen bestimmt der aktuelle Wert der Fonds direkt den Wert der Versicherung.

Die Beteiligung an den Bewertungsreserven findet grundsätzlich erst bei Beendigung der Versicherung statt. Eine Versicherung wird beendet durch

  • Vertragsablauf,
  • Tod oder
  • Kündigung.

Bei Rentenversicherungen findet die Beteiligung bei Rentenbeginn und zusätzlich während der Rentenphase statt.

Bis dahin findet keine verbindliche Zuteilung der Bewertungsreserven statt. Diese werden den einzelnen Versicherungen nur rechnerisch zugeordnet. Die Zuordnung orientiert sich daran, in welchem Ausmaß diese zur Entstehung der Bewertungsreserven beigetragen haben (verursachungsorientiertes Verfahren).

Wichtig zu wissen: Nur die für den Zeitpunkt der Beteiligung rechnerisch zugeordneten Bewertungsreserven sind für die Höhe des Anspruchs maßgeblich.

 

Zu früheren Zeitpunkten zugeordnete Werte sind daher nur Momentaufnahmen, genau wie die Angaben in den jährlichen Standmitteilungen. Sie sind nicht garantiert.

Bitte beachten Sie auch: Die Höhe der Bewertungsreserven hängt vom Kapitalmarkt ab. Sie unterliegt starken Schwankungen im Zeitablauf und kann sich täglich ändern. Zudem muss ein Lebensversicherer die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen beachten. Das kann dazu führen, dass eine Beteiligung trotz vorhandener Bewertungsreserven nicht oder nur zu einem geringen Teil erfolgt.

Die Beteiligung an den Bewertungsreserven kann daher im ungünstigsten Fall auch 0 € betragen.

Falls vertraglich vereinbart, kann eine Mindestbeteiligung festgelegt werden, um die Schwankungen bei den Bewertungsreserven im Jahr der Beendigung auszugleichen. Dies nennt man Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven (siehe „Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven“).

Näheres zur Beteiligung an den Bewertungsreserven finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Der letzte Börsenhandelstag eines Monats ist der Stichtag für die Bewertung. An diesem Tag ermittelt ERGO die Höhe der Bewertungsreserven. Gleichzeitig ermittelt ERGO einen eventuell vorhandenen Sicherungsbedarf. Dieser könnte bei Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie entstehen.

Das Bezugsrecht ist das Recht, die Versicherungsleistung in Anspruch zu nehmen. Der Versicherungsnehmer legt fest, wer die Leistung aus der Versicherung erhalten soll. Der Empfänger der Leistung ist der Bezugsberechtigte. Er erhält die Leistung entweder im Erlebensfall oder bei Tod.

Im Erlebensfall zahlt ERGO meist an den Versicherungsnehmer selbst. Bei Tod des Versicherten geht die Leistung an denjenigen, der als Berechtigter festgelegt wurde.

Das Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer widerruflich oder unwiderruflich gestalten. Der Versicherungsnehmer kann das widerrufliche Bezugsrecht jederzeit ändern. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer nur ändern, wenn der unwiderruflich Bezugsberechtigte einverstanden ist.

In der betrieblichen Altersvorsorge gilt: Bei Direktversicherungen und Pensionskassen ist immer der Mitarbeiter bezugsberechtigt.

Bei einer Gehaltsumwandlung vereinbart ERGO ein unwiderrufliches Bezugsrecht. Damit hat der Bezugsberechtigte einen direkten Leistungsanspruch gegen das Versicherungsunternehmen.

Bei einer Arbeitgeberleistung wird i. d. R. ein eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart. Die Leistungen aus einer Rückdeckungsversicherung bezieht der Versicherungsnehmer. In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer die Firma oder eine Unterstützungskasse sein.

D

Um die Zulage für eine Riester-Rente zu bekommen, müssen Sie jährlich einen Zulagenantrag stellen. Sie können aber auch Ihren Versicherer beauftragen. Dann beantragt er jährlich für Sie die Zulage bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen.

Ihr Vorteil bei diesem Dauerzulageverfahren: Sie müssen nicht jedes Jahr erneut einen Antrag auf Zulagen an den Versicherer senden.

Die Grundlage für das Dauerzulageverfahren sind die einmal angegebenen Daten. Ändern sich Ihre Daten, müssen Sie den Versicherer informieren.

Nicht alle können vom Dauerzulageverfahren profitieren. Bestimmte Personengruppen müssen jedes Jahr Angaben zum Einkommen machen:

  • Landwirte
  • Beschäftigte, die einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen
  • Erwerbsminderungs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrentner aus einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung
  • Erwerbsminderungs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrentner nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

Das Deckungskapital ist der Wert eines Versicherungsvertrags zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Dauer des Versicherungsvertrags. Dieser Wert ergibt sich aus:

  • der Ansammlung der im Beitrag enthaltenen Sparanteile und
  • deren laufender Verzinsung

Das Deckungskapital dient dazu, die vereinbarten Leistungen aus dem Vertrag zu erbringen. Das kann z. B. eine laufende Rentenzahlung sein. Das Deckungskapital baut sich durch die laufende Zahlung einer Rente allmählich ab.

Bei fondsgebundenen Versicherungen bilden die im Vertrag insgesamt gutgeschriebenen Anteilseinheiten vor Altersrentenbeginn das Deckungskapital der Versicherung. Näheres dazu finden Sie unter Fondsguthaben.

Deckungsrückstellung ist ein Begriff aus der Bilanz eines Versicherungsunternehmens: Der Versicherungsnehmer zahlt seine Versicherungsbeiträge. Dafür erhält er nach Ablauf der Versicherung oder im vorzeitigen Leistungsfall (z. B. bei Berufsunfähigkeit, Todesfall) seine vertraglich vereinbarte Leistung. Damit der Versicherer diese Leistung jederzeit zahlen kann, muss er dafür eine Deckungsrückstellung bilden.

Eine Dienstobliegenheitserklärung ist eine vereinfachte Risikoprüfung. Diese kann der Arbeitgeber im Rahmen des Gruppengeschäfts für die versicherten Mitarbeiter abgeben. Er bescheinigt darin Folgendes:

  • Er weiß nichts über Art und Schwere möglicher Krankheiten und Behinderungen des Mitarbeiters.
  • Der Mitarbeiter war in den vergangenen 2 Jahren nicht länger als 2 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig. Für Mitarbeiter, die weniger als 2 Jahre im Betrieb arbeiten, gilt: Der Arbeitgeber muss dies für die gesamte bisherige Beschäftigungsdauer bescheinigen.

In Einzelfällen reicht eine Dienstobliegenheitserklärung nicht aus. In diesen Fällen kann ERGO eine Gesundheitserklärung verlangen. Dies tut sie, wenn der Umfang oder die Höhe der Leistung es erforderlich machen. Z. B., wenn der Mitarbeiter eine besonders hohe Berufsunfähigkeitsrente versichern möchte.

Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Sie funktioniert so: Der Arbeitgeber schließt für seinen Mitarbeiter eine Rentenversicherung ab. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer. Er zahlt auch die Beiträge. Der Mitarbeiter ist die versicherte Person und Bezugsberechtigter. Deshalb bekommt er die Leistungen aus der Versicherung.

Stirbt der Mitarbeiter, erhalten seine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen die Leistung. Als Versicherungsleistungen kommen Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenleistungen in Betracht.

Die Direktzusage ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Sie funktioniert so: Der Arbeitgeber sagt seinem Mitarbeiter eine Versorgung in vereinbarter Höhe zu. Tritt ein Versorgungsfall ein, zahlt er die vereinbarte Leistung aus eigenen Mitteln. Ein Versorgungsfall liegt vor, wenn der Mitarbeiter

  • in Rente geht,
  • berufs- oder erwerbsunfähig ist,
  • stirbt.

Die Leistungen zahlt der Arbeitgeber im Versorgungsfall direkt an seinen Mitarbeiter. Stirbt der Mitarbeiter, zahlt er an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen.

Das Unternehmen bildet für die spätere Erfüllung der Direktzusage Rückstellungen in der Bilanz. Diese mindern den Gewinn. Damit der Arbeitgeber das Geld für die Versorgung zur Verfügung hat, kann er eine Rückdeckungsversicherung abschließen. Die Beiträge dafür sind Betriebsausgaben. Unverfallbare Anwartschaften und fällige Leistungen muss er gegen Insolvenz absichern. 

Als Durchführungsweg bezeichnet man die die verschiedenen Formen der betrieblichen Altersversorgung. Es gibt 5 Durchführungswege:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds

Sie haben unterschiedliche Rahmenbedingungen: Die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds sind versicherungsförmig. Ihre Finanzierung erfolgt über ein rechtlich selbstständiges Unternehmen. Man nennt das "mittelbare Durchführung der bAV".

Eine unmittelbare Durchführung erfolgt über die Direktzusage.

Die Entscheidung über den Durchführungsweg trifft der Arbeitgeber.

E

Das Produktinformationsblatt kann Angaben zu den sogenannten Effektivkosten enthalten. Daraus geht hervor, in welchem Maß sich die Kosten eines Vertrags auf die Rendite auswirken. Dabei werden die Effektivkosten in Prozentpunkten dargestellt.

Das deutsche Einkommensteuergesetz (EStG) regelt die Besteuerung des Einkommens für natürliche Personen. Sein Anwendungsbereich erstreckt sich z. B. Arbeitnehmer und Rentner.

Die Besteuerung der Einkommen juristischer Personen regelt ein eigenes Steuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz. Weil das KStG auf das EStG verweist, finden weite Teile des EStG auch Anwendung auf die Besteuerung juristischer Personen. Zu juristischen Personen gehören z. B. Kapitalgesellschaften und Vereine.

Der § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) regelt die staatliche Förderung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung (bAV). Bis zu den dort geregelten Höchstbeträgen sind die Beiträge steuerfrei.

Die Regelung gilt für folgende Durchführungswege:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds

Bis zum 1.1.2018 waren die Beiträge bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuer- und sozialabgabenfrei. Zusätzlich konnten Mitarbeiter bis zu 1.800 Euro pro Kalenderjahr für die bAV aufwenden. Auch diese Zahlung war steuerfrei. Dies ging nur, wenn der Mitarbeiter eine Versorgungszusage hatte, die nach dem 31.12.2004 erteilt wurde.

