Verbesserte Förderung für die betriebliche Altersversorgung (bAV)
Die wichtigsten Änderungen
- Steuerfreier Höchstbetrag
- Der steuerfreie Höchstbeitrag für die Direktversicherung wurde erhöht, und zwar auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Durch die Verdopplung des Förderrahmens können jetzt auch höhere Einkommensgruppen ihren Altersversorgungsbedarf häufig allein mit der Direktversicherung erfüllen.
- Arbeitgeberzuschuss
- Ein wesentliches Element des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist der 15%ige Arbeitgeberzuschuss zur arbeitnehmerfinanzierten bAV. Das gilt, soweit der Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung seiner Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge spart. Für Ihr Unternehmen ist er daher i. d. R. kostenneutral. Für Ihre Mitarbeiter ist der Arbeitgeberzuschuss ein wichtiger Anreiz, selbst in ihre Altersversorgung zu investieren.
- Arbeitgeberförderung
- Finanzieren Sie als Arbeitgeber eine Betriebsrente für Mitarbeiter mit einem Einkommen von bis zu 2.575 €, wird Ihnen aufgrund des neuen Arbeitgeberförderbetrags ein Teil des Beitrags erstattet. Das geschieht über eine Verrechnung mit der Lohnsteuerabführung.
- Steuerfreie Nachzahlungen
- Steuerfreie Nachzahlungen in die betriebliche Altersversorgung sind sowohl bei Ausscheiden aus dem Unternehmen als auch zur Schließung von Beitragslücken möglich, z. B. aufgrund von Elternzeit. Die Nachzahlung kann für maximal 10 Dienstjahre oder Jahre mit ruhendem Arbeitsverhältnis erfolgen.
Rahmenbedingungen
- Verbesserung der Rahmenbedingungen
- Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der bAV gehören auch die Entlastung der Betriebsrenten in der Rentenbezugsphase, der Freibetrag bei der Anrechnung auf die Grundsicherung und die Einführung von Optionssystemen.
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