
Neue Impulse: die Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
- Seit 2018 gibt es das Betriebsrentenstärkungsgesetz
- Umfassendes Maßnahmenpaket der betrieblichen Altersvorsorge
- Ziel: Mehr Menschen sollen die Vorteile einer bAV nutzen
- Besonders auch für Arbeitnehmer in kleinen bis mittelständischen Unternehmen
Ein zentraler Vorteil der betrieblichen Altersversorgung ist die Befreiung der Beiträge von Steuern und Sozialabgaben. Der steuerfreie Beitrag für eine Direktversicherung hat sich mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz verdoppelt. Für die arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrente gibt es einen Arbeitgeberzuschuss. Arbeitnehmer mit kleineren und mittleren Einkommen werden zusätzlich gefördert.
Verbesserte Förderung für die bAV in der Direktversicherung
Rahmenbedingungen
- Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
- Seit 2018 können bis zu 8 % (davor 4 %) der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei in die Betriebsrente eingezahlt werden.
- Sozialabgabenfreiheit
- Die Sozialabgabenfreiheit der Beiträge bleibt bei höchstens 4 %.
- Pauschalbesteuerung
- Bei parallel bestehenden Verträgen mit einer Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG wird der dafür eingebrachte Aufwand auf die maximal geförderte Beitragshöhe angerechnet.
- Steuerfreier Höchstbetrag
- Mit der Verdopplung des steuerfreien Höchstbetrags können häufig auch Besserverdiener, Fach- und Führungskräfte ihren Absicherungswunsch allein mit der Direktversicherung erfüllen.
Weitere wichtige Verbesserungen in der betrieblichen Altersversorgung
- Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss für eine arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung
- Arbeitgeberförderbetrag zur arbeitgeberfinanzierten bAV für bestimmte Einkommensgruppen
- Entlastung der Betriebsrenten durch weniger Abgaben in der Rentenbezugsphase
- Freibetrag für die bAV bei der Anrechnung auf die Grundsicherung
- Steuerfreie Aufstockung der bAV bei Ausscheiden
- Schließung von Beitragslücken, die durch Phasen eines ruhenden Arbeitsverhältnisses entstehen
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