Seit dem 1.1.2018 sind Beiträge bis zur Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuerfrei. Der bisherige jährliche Zusatzbeitrag von 1.800 Euro entfällt komplett. Beiträge für eine bestehende pauschalversteuerte Versorgungszusage werden nun in der tatsächlichen Höhe angerechnet.

Steuerfrei sind die Beiträge zur bAV nur im Rahmen eines Hauptarbeitsverhältnisses. Das nennt man auch erstes Dienstverhältnis. Die spätere Auszahlung aus der bAV erfolgt grundsätzlich als Rente. Möglich sind auch ein Auszahlungsplan oder eine Einmalzahlung. Im Rahmen des Auszahlungsplans werden Raten gezahlt und anschließend der Rest des Kapitals verrentet. Eine Einmalzahlung ist nur möglich, wenn das Kapitalwahlrecht innerhalb des letzten Jahres vor Beginn der Auszahlungsphase ausgeübt wird.

Die Versorgung kann z. B. sein:

  • Altersrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Hinterbliebenenrente

Ist in dem Vertrag eine automatische Anpassung vereinbart, erhöht ERGO die Beiträge maximal bis zum steuerfreien Höchstbetrag.

Wie die Leistung versteuert wird, finden Sie unter „Nachgelagerte Besteuerung“.

Arbeitnehmer erhalten für ihre Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt bzw. ein Gehalt. Es umfasst das laufende Gehalt und Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Einen Teil seines Gehalts kann der Arbeitnehmer für die Altersvorsorge verwenden. Dann wandelt er diesen Teil in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) um. Der Fachbegriff lautet Entgeltumwandlung.

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Gehaltsumwandlung. Das steht in § 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Damit hat der Arbeitnehmer das Recht, zugunsten seiner Altersvorsorge auf Teile seines Gehalts zu verzichten.

Vertragliche Grundlage ist eine schriftliche Vereinbarung über die Gehaltsumwandlung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren darin, einen Teil des zukünftigen Gehalts nicht auszuzahlen. Dieser Teil des Gehalts "finanziert" die betriebliche Altersversorgung. Er fließt z. B. als Beitrag in die Direktversicherung oder in den Pensionskassenvertrag. Eine Umwandlung tariflicher Bestandteile des Gehalts ist nur möglich, wenn es der jeweils gültige Tarifvertrag zulässt.

Die Rentenzahlungen einer Rentenversicherung setzen sich aus zwei Teilen zusammen. Der eine Teil stellt quasi eine Rückzahlung aus dem angesparten Kapital (Guthaben) dar. Der andere Teil ergibt sich aus der Verzinsung dieses Kapitals. Dieser Anteil ist der Ertragsanteil. Er muss versteuert werden. Das Guthaben ist steuerfrei.

Die Regelung des Ertragsanteils steht in § 22  Einkommensteuergesetz (EStG). Er ist abhängig vom Alter (vollendetes Lebensjahr) zu Beginn der Rentenzahlung. Wie hoch der Ertragsanteil in Ihrem Fall ist, steht in einer Tabelle des § 22 EStG. Sie gibt je nach vollendetem Lebensjahr des Rentenberechtigten einen Prozentwert für den zu versteuernden Anteil an. Es gibt auch Renten, die nicht ein Leben lang gezahlt werden, zum Beispiel Berufsunfähigkeitsrenten. Hier wird der Ertragsanteil nach der Dauer der Rentenzahlung ermittelt. Das ist in § 55 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) geregelt.

Leistungen aus einer pauschalversteuerten bAV sind grundsätzlich sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG. Rentenleistungen werden mit dem Ertragsanteil versteuert. Kapitalleistungen sind meist einkommensteuerfrei, wenn der Vertrag vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurde.

Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen  liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 3 Stunden täglich nachzugehen. Gründe dafür können Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall sein. Dieser Zustand muss voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen andauern. Die Erwerbsunfähigkeit muss die versicherte Person ärztlich nachweisen.

Eine Erwerbsunfähigkeitsrente ist eine versicherbare Leistung einer Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung. ERGO zahlt die Rente im Fall der Erwerbsunfähigkeit. Und zwar, solange die Erwerbsunfähigkeit andauert – längstens bis zum vereinbarten Ablauf der Versicherung.

Dabei handelt es sich um eine Zusatzversicherung zu einem Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag. Sie sichert das Risiko der Erwerbsunfähigkeit ab.

F

Man spricht im Privatrecht von Fahrlässigkeit, wenn jemand in einer bestimmten Situation nicht so sorgfältig handelt, wie es erforderlich wäre.

Beispiel: Im Straßenverkehr ist es zur Vermeidung von Verkehrsunfällen erforderlich, einen Mindestabstand zum Vorausfahrenden einzuhalten. Verstößt ein Fahrer gegen diese Regel und fährt zu dicht auf, handelt er also fahrlässig.

Von grober Fahrlässigkeit spricht man, wenn die Verletzung der Sorgfalt besonders schwer ist. Etwa, wenn jemand in einer bestimmten Situation etwas nicht beachtet, was jedem einleuchten muss.

Beispiel: Sie fahren über eine Kreuzung, obwohl Sie sehen, dass die Ampel rot ist, und verursachen dadurch einen Unfall.

Anhand der Bescheinigung nach § 92 Einkommensteuergesetz können Sie innerhalb eines Jahres die bescheinigten Zulagen überprüfen lassen. Die Überprüfung muss bei der Zentralen Stelle (ZfA) beantragt werden. Ändert die ZfA die Höhe der Zulage, erfolgt dies durch Festsetzung. Den Antrag auf Festsetzung mussten Sie bislang an den Anbieter, also an die ERGO, richten; ab 2024 richten Sie den Antrag bitte an die ZfA.

Ein Firmen-Gruppenvertrag ist ein vertraglicher Rahmen für den Abschluss einer größeren Anzahl von einzelnen Versicherungen in der betrieblichen Altersversorgung. Durch den Gruppenvertrag spart ERGO bei der Verwaltung.

ERGO wendet ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren an. Versicherungsnehmer des Firmen-Gruppenvertrags und der einzelnen Versicherung ist jeweils der Arbeitgeber. Er hat damit alle Gestaltungsrechte. Der Arbeitnehmer ist die versicherte Person.

Die flexible Altersgrenze bietet Versicherten folgende Möglichkeit: Sie können ihre Altersversorgung vorzeitig in Anspruch nehmen. Das bedeutet, Versicherte können vor Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Leistung beziehen. Die flexible Altersgrenze gibt es

  • in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • in der privaten Lebensversicherung und
  • in der betrieblichen Altersversorgung

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird die flexible Altersgrenze umgangssprachlich Vorruhestand genannt. In der privaten Lebensversicherung und der betrieblichen Altersversorgung regelt der Versicherungsvertrag, wann die flexible Altersgrenze in Anspruch genommen werden kann.

Bei der fondsgebundenen Versicherung erwirbt ERGO mit einem Teil der Beiträge Anteile an Investmentfonds, sogenannte Fondsanteile. Dadurch entsteht ein Fondsguthaben.

Bei der fondsgebundenen Versicherung investiert ERGO die Sparbeiträge in Investmentfonds. Den Schwerpunkt der Anlage bilden Aktien und festverzinsliche Wertpapiere.

Abhängig von den gezahlten Beiträgen entfällt auf jede Versicherung eine bestimmte Anzahl von Investmentanteilen. Die Versicherungsleistung besteht aus dem Zeitwert des Deckungskapitals. Dieser entspricht dem Wert der erworbenen Anteileinheiten.

Das Fondsportfolio enthält alle Investmentfonds, die ERGO für die Kapitalanlage zur Verfügung stehen.

Freizeitzuschläge werden erhoben, wenn die versicherte Person Sport- bzw. Freizeitaktivitäten nachgeht, die zu einem erhöhten Risiko führen. Auch bestimmte Auslandsaufenthalte können einen Zuschlag erforderlich machen.

Zur Berücksichtigung eines sportlichen Risikos können Risikozuschläge zwischen 25 und 150 % veranschlagt werden. Ob und in welcher Höhe ein Risikozuschlag erforderlich ist, wird von Fall zu Fall geklärt.

Die landläufig als „Fünftelungsregelung“ bekannte Vergünstigung ergibt sich aus § 34 EStG. Sie soll die übermäßige Steuerbelastung von außerordentlichen Einkünften verhindern. Sie gilt unter anderem für "Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit", welche zusammengeballt in einem Jahr steuerlich zufließen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Kapitalzahlungen aus einer Direktzusage handeln. Um im Auszahlungsjahr eine Besteuerung mit hohem Tarif abzumildern, geht der auf die außerordentlichen Einkünfte entfallende Einkommensanteil nur zu einem Fünftel (und nicht in voller Höhe) in die Steuerprogression ein. Die außerordentlichen Einkünfte gehen in voller Höhe in das zu versteuernde Einkommen ein und werden bei geringer bis mittlerer Einkommenshöhe mit einem in der Höhe gemilderten Steuersatz versteuert.

G

Die garantierten Leistungen werden bei Vertragsabschluss fest vereinbart. Sie sind damit garantiert, z. B. eine Altersrente, eine Versicherungssumme oder ein Todesfallkapital.

Diese Leistungen sind unabhängig von Kapitalmarktschwankungen. Garantierte Leistungen hebt ERGO in der Versicherungsurkunde durch Fettdruck hervor.

Bei den fondsgebundenen Produkten ERGO Rente Garantie und ERGO Betriebs-Rente Garantie garantiert ERGO ein Mindestvertragsguthaben. Daraus wird die garantierte Altersrente gebildet, abhängig von der Höhe des zum Rentenbeginn vorhandenen Fondsguthabens.

Das garantierte Mindestvertragsguthaben ergibt sich wie folgt: Die Summe der Beiträge zur Hauptversicherung werden mit einem bestimmten Prozentsatz multipliziert. Das ist das Garantieniveau. Das Garantieniveau zu Vertragsbeginn ist abhängig von:

  • Der Dauer bis zum Beginn der Verfügungsphase
  • Der Art der Beitragszahlung (laufender Beitrag oder Einmalbeitrag)
  • Der Beitragsgruppe

Bei der ERGO Betriebs-Rente Garantie hängt das Garantieniveau auch vom gewählten Tarif ab. Bei der ERGO Betriebs-Rente Garantie kann der Versicherungsnehmer zwischen einem Tarif mit einem 100%igen Garantieniveau und einem Tarif mit einem 80%igen Garantieniveau wählen.

Ist das Fondsguthaben höher als das garantierte Mindestvertragsguthaben, berechnet ERGO die Altersrente aus dem Fondsguthaben.

In den Regelungen zu Riester-Verträgen und teilweise auch bei der betrieblichen Altersversorgung spricht man vom gebildeten Kapital. Das ist das Guthaben, das aus Ihren Beiträgen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt angespart wurde. Dieses Guthaben steht für die Altersversorgung zur Verfügung. Aus dem Guthaben bildet ERGO die Rente.

Das gebildete Kapital setzt sich zusammen aus:

  • Dem Deckungskapital der Versicherung. Bei fondsgebundenen Riester-Verträgen aus dem Wert der Fondsanteile und der im sonstigen Vermögen angelegten verzinsten Beitrags- und Zulagenteile abzüglich der tariflichen Kosten
  • Bereits zugeteilten Überschussanteilen
  • Dem Wert der Schlussüberschussanteile, der bei einem Anbieterwechsel übertragen werden würde
  • Den zuzuteilenden Bewertungsreserven

Wenn bei einem Wechsel des Arbeitgebers ein anderer Versicherer die betriebliche Altersversorgung fortführen soll, gilt: ERGO zahlt das gebildete Kapital an den Versicherer aus, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr.

Gebundenes Vermögen ist ein Begriff aus dem früheren Aufsichtsrecht. Er bezeichnet die Kapitalanlagen, die zur Deckung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen dienen. Für das gebundene Vermögen galten besondere Anlagevorschriften.

Das seit dem 1.1.2016 geltende Aufsichtsrecht verzichtet auf diesen Begriff. Die gesamten Vermögenswerte des Versicherungsunternehmens sind nun nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht anzulegen. Dies regelt § 124 Absatz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz. Für fondsgebundene Lebensversicherungen gelten abweichende Regelungen. Siehe Anlagestock.

Siehe "Entgeltumwandlung"

Um eine entstehungsgerechte Überschussbeteiligung zu gewährleisten, sind gleichartige Tarife in Bestandsgruppen oder Abrechnungsverbänden zusammengefasst. Innerhalb dieser Bestandsgruppen und Abrechnungsverbände sind die Tarife weiter in Gewinnverbände unterteilt. Unterschieden wird im Wesentlichen nach:

  • Risikoart (z. B. kapitalbildende Lebensversicherung, Risikolebensversicherung, Rentenversicherung)
  • Geschäftsbereich (Einzel- oder Kollektivversicherung)
  • Tarifgeneration

Die Zuordnung Ihres Tarifs zum Gewinnverband ist in den Versicherungsunterlagen geregelt.

Siehe "Fahrlässigkeit"

Jeder Zulagenberechtigte eines Riester-Vertrages erhält jährlich eine Grundzulage. Diese beträgt aktuell 175 €. Zudem wird Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einmalig ein Berufseinsteigerbonus in Form einer einmaligen Grundzulage von 200 € gewährt. Ein Antrag ist nicht notwendig. Die Zahlung erfolgt automatisch für das erste Beitragsjahr, für das eine Altersvorsorgezulage beantragt wird.

H

ERGO unterscheidet zwischen Hauptversicherungen und Zusatzversicherungen. Rentenversicherungen sind Hauptversicherungen. Eine Zusatzversicherung ist z. B. eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.

Die Hauptversicherung ist der zentrale Bestandteil einer Versicherung. Das heißt, sie existiert eigenständig für sich. Das ist bei Zusatzversicherungen nicht möglich. Denn sie sind an die Hauptversicherung gekoppelt.

Eine Zusatzversicherung besteht höchstens so lang wie die Hauptversicherung. Zusatzversicherungen können Sie auch nachträglich noch beantragen. Dazu ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich.

Eine Hinterbliebenenversorgung ist eine Leistung bei Tod der versicherten Person. Sie wird an die Hinterbliebenen gezahlt. In der betrieblichen Altersversorgung erhalten diese Leistungen nur versorgungsberechtigte Hinterbliebene. Anderenfalls wird die betriebliche Altersversorgung steuerlich nicht anerkannt.

Versorgungsberechtigte Hinterbliebene sind:

  • Der Ehepartner des Versicherten. Er muss zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person mit dieser in gültiger Ehe verheiratet sein.
  • Der ehemalige Ehepartner. Dieser muss namentlich benannt sein.
  • Der eingetragene Lebenspartner, mit dem der Versicherte zum Zeitpunkt seines Todes in einer Partnerschaft nach § 1 Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft gelebt hat.
  • Kindergeldberechtigte Kinder. Dazu gehören z. B. auch Enkel-, Pflege- und Stiefkinder. Auch bei nichtehelichen Gemeinschaften. Spätestens bei Tod des Versicherten muss ERGO eine schriftliche Versicherung des Mitarbeiters vorliegen, die sein Verhältnis zum Kind schriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Enkelkinder, die dauerhaft im Haushalt der Großeltern leben.
  • Ein namentlich bekannter Lebensgefährte. Dieser muss die erforderlichen Kriterien für die Anerkennung der Versorgungsberechtigung erfüllen. Dazu zählen beispielsweise eine gemeinsame Haushaltsführung, eine zivilrechtliche Unterhaltsverpflichtung oder eine gemeinsame Kontoführung.

Der Arbeitgeber bzw. Versorgungsträger prüft zum Zeitpunkt der Auszahlung, ob es solche Hinterbliebenen gibt.

Seit dem 1. Januar 2015 beträgt der Höchstzillmersatz bei Lebensversicherungen 25 Promille. Das bedeutet, dass die Unternehmen in den ersten 5 Jahren der Vertragslaufzeit Abschlusskosten von max. 25 Promille der Beitragssumme eines Lebensversicherungsvertrags bilanziell anrechnen können. Dadurch wird eine Verringerung des Deckungskapitals um die noch nicht getilgten Abschlusskosten einer Lebensversicherung erlangt.

Diese sogenannte Zillmerung ist nach dem Versicherungsmathematiker August Zillmer (1831-1893) benannt. Die Bundesregierung verspricht sich davon höhere Rückkaufwerte bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags.

I

Bei der ERGO Rente Balance besteht die Möglichkeit, den Index Plus einzuschließen. Dann wird zu Beginn eines jeden Indexjahrs ein fester Prozentsatz des aktuellen überschussberechtigten Deckungskapitals entnommen. Mit diesem Betrag wird eine erhöhte Beteiligungsquote der Indexbeteiligung finanziert.

Ein Index ist eine Kennzahl für die Entwicklung von zuvor ausgewählten Finanzkursen, z. B. Aktienkurse oder Fondskurse. Der Index soll deren Entwicklung repräsentativ dokumentieren.

Den Ausgangspunkt für die Berechnung eines Index bildet stets ein bestimmter Zeitpunkt. Die nachfolgenden Änderungen des Index im Zeitablauf spiegeln die Wertentwicklung (Performance) der in diesem hypothetischen Portfolio enthaltenen Aktien oder Fonds wider.

Dieses Informationsblatt gibt es für alle Lebensversicherungsprodukte, die keine Auswahl der gewünschten Kapitalanlage vorsehen. Dazu gehören im Lebensversicherungsbereich:

  • Risiko-Lebensversicherungen,
  • Sofortbeginnende Rentenversicherungen
  • Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Pflegeversicherungen
  • Sterbegeldversicherungen

Inhalt des IPID sind grundlegende Informationen über das Produkt. Dazu gehören die versicherten aber auch die nicht versicherten Leistungen. Ferner werden Rechte und Pflichten des Kunden erläutert. Zudem gibt es einen Abschnitt über Beiträge und Kosten. Es beruht auf einer gesetzlichen Verpflichtung aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) heraus.

Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Sie liegt beispielsweise vor, wenn ein Unternehmen seine fälligen Schulden nicht begleichen kann. Bei juristischen Personen liegt Insolvenz auch vor, wenn sie überschuldet sind.

Auch natürliche Personen können zahlungsunfähig sein. Man nennt dies Privatinsolvenz. Die Privatinsolvenz ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz einer natürlichen Person. Es soll den Gläubigern eines zahlungsunfähigen Schuldners gleichmäßige forderungsanteilige Befriedigung bringen.

In der Invalidisierungstafel sind Wahrscheinlichkeiten hinterlegt, nach denen jemand berufs- oder erwerbsunfähig werden könnte. Diese Informationen benötigt der Versicherer, um den Beitrag und die Leistung z. B. für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu ermitteln.

J

Die Rechtssprache unterscheidet zwischen natürlicher und juristischer Person. Der Mensch ist eine natürliche Person. Eine juristische Person ist eine Organisation, die ähnlich wie eine natürliche Person handeln kann. Sie hat auch Rechte.

Eine juristische Person ist z. B. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG).

K

Das Kapitalwahlrecht bzw. die Kapitalabfindung ist ein Wahlrecht bei einer Rentenversicherung. Sie können es bei Vertragsabschluss mit ERGO vereinbaren. Dann können Sie zum vereinbarten Rentenbeginn wählen: ERGO zahlt entweder eine Rente oder eine einmalige Summe. Diese einmalige Summe nennt man Kapitalabfindung.

In der betrieblichen Altersversorgung ist das Kapitaldeckungsverfahren üblich bei der Finanzierung von

  • Direktversicherungen
  • Versorgungen über die Pensionskasse
  • Pensionsfonds

Das Kapitaldeckungsverfahren ist eine Art der Finanzierung. Die gezahlten Beiträge werden zu einem Vermögensbestand angespart. Das ist das Deckungskapital oder der Kapitalstock.

Dieses Vermögen legt ERGO zinsbringend an. Damit unterscheidet sich das Kapitaldeckungsverfahren vom Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dort finanzieren sich die Renten mit den Geldern eingehender Beitragszahlungen.

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherungen ERGO Rente Garantie haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Rentenversicherung an Ihre Lebenssituation anzupassen.

Eine Möglichkeit ist die Kapitalentnahme nach Rentenbeginn: Sie können während des Rentenbezugs 2 Mal eine Kapitalauszahlung beantragen. Nähere Informationen finden Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Sie anfordern können.

Die ERGO Rente Garantie gibt Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihre Rentenversicherung an Ihre Lebenssituation anzupassen. Eine Möglichkeit: Sie können vor Beginn der Rente Kapital entnehmen. Das ist bis zu 2 Mal jährlich aus dem vorhandenen Vertragsguthaben möglich. Dafür berechnet ERGO keinen Stornoabschlag.

Wichtig:

  • Sie können maximal die Hälfte des vorhandenen Vertragsguthabens entnehmen.
  • Es müssen mindestens 1.000 € sein.
  • Nach der Entnahme müssen noch mindestens 2.500 € Guthaben vorhanden sein.

Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen folgenden Ereignissen: dem Eintritt der Berufsunfähigkeit und dem Zeitpunkt, ab dem deswegen ein Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente entsteht.

Der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente entsteht mit dem Ablauf des Monats, in dem die Karenzzeit endet.

Kindergeldberechtigte Kinder sind versorgungsberechtigte Hinterbliebene der betrieblichen Altersversorgung. Als kindergeldberechtigte Kinder bezeichnet ERGO in diesem Zusammenhang Kinder im Sinne des § 32 Abs. 3, 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 5 EStG.

Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die leiblichen, ehelichen oder ihnen gesetzlich gleichgestellten Kinder der versicherten Person, die zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person

  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und arbeitslos sind
  • das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in einer Berufsausbildung stehen oder diese mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen können
  • behindert sind, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetreten ist und sie außerstande sind, sich selbst zu unterhalten

Zusätzlich zu den im ersten Grad mit der versicherten Person verwandten Kindern gelten auch Pflege- oder Stiefkinder als versorgungsberechtigte Hinterbliebene.

Diese müssen im Einzelfall steuerlich anerkannt sein. Das bedeutet, sie müssen namentlich benannt sein. Sie müssen auf Dauer im Haushalt der versicherten Person aufgenommen worden sein und die Voraussetzungen des § 32 Abs. 3, 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 5 EStG erfüllen.

Das gilt auch, wenn die genannten Voraussetzungen des § 32 EStG für diese Kinder nur beim ebenfalls im Haushalt der versicherten Person lebenden Ehegatten oder Lebenspartner erfüllt sind.

Für das namentlich benannte Enkelkind der versicherten Person gilt: Es muss auf Dauer im Haushalt der versicherten Person aufgenommen worden sein und die Voraussetzungen des § 32 Abs. 3, 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 5 EStG erfüllen.

Eine Kinderzulage gibt es bei Riester-Verträgen. Die Kinderzulage besteht für jedes kindergeldberechtigte Kind. Bei verheirateten und nicht dauerhaft getrennt lebenden Ehepartnern gilt: Die Kinderzulage steht der Mutter zu. Die Kindergeldzulage kann aber auch dem Vertrag des Vaters zustehen. Dafür muss die Ehefrau bzw. die Mutter zustimmen.

Um die Kinderzulage zu bekommen, müssen Sie die Kindergeldnummer bzw. das Aktenzeichen und die Kindergeldkasse angeben.

Das Kundeninformationsblatt (KIB) beruht auf einer gesetzlichen Verpflichtung aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) heraus. Das KIB gibt es für alle Lebensversicherungsprodukte. Es enthält wesentliche Informationen über den Versicherer selber und das gewählte Produkt. Unter anderem sind Beiträge, Leistungen, Kosten und Überschussbeteiligung thematisiert. Aber auch Optionen wie Beitragsfreistellung oder Kündigung werden angesprochen.

Bei Kündigung einer Versicherung zahlt ERGO, falls vorhanden, den Kündigungsbetrag aus. So wird er ermittelt:

  • Grundlage des Kündigungsbetrags ist der Rückkaufswert.
  • Den Rückkaufswert vermindert ERGO um einen Abzug, wenn ein solcher vereinbart ist.

Nähere Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen zu Ihrer Versicherung.

L

Lebensversicherungen sind Personenversicherungen. Dabei liegt das versicherte Risiko direkt in der Person. Es gibt unterschiedliche Formen der Lebensversicherung. Wesentliche Lebensversicherungen sind:

  • Rentenversicherungen: Der Versicherte erhält ab einem bestimmten Zeitpunkt eine lebenslange Rente.
  • Risikolebensversicherung: ERGO zahlt die Versicherungsleistung nur im Todesfall.
  • Fondsgebundene Versicherung: Die Höhe der Versicherungsleistung hängt von der Wertentwicklung eines oder mehrerer Fonds ab.

Eine Leistung der Versicherung kann fällig sein, wenn die versicherte Person

  • einen bestimmten Zeitpunkt erlebt
  • zu einem bestimmten Zeitpunkt stirbt

Zum Umfang einer Lebensversicherung können weitere Risiken gehören:

  • Berufs-, Erwerbsunfähigkeit
  • Pflegebedürftigkeit
  • Tod durch Unfall

Siehe "Garantierte Leistungen"

Wenn ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Versorgung über eine Unterstützungskasse (U-Kasse) einrichtet, gilt: Er tritt dieser U-Kasse bei. Damit ist er ein Trägerunternehmen der U-Kasse.

Die Mitarbeiter erhalten einen Leistungsplan, wenn die Versorgung über eine U-Kasse eingerichtet wird. Dieser beschreibt die Leistungen, die sie bekommen. Darüber hinaus enthält er die Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Mitarbeiter.

M

Für die Gewährung der vollen Zulage für einen Riester-Vertrag gilt: Sie hängt von der Höhe des eingezahlten Beitrags ab. Der sogenannte Mindesteigenbeitrag beträgt 4 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahrs. Davon sind die Zulagen, die im laufenden Jahr erwartet werden, abzuziehen.

Der Mindesteigenbeitrag beträgt max. 2.100 € pro Jahr. Zahlen Sie weniger als Ihren individuellen Mindestbeitrag werden die Zulagen anteilig gekürzt.

Sie müssen mindestens den Sockelbetrag von 60 € jährlich einzahlen.

Siehe "Garantiertes Mindestvertragsguthaben"

Die mitversicherte Person ist im Rahmen einer Hinterbliebenen-Zusatzversicherung die begünstigte Person. Stirbt die versicherte Person, erhält die mitversicherte Person die versicherte Leistung. Die Leistung variiert je nach Art der Zusatzversicherung. Es kann eine einmalige Kapitalzahlung oder eine lebenslange Hinterbliebenenrente vereinbart werden.

Die Zusatzversicherung kann zu unseren Rentenversicherungen abgeschlossen werden.

In der betrieblichen Altersversorgung kann die die Auswahl eingeschränkt sein. Bei manchen Produkten ist nur der Ehepartner oder Lebenspartner der versicherten Person als Mitversicherte Person zulässig.

Mitarbeiter behalten nach Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeit auch dann Ansprüche auf Versorgungsleistungen, wenn sie vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheiden.

Bei Direktzusagen errechnet sich die Höhe des unverfallbaren Anspruchs bei Ausscheiden aus dem Unternehmen mit dem Quotierungsverfahren. Dabei wird das Verhältnis der Dauer der Betriebszugehörigkeit bis zum Ausscheiden (m) zu der Zeit der möglichen Dauer der Betriebszugehörigkeit bis zur Vollendung des Lebensjahrs der festgesetzten Altersgrenze (n) gebildet. Normalerweise ist das das 65. bzw. 67. Lebensjahr.

Das Quotierungsverfahren wird auch m/n-tel-Verfahren genannt.

Beispiel: Ein Mitarbeiter tritt mit 37 Jahren in ein Unternehmen ein. Er hat eine Zusage über 300 € Altersrente bekommen. Mit 47 Jahren verlässt er das Unternehmen nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Mit 67 Jahren kann er in Rente gehen. Er hätte also bis zum Renteneintritt 30 Jahre im Unternehmen bleiben können. Daraus ergibt sich im Quotierungsverfahren ein Verhältnis von 10/30. Damit hat er ein Anrecht auf ein Drittel seiner Betriebsrente, also 100 €.

N

Wenn die eingezahlten Beiträge in private (Riester) oder betriebliche Altersversorgungsverträge einkommensteuerfrei waren, müssen Rentenzahlungen in voller Höhe versteuert werden. Näheres dazu finden Sie unter § 22 Nr. 5 EStG. Dies nennt man nachgelagerte Besteuerung. Das ist für Arbeitnehmer von Vorteil. In der Regel ist davon auszugehen, dass sie im Rentenalter einen niedrigeren Steuersatz als im Arbeitsleben haben. Somit fällt die Steuerbelastung zu einem späteren Zeitpunkt an. Der zu versteuernde Gesamtbetrag ist dann meistens geringer. Die nachgelagerte Besteuerung ist innerhalb des steuerlichen Förderrahmens in der betrieblichen Altersversorgung die Regel. Für den Durchführungsweg Direktversicherung gilt sie jedoch erst für Versorgungszusagen, die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden.

Bei Vertragsabschluss erhält der Versicherungsnehmer eine Versicherungsurkunde. Bei Vertragsänderungen erstellt ERGO einen Nachtrag zur Versicherungsurkunde, z. B. bei der automatischen Anpassung.

Sie können bei privaten Versicherungen Ihren Versicherungsschutz erhöhen. Zu bestimmten Ereignissen geht das ohne Prüfung Ihrer Gesundheit. Die genauen Regelungen für die einzelnen Versicherungen können Sie bei ERGO anfordern.

Siehe "Juristische Person"

O

Obliegenheiten sind die Pflichten des Versicherungsnehmers. Dazu gehören z. B. Informationspflichten. Verletzt er diese Pflichten, kann das zur Kürzung seines Versicherungsschutzes führen. Im schlimmsten Fall verliert er ihn ganz.

P

§ 40b Einkommensteuergesetz (EStG) in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung regelt die Besteuerung der Beiträge für Direktversicherungen und an Pensionskassen. Eine Weiteranwendung der Pauschalbesteuerung der Beiträge für Direktversicherungen und an Pensionskassen ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Es handelt sich um eine sogenannte Altzusage. Das heißt: die Zusage wurde vor dem 1.1.2005 erteilt.
  • Die Voraussetzungen der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG sind nicht erfüllt.
  • Bei der Pensionskasse gilt zusätzlich: Die Pauschalversteuerung kann seit 1.1.2005 erst dann angewendet werden, wenn zuvor der maximale steuerfreie Betrag des § 3 Nr. 63 EStG voll ausgeschöpft wird.
  • Die Pauschalbesteuerung ist bis zu einem Beitrag von 1.752 € im Kalenderjahr zulässig. Übersteigen die eingezahlten Beiträge den für die Pauschalierung zulässigen Höchstbetrag, gilt: Der übersteigende Betrag unterliegt der normalen Lohnsteuer. Bei Abschluss eines Gruppenvertrags erfolgt eine Durchschnittsberechnung. Dabei werden alle Mitarbeiter mit einem Beitrag bis zu 2.148 € pro Kalenderjahr einbezogen. Liegt der Durchschnittsbeitrag über dem Höchstbetrag von 1.752 €, gilt: Die Pauschalbesteuerung ist nur individuell bei jedem Arbeitnehmer bis zu diesem Betrag zulässig.
  • Es handelt sich das erste Dienstverhältnis des Mitarbeiters.

Der Pauschsteuersatz beträgt 20 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag. Kirchensteuerpflichtige zahlen darauf zusätzlich Kirchensteuer.

Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Er erbringt betriebliche Versorgungsleistungen.

Ein Vorteil gegenüber den anderen Durchführungswegen: Der Pensionsfonds darf sein Vermögen in höherem Maß am Aktienmarkt anlegen als Lebensversicherer und Pensionskassen. So kann er die Renditechancen nutzen. Allerdings ergeben sich daraus auch höhere Risiken. Denn die Kurse am Aktienmarkt können zum Teil stark schwanken.

Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Der Arbeitgeber schließt dort für seine Mitarbeiter eine Rentenversicherung ab. Er ist Versicherungsnehmer. Der Mitarbeiter ist die versicherte Person. Der Versicherte hat einen rechtlichen Anspruch auf die vereinbarte Leistung. Die Pensionskasse zahlt sie an die Mitarbeiter, bei dessen Tod an seine Hinterbliebenen.

Die Pensionskasse von ERGO unterliegt den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Die Aufsicht über die Pensionskasse hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen.

Die Pensionsrückstellung ist immer dann notwendig, wenn ein Unternehmen eine Direktzusage erteilt. Die Pensionsrückstellung ist ein Bestandteil der Bilanz eines Unternehmens. Sie wird bei Eigen- und Fremdkapital ausgewiesen, also auf der Passivseite der Bilanz. Das gilt für die Handels- und für die Steuerbilanz.

Das Unternehmen darf die Rückstellung erstmals in der Bilanz des Wirtschaftsjahrs bilden, in dem es die Direktzusage erteilt hat.

Voraussetzungen:

  • Die versorgungsberechtigte Person hat bis zur Mitte des Wirtschaftsjahrs das 27. Lebensjahr vollendet oder
  • Die Versorgungsanwartschaft ist bereits unverfallbar

Das Unternehmen führt der Rückstellung Beträge in der Zeit zwischen Erteilung der Zusage und Erreichen der Altersgrenze zu. Diese Regelung ist verpflichtend für die Steuerbilanz in § 6a Abs. 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz festgeschrieben. Bei Leistung wird die Rückstellung in Anspruch genommen.

Der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist eine Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft. Er sichert die betriebliche Altersversorgung bei Insolvenz des Arbeitgebers ab. Der PSVaG sichert dann die gesetzlich garantierten Leistungen aus der bAV. Im Insolvenzfall übernimmt der PSVaG die Zahlung der Versorgungsleistungen. Das gilt für

  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds

Der PSVaG tritt auch ein, wenn der Arbeitgeber die Direktversicherung abgetreten oder beliehen hatte. Denn dann musste der Arbeitgeber doch Beiträge an den PSVaG zahlen.

Wenn man eine Lebensversicherung beleiht, nennt man das Policendarlehen. Manchmal wird auch der Begriff Vorauszahlung verwendet.

Sie können Ihren Vertrag maximal bis zur Höhe des Rückkaufswerts beleihen. Das ist aber nur bei bestimmten Verträgen möglich. Bei Riester- und Basis-Renten sowie in der betrieblichen Altersversorgung geht es nicht.

Portabilität heißt Übertragbarkeit. In der betrieblichen Altersversorgung beschreibt sie die Möglichkeit, eine Anwartschaft auf einen neuen Arbeitgeber zu übertragen.

Wechselt ein Mitarbeiter den Arbeitgeber, kann er die beim alten Arbeitgeber gebildeten Anwartschaften mitnehmen. Dann übernimmt der neue Arbeitgeber die Versorgungszusage unverändert. Vorausgesetzt, er stimmt der Übertragung zu.

Die Übertragung bezieht sich auf alle Pflichten im Vertrag des alten Arbeitgebers. Die rechtliche Haftung für Inhalt und Umfang dieser Zusage geht auf den neuen Versorgungsträger über.

Es gibt noch eine weitere Möglichkeit der Übertragung. Dabei wird nicht die Versorgungszusage selbst, sondern deren Wert übertragen. Der neue Arbeitgeber erteilt dann eine wertgleiche Zusage. Diese kann andere Versorgungsleistungen vorsehen als die Zusage des alten Arbeitgebers.

Q

Siehe "m/n-tel-Verfahren"

R

Der Rechnungszins ist die Grundlage für die Berechnung von

  • Prämien und
  • Deckungsrückstellungen

von Lebensversicherungen.

Der Rentenbeginn ist der Termin, zu dem die Leistungen einer Rentenversicherung fällig werden. Ab diesem Tag wird die Rente gezahlt.

Der Rentenfaktor wird nach Grundsätzen der Versicherungsmathematik ermittelt. Er bildet unter anderem die Grundlage für die Berechnung der monatlichen Altersrente bei fondsgebundenen Rentenversicherungen. Von ihm hängt die Höhe der Rentenauszahlung ab. Er gibt an, wie hoch die zu erwartende Rente pro 10.000 € des zum Rentenbeginn vorhandenen Kapitals sein wird.

Hier ein Beispiel, wie viel Rente ein Versicherter zu Beginn der Auszahlungsphase erhält: Bei einem Rentenfaktor von 40 und einem Kapital von 120.000 € beträgt die lebenslange monatliche garantierte Altersrente 480 € (120.000 : 10.000 x 40 = 480).

Die Rentengarantiezeit ist die Mindestdauer der Rentenzahlung. Sie legt den Zeitraum fest, in dem ERGO die vereinbarte Altersrente ab Rentenbeginn mindestens zahlt.

Für die Dauer der Rentengarantiezeit wird die Leistung auch bei Tod der versicherten Person gezahlt. Auch wenn die versicherte Person in diesem Zeitraum stirbt, endet die Rentenzahlung erst zum Ende der Rentengarantiezeit.

In der betrieblichen Altersversorgung gibt es Verträge, bei denen ERGO die Rente nur an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen zahlt.

Die Rentenversicherungsnummer ist ein Kennzeichen zur Identifikation von versicherten Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie besteht aus Buchstaben und Ziffern. Jeder, der ein Versicherungskonto in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, bekommt eine solche Nummer. Er behält diese grundsätzlich ein Leben lang.

Für Personen, die eine Zulage zur Altersvorsorge beantragen, gilt: Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) verwaltet sie unter dieser Nummer. Sie wird auch Zulagennummer genannt.

Beamte ohne Zulagennummer beantragen ihre Nummer bei ihrer Personalabteilung oder Besoldungsstelle.

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Sie soll die gesetzlichen Rentenversicherungsansprüche auf freiwilliger Basis ergänzen. Deshalb kommt die Förderung auch nur für bestimmte Personengruppen in Betracht. Das sind vor allem

  • In der Deutschen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer
  • Beamte

Der Staat fördert die Riester-Rente durch jährliche Zulagen. Die Zulagen zahlt er beim Anbieter in den Vertrag ein. Damit beteiligt sich der Staat direkt am Aufbau der Altersvorsorge.

Bei einer Direktzusage trägt der Arbeitgeber die Risiken der Versorgung allein. Die Risiken können sein:

  • Tod
  • Invalidität
  • Alter

Mit einer Rückdeckungsversicherung kann der Arbeitgeber die Risiken finanzieren. Die Versicherung schließt der Arbeitgeber auf das Leben des Mitarbeiters ab. Dieser ist Versicherungsnehmer. Die Leistungen aus der Versicherung erhält der Arbeitgeber. Er ist bezugsberechtigt.

Tritt ein Versorgungsfall ein, kann er mit der Versicherungsleistung die Verpflichtung aus der Direktzusage an den Mitarbeiter erfüllen. Ganz oder teilweise – je nachdem, wie viel er abgesichert hat. Eine wertgleiche Versicherung sichert das gesamte Risiko.

Auch Unterstützungskassen können Rückdeckungsversicherungen abschließen.

Wenn Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung kündigen, zahlt ERGO häufig einen Geldbetrag aus. Das ist der Rückkaufswert oder die Rückvergütung.

Der Rückkaufswert entspricht dem Deckungskapital einer Versicherung. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen entspricht er dem Fondsguthaben. Bei vielen Versicherungen zieht ERGO von dem Deckungskapital bzw. Fondsguthaben bei der Auszahlung etwas ab. Die Höhe dieses Abzugs ist in der Versicherungsurkunde festgelegt.

In der Anfangszeit der Versicherung ist der Rückkaufswert häufig gering. Der Grund: ERGO zieht meist die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Vertriebskosten heran. Dieser wertmindernde Effekt auf den Rückkaufswert ist aber beschränkt: Der Rückkaufswert muss mindestens so hoch sein, wie er sich bei einer Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten 5 Vertragsjahre für die Berechnung ergibt. Maximal jedoch bis zum Vertragsablauf bzw. Rentenbeginn.

Die Pensionsrückstellung ist ein Bestandteil der Bilanz eines bilanzierenden Gewerbebetriebs. Sie wird neben Eigenkapital und Verbindlichkeiten unter den Rückstellungen ausgewiesen, also auf der Passivseite der Bilanz. Das gilt für Handels- und Steuerbilanz.

Pensionsrückstellungen sind bei Erteilung einer Direktzusage notwendig. Das Unternehmen muss die Rückstellung erstmals in der Bilanz des Wirtschaftsjahrs bilden, in dem es die Direktzusage erteilt hat. Die steuerlichen Vorschriften zu Pensionsrückstellungen sind in § 6a EStG geregelt.

Voraussetzungen:

  • Die versorgungsberechtigte Person hat bis zur Mitte des Wirtschaftsjahrs das 23. Lebensjahr vollendet oder
  • Die Versorgungsanwartschaft ist bereits unverfallbar

Das Unternehmen bildet die Rückstellung in der Zeit zwischen Erteilung der Zusage und Erreichen der Altersgrenze. Diese Regelung ist in § 6a Abs. 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz verpflichtend für die Steuerbilanz festgeschrieben.

Die Vorschriften zur Bildung einer Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz finden Sie im Handelsgesetzbuch (HGB). Die erstmalige Bildung der Rückstellung und ihre späteren Erhöhungen können Sie als Aufwand verbuchen. Sie mindern den Gewinn des Unternehmens.

Der Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft ab. Dies ist der Erstversicherer. Rückversicherer versichern den Erstversicherer. Dabei werden Risiken auf einen Rückversicherer übertragen, entweder ganz oder teilweise.  Rückversicherer von ERGO sind die Munich Re und die New Reinsurance Company Ltd.

Bei der ERGO Rente Garantie und der ERGO Betriebs-Rente Garantie legt ERGO einen Teil der Beiträge in einen Rückversicherungsvertrag an. Das minimiert das Risiko für die Kunden.

Das Rückversicherungsguthaben entsteht so: ERGO legt einen festgelegten Teil der Beiträge zur Hauptversicherung in einem Rückversicherungsvertrag an. Diesen hat ERGO mit ihrem Rückversicherer geschlossen. 

Das Rückversicherungsguthaben hat während der gesamten Laufzeit einen aktuellen Marktwert. Dieser schwankt, abhängig von den Entwicklungen am Kapitalmarkt.

Ein Rückversicherungsguthaben entsteht nur bei folgenden Produkten:

  • ERGO Rente Garantie
  • ERGO Betriebs-Rente Garantie

S

Der Schlussüberschussanteil ist eine Form der Beteiligung am Überschuss. Er wird erst bei Beendigung der Versicherung bzw. beim Rentenbeginn fällig. Durch den Schlussüberschussanteil wird die Versicherung an Überschüssen beteiligt, an denen sie nicht schon in Form laufender Überschussanteile beteiligt wurde.

Ob und inwieweit eine Schlussüberschussbeteiligung für eine Versicherung vorgesehen ist, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab.

Bei vorzeitiger Fälligkeit einer Leistung (z. B. bei Kündigung) wird ggf. nur ein verminderter oder gar kein Schlussüberschussanteil fällig.

Wichtig zu wissen: Die Höhe des Schlussüberschussanteils kann nicht garantiert werden.

Sie wird jedes Jahr neu festgelegt – abhängig vom Ergebnis der Kapitalanlagen und vom Risiko- und Kostenverlauf. Der festgelegte Wert gilt nur für Versicherungen, die in dem betreffenden Jahr enden oder in die Rentenphase übergehen. Für die Folgejahre kann er auch niedriger festgelegt werden. Oder er entfällt ganz.

Das bedeutet: Die Höhe des Schlussüberschussanteils kann im ungünstigsten Fall auch 0 € betragen.

Außerdem können die Bedingungen vorsehen, dass der festgelegte Schlussüberschussanteil unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt wird, z. B. wegen der Entwicklung am Kapitalmarkt.

Weitere Informationen finden Sie unter „Überschuss“ und „Überschussbeteiligung“.

Näheres zum Schlussüberschussanteil finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Eigenständige Versicherung, die das Berufsunfähigkeitsrisiko absichert.

Im Rahmen der Überschussbeteiligung (siehe „Überschussbeteiligung“) erfolgt bei Beendigung der Versicherung bzw. zum Rentenbeginn eine Beteiligung an den Bewertungsreserven (siehe „Bewertungsreserven“). Nur die für diesen Zeitpunkt rechnerisch zugeordneten Bewertungsreserven sind für die Höhe des Anspruchs maßgeblich.

Um die Schwankungen der Bewertungsreserven auszugleichen, kann der Versicherer für das Jahr der Beendigung im Voraus eine Mindestbeteiligung festlegen. Das nennt man auch „Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven“.

Ist der Anteil der Versicherung an den tatsächlich zugeordneten Bewertungsreserven höher als die Sockelbeteiligung, wird auch der über die Sockelbeteiligung hinausgehende Betrag zugeteilt.

Wichtig zu wissen: Die Sockelbeteiligung wird jedes Jahr neu festgelegt. Sie gilt nur bei Fälligkeit im betreffenden Jahr.

 

Die Sockelbeteiligung kann also nicht für die Zukunft garantiert werden. Für die Folgejahre kann sie auch niedriger festgelegt werden – oder ganz entfallen. Das hängt unter anderem von den Entwicklungen am Kapitalmarkt ab.

Im ungünstigsten Fall kann die Sockelbeteiligung daher auch 0 € betragen.

Ob und wie im Einzelnen eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven stattfindet, hängt unter anderem von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Insbesondere bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sowie in der Rentenphase können Einschränkungen gelten.

Die festgelegten Prozentsätze werden im Geschäftsbericht der Versicherungsgesellschaft veröffentlicht.

Näheres zur Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Solvabilität bezeichnet die Zahlungsfähigkeit eines Versicherers. Wichtig ist dafür die Ausstattung mit ausreichenden Eigenmitteln. Je höher sie sind, desto höhere Rücklagen besitzt der Versicherer.

Die Eigenmittel dienen dazu, Leistungen für Versicherungsfälle abzudecken. Sie sichern so die Ansprüche der Versicherungsnehmer – auch bei ungünstigen Entwicklungen.

Siehe "Rentenversicherungsnummer"

Für die Beitragszahlungen des Arbeitgebers zu einer nach § 3 Nr. 63 EStG geförderten bAV gilt:

Sie unterliegen bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.

Für die späteren Leistungen der bAV gilt: Sie unterliegen bei gesetzlich Versicherten der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.

Handelt es sich um eine riestergeförderte bAV, so sind die Leistungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei.

Für die Beitragszahlungen des Arbeitgebers zu einer nach § 40b EStG alte Fassung (Lohnsteuerpauschalierung) geförderten bAV gilt:

Beiträge, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden, unterliegen nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Dies gilt auch für darin enthaltene Beiträge, die aus einer Entgeltumwandlung (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes) stammen.

Für die späteren Leistungen der bAV gilt: Sie unterliegen bei gesetzlich Versicherten der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.

Für eine fondsgebundene Rentenversicherung teilt Ihnen ERGO jeweils den aktuellen Wert der dazugehörigen Fondsanlage mit, den sogenannten "Stand der fondsgebundenen Rentenversicherung". Falls vorhanden, enthält er auch den Stand des garantierten Mindestkapitals.

In der betrieblichen Altersversorgung gilt: In einigen Fällen zahlt ERGO statt einer Hinterbliebenenversorgung ein Sterbegeld. Und zwar dann, wenn der Mitarbeiter bei seinem Tod keine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen hat. Das Sterbegeld erhalten die benannten Sterbegeldberechtigten oder die Erben. Dies gilt für die:

  • Direktversicherung
  • Versorgung durch eine Pensionskasse
  • Versorgung durch eine Unterstützungskasse

Bei Direktversicherungen und Pensionskassen beträgt das Sterbegeld derzeit max. 8.000 €. Bei der Unterstützungskasse beträgt es derzeit 7.669 €.

Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt natürlichen Personen eine individuelle Steueridentifikationsnummer. Sie identifiziert die steuerpflichtige Person. Diese Nummer braucht ERGO für gesetzlich geforderte Meldungen an das Finanzamt, z. B. für die Meldung der von Ihnen gezahlten Beiträge für einen Riester-Vertrag. Nur deshalb kann der steuerliche Sonderausgabenabzug gewährt werden. ERGO muss aber auch die ausgezahlten Renten melden.

Beiträge zu Riester- und Basis-Renten können als Sonderausgaben gemäß §§ 10, 10a EStG geltend gemacht werden und die Steuerlast minderen. Sie müssen ERGO aber erlauben, die von Ihnen gezahlten Beiträge jährlich an das Finanzamt weiterzuleiten. Und Sie müssen die Höhe der Beiträge in Ihrer Steuererklärung angeben.Wie bekommen Sie die dafür notwendigen Informationen?

  • Für den Riester-Vertrag durch die jährliche Bescheinigung von ERGO nach § 92 EStG
  • Für den Vertrag zur Basis-Rente durch eine gesonderte Information bezüglich der Höhe der gemeldeten Beiträge

Das Sicherungsvermögen ist ein bestimmter Teil der Vermögenswerte eines Versicherungsunternehmens. Im Insolvenzfall eines Versicherers gilt: Aus diesen Vermögenswerten sind insbesondere die Leistungsansprüche der Versicherten zu erfüllen – vor allen anderen Ansprüchen. Näheres finden Sie in § 315 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

Daher entspricht das Sicherungsvermögen mindestens den Leistungsansprüchen der Versicherten. ERGO muss es gesondert vom sonstigen Vermögen verwalten.

Die Vermögenswerte des Sicherungsvermögens sollen insgesamt mindestens den Anforderungen an die gesamten Kapitalanlagen von ERGO entsprechen. Dies gilt im Hinblick auf Sicherheit, Liquidität, Rentabilität und Qualität.

Ein Treuhänder überwacht die vorschriftsmäßige Anlage. Er überwacht auch die Verwahrung des Sicherungsvermögens sowie dessen Mindestumfang. Siehe §§ 124-131 Versicherungsaufsichtsgesetz.

T

Der Teilanspruch ist das Recht eines Mitarbeiters auf einen Teil der Versorgungsleistung im Quotierungsverfahren. Diesen erhält er, wenn er vor Eintritt des Versorgungsfalls aus dem Betrieb ausscheidet und seine Anwartschaft unverfallbar ist.

Für Direktzusagen müssen in der Bilanz des Arbeitgebers Rückstellungen gebildet werden. Die Rückstellung darf in der Steuerbilanz höchstens mit dem Teilwert der Pensionsanwartschaft passiviert werden.

Der Teilwert ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und in § 6a EStG geregelt. Die Berechnung unterliegt den Regeln der Versicherungsmathematik. Der Rechnungszins muss 6 % betragen.

Die Todesfallleistung ist der versicherte Betrag bei Tod der versicherten Person. Stirbt diese, geht die Zahlung an die Bezugsberechtigten. Die Leistung besteht aus

  • der vertraglich garantierten Todesfallleistung und
  • einer eventuell bis zum Todestag aufgebauten Überschussbeteiligung.

Trägerunternehmen führen ihre betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse durch. Sie zahlen Beiträge an die Unterstützungskasse, sogenannte Zuwendungen. Das heißt, sie "tragen" die Unterstützungskasse. Diese wiederum zahlt an die Mitarbeiter der Trägerunternehmen die zugesagte Leistung.

Der Arbeitgeber kann seine Verpflichtung aus einer Direktzusage auf den Pensionsfonds übertragen. Das gilt auch für Versorgungen über Unterstützungskassen. Damit lagert der Arbeitgeber seine Verpflichtungen aus seiner Bilanz aus. Er überträgt sie auf den Pensionsfonds.

Die Beiträge an den Pensionsfonds sind für den Mitarbeiter steuerfrei. Beim Arbeitgeber sind die Beiträge gleichmäßig auf die dem Wirtschaftsjahr der Übertragung folgenden 10 Jahre zu verteilen. Dort sind die Beiträge dann jeweils Betriebsausgaben.

Für Direktzusagen gelten noch weitere Sonderregelungen.

U

Ein Lebensversicherer beteiligt die berechtigten Versicherungen an dem von ihm erwirtschafteten Überschuss. Das geschieht durch die sogenannte Überschussbeteiligung (siehe „Überschussbeteiligung“). Dabei beachtet er die jeweils geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften.

Überschüsse können insbesondere aus folgenden Quellen stammen:

  • Kapitalerträge, die auf die überschussberechtigten Versicherungen entfallen.
  • Risikoergebnis: Die bei der Tarifkalkulation getroffenen Annahmen zur Sterblichkeit haben sich als zu vorsichtig herausgestellt.
  • Übriges Ergebnis: Die bei der Tarifkalkulation getroffenen Annahmen zu den Kosten haben sich als zu vorsichtig herausgestellt.

Die Überschüsse werden jährlich ermittelt. Sie werden im Geschäftsbericht der Versicherungsgesellschaft veröffentlicht.

Die Versicherungsnehmer werden an den zur Verfügung stehenden Überschüssen beteiligt. Diese werden nach einem verursachungsorientierten Verfahren verteilt. Die Verteilung orientiert sich daran, in welchem Ausmaß die einzelnen Versicherungen zur Entstehung der Überschüsse beigetragen haben.

Je nach Vereinbarung kann die Beteiligung einer Versicherung am Überschuss grundsätzlich in 2 Formen erfolgen:

  • Jährlich festzulegende laufende Überschussanteile
  • Bei Beendigung der Ansparphase festzulegender Schlussüberschussanteil (siehe „Schlussüberschussanteil“)

Die Festlegung der Überschussanteile wird auch Deklaration genannt. Sie wird im Geschäftsbericht der Versicherungsgesellschaft veröffentlicht.

Wichtig zu wissen: Die Höhe der künftigen Überschussanteile einschließlich des Schlussüberschussanteils kann nicht garantiert werden.

 

Denn die Entwicklung des Kapitalmarkts, des versicherten Risikos und der Kosten sind für ERGO nicht vorhersehbar. Sie ist auch nur begrenzt beeinflussbar. Auch kann die verursachungsorientierte Verteilung der Überschüsse zur Folge haben, dass für eine Versicherung keine oder nur geringe Überschussanteile festgelegt werden.

Die Höhe der laufenden Überschussanteile oder des Schlussüberschussanteils kann daher im ungünstigsten Fall auch 0 € betragen.

Garantiert sind somit nur die bereits zugeteilten laufenden Überschussanteile. Die Höhe und Entwicklung der bereits garantierten Leistung aus Überschussanteilen können Sie den jährlichen Standmitteilungen entnehmen.

Nähere Informationen zur Beteiligung am Überschuss finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Bei Lebensversicherungen (z. B. Renten-, Kapital- oder Risikolebensversicherungen) hat der Versicherungsnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen aus der Überschussbeteiligung. Die Einzelheiten hängen unter anderem von den vertraglichen Vereinbarungen ab.

Die Überschussbeteiligung besteht aus 2 Komponenten:

  • Beteiligung am Überschuss in Form laufender Überschussanteile und ggf. eines Schlussüberschussanteils
  • Beteiligung an den Bewertungsreserven bei Beendigung der Versicherung und ggf. während der Rentenphase

Weitere Informationen finden Sie unter „Überschuss“, „Schlussüberschussanteil“ und „Bewertungsreserven“.

Wichtig zu wissen: Leistungen aus der Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden.

 

Die Überschussbeteiligung hängt insbesondere davon ab, ob und in welchem Ausmaß

  • Überschüsse während der Versicherungsdauer entstehen.
  • Bewertungsreserven zum maßgeblichen Zeitpunkt vorhanden sind.
  • Beides nach den gesetzlichen Vorschriften für die Verteilung an die Versicherungsnehmer zur Verfügung steht.
  • Die einzelnen Versicherungen zu ihrer Entstehung beigetragen haben.

Die Höhe der laufenden Überschussanteile oder des Schlussüberschussanteils kann daher im ungünstigsten Fall auch 0 € betragen.

Näheres zur Überschussbeteiligung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Siehe "Transformation"

Das Übertragungsabkommen wurde von der Versicherungswirtschaft geschlossen. Es regelt Übertragungen zwischen den Durchführungswegen

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse und
  • Pensionsfonds

Das Abkommen erleichtert es bei einem Wechsel des Arbeitgebers, eine Anwartschaft auf Versorgung auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers zu übertragen. Im Vergleich zur gesetzlichen Regelung bietet es viele Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeiter. Dies sind insbesondere:

  • Es fallen keine erneuten Abschlusskosten beim übernehmenden Versorgungsträger an.
  • Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht nötig.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Bei Fortführung der Versicherung sind die Leistungen gleichwertig.
  • Die beteiligten Versorgungsträger sind dem Übertragungsabkommen beigetreten.

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers kann eine betriebliche Altersversorgung auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Der Übertragungswert ist der Wert einer unverfallbaren Anwartschaft. Der neue Arbeitgeber muss dabei eine Zusage über den gleichen Wert erteilen. Diese Vereinbarung müssen der ehemalige Arbeitgeber, der neue Arbeitgeber und der Mitarbeiter treffen. Das Vorgehen ist in § 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG geregelt.

Je nach Durchführungsweg bestimmt sich der Übertragungswert unterschiedlich:

  • Direktzusagen und Zusagen von Unterstützungskassen: Der Übertragungswert entspricht dem versicherungsmathematischen Barwert. Dieser wird aus den Raten der künftigen Versorgungsleistungen zum Zeitpunkt der Übertragung berechnet, siehe § 4 Abs. 5 BetrAVG.
  • Zusagen über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung: Der Übertragungswert entspricht dem gebildeten Kapital bei diesem Versorgungsträger.

Die Unterstützungskasse (U-Kasse) ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie wird von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen. Der Arbeitgeber tritt der U-Kasse als Trägerunternehmen bei.

Die Trägerunternehmen führen der U-Kasse Mittel zu. Diese nennt man Zuwendungen. Die U-Kasse übernimmt dann die komplette Verwaltung und Durchführung der bAV. Sie zahlt die späteren Versorgungsleistungen an die versorgungsberechtigten Mitarbeiter.

Die U-Kasse sichert die Versorgungsleistungen bei ERGO über Rückdeckungsversicherungen ab. Das nennt man rückgedeckte U-Kasse.

Die Zuwendungen des Arbeitgebers entsprechen genau dem Versicherungsbeitrag für die Rückdeckungsversicherung. Sie sind für den Arbeitgeber Betriebsausgaben. Diese mindern den Gewinn.

Die U-Kasse darf keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen gewähren. Kann die U-Kasse nicht leisten, haftet der Arbeitgeber für die Versorgungsleistungen. Bei einer kongruent rückgedeckten U-Kasse ist dieses Risiko aber ausgeschlossen.

Der Versicherer zahlt die Leistungen aus der Versicherung an die U-Kasse. Dadurch kann auch die U-Kasse die Versorgungsleistung zahlen. Wichtig ist dafür, dass der Arbeitgeber die Zuwendungen regelmäßig in der vereinbarten Höhe zahlt. Die U-Kasse eignet sich besonders für hohe Versorgungen.

Bei Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Betrieb vor Eintritt eines Versorgungsfalls gilt: Ein Mitarbeiter behält seinen Anspruch auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) innerhalb bestimmter Fristen. Die Fristen regelt das Betriebsrentengesetz.

Für Ansprüche aus Gehaltsumwandlung gilt: Der Mitarbeiter behält seinen Anspruch auf die zugesagten Leistungen.

Für eine zusätzliche Arbeitgeberleistung gilt: Zusagen, die ab dem 1. Januar 2009 erteilt wurden, sind unter folgenden Voraussetzungen unverfallbar:

Endet das Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 2018:

  • Die Zusage besteht bei Ausscheiden mindestens 5 Jahre.
  • Der Mitarbeiter ist zum Zeitpunkt des Ausscheidens mindestens 25 Jahre alt.

Endet das Arbeitsverhältnis am oder nach dem 1. Januar 2018:

  • Die Zusage besteht bei Ausscheiden mindestens 3 Jahre.
  • Der Mitarbeiter ist zum Zeitpunkt des Ausscheidens mindestens 21 Jahre alt.

Bei einer zusätzlichen Arbeitgeberleistung kann aber auf die Erfüllung der Fristen verzichtet werden.

Für Altzusagen gilt eine Übergangsregelung: Wenn die Zusage ab dem 1. Januar 2018 mindestens drei Jahre bestanden hat und bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das 21. Lebensjahr vollendet ist, ist auch eine Altzusage unverfallbar - geregelt in § 30f III BetrAVG n.F

Siehe "Unverfallbarkeit"

Siehe "Bezugsrecht"

V

Siehe "Aktuar"

Diese fondsgebundenen Produkte haben eine Verfügungsphase:

  • ERGO Rente Garantie
  • ERGO Betriebs-Rente Garantie

Die Verfügungsphase ist der Zeitraum, in dem der Kunde die Altersrente in Anspruch nehmen kann. Dies kann er zu jedem Monatsersten.

Der Kunde gibt den Beginn der Verfügungsphase bei Abschluss des Vertrags vor. Die Beitragszahlung endet mit dem Beginn der Verfügungsphase. Sie können allerdings bei der ERGO Betriebs-Rente Garantie unter bestimmten Voraussetzungen auch in der Verfügungsphase Beiträge zahlen. Die Voraussetzungen finden Sie in der Versicherungsurkunde.

Bei Abschluss des Vertrags erhält der Versicherungsnehmer eine Versicherungsurkunde. Darin ist der Verlauf der Leistungen bei einer Beitragsfreistellung während der Vertragslaufzeit dargestellt. Auch die Rückkaufswerte sind dort aufgeführt, der Wert bei einer möglichen Kündigung. Durch eine automatische Anpassung erhöhen sich diese Werte.

Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben der Versicherungsvertrag abgeschlossen ist. Die versicherte Person ist damit derjenige, dessen Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand als Grundlage für die Kalkulation der Versicherung dient.

Die Fälligkeit von Leistungen hängt allein von der versicherten Person ab. So zahlt ERGO z. B. eine lebenslange Rente so lange, wie die versicherte Person lebt. Eine vereinbarte Todesfallleistung wird gezahlt, wenn die versicherte Person stirbt.

Siehe "Beitrag"

Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers. Im Regelfall hat er alle Rechte und Pflichten. Er entscheidet grundsätzlich über Veränderungen am Vertrag.

Besteht ein Versicherungsvertrag über die Direktversicherung oder Pensionskasse, kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter den Vertrag mitgeben, wenn der Mitarbeiter den Betrieb des Versicherungsnehmers vor Eintritt des Versorgungsfalls verlässt. Diese Vorgehensweise wird als "versicherungsvertragliche Lösung" bezeichnet.

Der Anspruch ist dadurch auf den aktuellen Wert der Versicherung begrenzt. Wird diese Lösung gewählt, muss Folgendes erfüllt sein:

  • Der Arbeitgeber muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters diesem und dem Versicherer mitteilen, dass er die Versicherung übertragen möchte.
  • Spätestens 3 Monate nach dem Ausscheiden muss das Bezugsrecht unwiderruflich sein.
  • Falls der Vertrag abgetreten oder beliehen ist, muss der Arbeitgeber dies rückgängig machen.
  • Die Überschüsse aus dem Vertrag dürfen nur zur Verbesserung der Leistung verwendet werden. Dies gilt ab Beginn der Versicherung, frühestens jedoch ab dem Eintritt in den Betrieb.
  • Der ausgeschiedene Mitarbeiter hat das Recht, die Versicherung mit eigenen Beiträgen fortzuführen.

Bei einer betrieblichen Altersversorgung gibt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter ein Leistungsversprechen. Das nennt man Versorgungszusage. Sie kann Leistungen enthalten

  • für das Alter
  • für eine Invalidität und/oder
  • für Hinterbliebene

Die Zusage ist eine arbeitsrechtliche Grundlage. Sie regelt

  • die Einrichtung
  • die Höhe
  • die Finanzierung und
  • die Durchführung der bAV
Sie muss schriftlich erfolgen.

Der Vertragsablauf ist der Termin, zu dem die Leistungen einer Lebensversicherung fällig werden.

Die fondsgebundenen Produkte ERGO Rente Garantie und ERGO Betriebs-Rente Garantie haben ein Vertragsguthaben.

Es besteht aus dem Fondsguthaben und dem Rückversicherungsguthaben. Das bedeutet: ERGO legt den zur Kapitalanlage bestimmten Teil der Beiträge an. Dadurch entsteht ein Fondsguthaben. Den festgelegten verbleibenden Teil der Beiträge legt ERGO in einen Vertrag mit dem Rückversicherer an. Und zwar bis zum Beginn der Verfügungsphase. Dadurch entsteht ein Rückversicherungsguthaben.

Die Abschlusskosten und Vertriebskosten sind ein Teil der Kosten Ihrer Versicherung. Sie sind in den Versicherungsbeitrag einkalkuliert. Diese Kosten stehen in engem Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss. Dazu zählen insbesondere:

  • Provisionen an die Vermittler. Bei sogenannten Honorartarifen oder Nettopolicen enthalten die Abschlusskosten und Vertriebskosten keinen Provisionsanteil für den Vermittler. Stattdessen zahlt der Kunde ein Honorar direkt an den Vermittler.
  • Kosten für die Prüfung von Anträgen und Risiken
  • Kosten für die Bearbeitung des Antrags
  • Kosten für die Ausfertigung der Versicherungsurkunde
  • Kosten für Werbeaufwand

Die Verwaltungskosten entstehen z. B.

  • durch den Schriftwechsel mit den Kunden
  • durch Änderungen am Vertrag
  • bei der Bearbeitung von Leistungsfällen

Sie sind in den Beitrag eingerechnet.

Bei einem Riester-Vertrag bekommen Sie eine Bescheinigung nach § 7 AltZertG. Sie zeigt die Entwicklung Ihres Vertrags auf und enthält z. B.:

  • Ihre gezahlten Beiträge
  • Ihre gutgeschriebenen Zulagen
  • Ihre angefallenen Erträge
  • Ihre Abzüge bei den Kosten

Wenn man eine Lebensversicherung beleiht, nennt man das Policendarlehen. Manchmal wird auch der Begriff "Vorauszahlung" dafür verwendet.

Sie können Ihren Vertrag maximal bis zur Höhe des Rückkaufswerts beleihen. Dies ist bei bestimmten Verträgen möglich, aber nicht bei Riester- und Basis-Renten sowie in der betrieblichen Altersversorgung.

Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem die Annahmeerklärung des Kunden bei ERGO eingegangen ist. Er erstreckt sich auf die in der Versicherungsurkunde des Hauptvertrags aufgeführten Leistungen, sofern die versicherte Person

a) während der Dauer des vorläufigen Versicherungsschutzes einen Unfall erleidet und
b) der Versicherungsfall (Tod, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit) innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag eintritt.

Die Leistungen aus dem vorläufigen Versicherungsschutz sind unter Umständen je nach Art des versicherten Risikos gedeckelt.

Vor einem Vertragsabschluss muss der Versicherer die Risiken beurteilen, die damit verbunden sind, wenn er den Vertrag eingeht. Deshalb kann ERGO beispielsweise Fragen zur Gesundheit der versicherten Person stellen.

Es kann also sein, dass Sie vor Vertragsabschluss einen Fragenkatalog beantworten müssen. Alle enthaltenen Fragen müssen Sie klar und vollständig beantworten. Sonst können Ihnen Nachteile entstehen, und zwar bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Siehe "Abrufrente"

Z

Der Zeitwert beschreibt den Wert eines Fonds zu einem festgelegten Zeitpunkt. Denn Fondskurse sind Schwankungen unterworfen.

Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gehört zur Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie ist mit den Aufgaben betraut, die durch die Förderung eines Riester-Vertrags anfallen. Ihre Aufgaben sind im Wesentlichen:

  • Berechnen und Auszahlen der Zulage
  • Jährlich den Zulagenanspruch feststellen
  • Zu Unrecht gezahlte Leistungen eventuell rückabwickeln
  • Daten mit anderen Ämtern abgleichen, um die gezahlte Zulage zu prüfen; z. B. Familienkassen

Dafür hat der Gesetzgeber ein elektronisches Verfahren eingeführt. So stehen die Versicherer in ständigem Kontakt mit der Zulagenstelle.

Eine Zertifizierung weist nach, dass ein Produkt der Altersvorsorge bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllt. Auch der Anbieter muss bestimmte Vorgaben erfüllen.

Riester- und Basis-Renten müssen zertifiziert werden. Denn nur zertifizierte Produkte erhalten die steuerliche Förderung. Das Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert die Produkte.

Bestimmte Personen haben im Rahmen eines Riester-Vertrags Anspruch auf eine Zulage. Dies hat der Gesetzgeber im Einkommensteuergesetz (§ 10a EStG) festgelegt. Er unterscheidet zwischen 2 Personengruppen:
 
1. Unmittelbar zulagenberechtigte Personen

Sie sind direkt zulagenberechtigt, z. B.:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Auszubildende (auch im öffentlichen Dienst)
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II
  • Landwirte
  • Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten. Sie müssen bei ihrem Dienstherrn ihr Einverständnis erklären. Erst dann darf dieser die Einkommensdaten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen weitergeben. Ohne diese Einwilligung erhält ein Beamter keine Zulagen.
  • Geringfügig Beschäftigte, die auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet haben oder ein Beschäftigungsverhältnis ab dem 1. Januar 2013 rentenversicherungspflichtig begonnen haben.
  • Kindererziehende für die ersten 36 Kalendermonate nach dem Monat der Geburt (sogenannte Kindererziehungszeiten)

2. Mittelbar zulagenberechtigte Personen

Auch sie haben Anspruch auf Zulage, wenn sie einen eigenen Riester-Vertrag abschließen, z. B.:

  • Der Ehepartner einer unmittelbar zulagenberechtigten Person
  • Der eingetragene Lebenspartner einer unmittelbar zulagenberechtigten Person

Der mittelbar berechtigte Partner bekommt die gleiche Zulage wie der unmittelbare.

Siehe "Rentenversicherungsnummer"

Siehe "Arbeitgeberleistung"

Siehe "Hauptversicherungen und Zusatzversicherung"

Eine Zuzahlung ist ein Betrag, den Sie zusätzlich zu den laufenden Beiträgen zu Ihrer Versicherung zahlen können. Die Zuzahlung müssen Sie vor Beginn der Rentenzahlung beantragen.

Eine Zuzahlung fließt in die Hauptversicherung. Sie erhöhen damit die garantierten Leistungen. Zuzahlungen sind nur bei folgenden Produkten möglich:

  • ERGO Rente Garantie
  • ERGO Betriebs-Rente Garantie
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