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Richtige Beleuchtung am Fahrrad

Licht im Dunkeln

Viele Radler nutzen ihren Drahtesel auch im Herbst und Winter. Da ist es besonders wichtig, gut zu sehen und auch gesehen zu werden.

Ein Student ist mit seinem E-Bike unterwegs.

Rechtsfrage des Tages:

So langsam ist es morgens noch dunkel und das Wetter oft trübe. Aber schon lange ist Radfahren kein Schönwettersport mehr. Welche Beleuchtung muss ein Fahrrad haben, um verkehrssicher zu sein?

Antwort:

Immer mehr Leute steigen vom Auto auf das Fahrrad, E-Bike oder Pedelec um. Ob Sie ein bequemes Citybike nutzen, ein schlankes Rennrad fahren oder ein flottes E-Bike Ihr Eigen nennen – allen ist gemein, dass sie über eine ausreichende Beleuchtungseinrichtung verfügen müssen. Damit Ihr Fahrrad verkehrssicher und optimal beleuchtet ist, muss es über verschiedene Lampen und Reflektoren verfügen.

Dynamo oder Akkubetrieb?

Früher war eine dynamobetriebene Lichtanlage an jedem Fahrrad Pflicht. Seit 2013 hat der Gesetzgeber die Vorschriften gelockert und erlaubt auch andere Lichtquellen. Viele Fahrräder verfügen heute über moderne Fahrradlichter, die mit Akkus oder Batterien betrieben werden. Damit diese den verkehrsrechtlichen Vorschriften entsprechen, müssen sie entweder eine Lichtmaschine mit einer Nennleistung von mindestens 3 Watt und einer Mindestnennspannung von 6 Volt haben. Alternativ ist eine Batterie mit einer Nennspannung von mindestens 6 Volt oder ein wiederaufladbarer Energiespeicher zulässig. Nach vorne muss ein Strahler mit weißem Licht von 10 Lux leuchten. Hinten brauchen Sie am Fahrrad eine Schlussleuchte mit rotem Licht, das mindestens 250 Millimeter über der Fahrbahn montiert ist. Zulässig ist auch eine zusätzliche Rückleuchte als Standlicht.

Fix oder abnehmbar

Seit Längerem dürfen Sie am Fahrrad auch abnehmbare Scheinwerfer und Leuchten benutzen. Auch die dazugehörige Energiequelle darf abnehmbar sein. Zulässig sind inzwischen auch rote Rücklichter mit Bremslichtfunktion sowie Tages- und Fernlichtbeleuchtung. Worauf Sie weiterhin verzichten müssen sind blinkende Rücklichter. Blinkende Leuchten dürfen Sie aber zusätzlich beispielsweise an Ihrem Rucksack befestigen. Auch moderne Fahrradhelme haben manchmal eine blinkende Leuchte an der Rückseite. Achten Sie beim Kauf der Fahrradbeleuchtung auf die Zulassung nach StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung). Diese erkennen Sie an dem Prüfzeichen mit einer Wellenlinie, dem Großbuchstaben K und einer Nummer.

Anhänger und Pedelecs

Haben Sie einen Fahrradanhänger, müssen Sie auch dort für korrekte Beleuchtung sorgen. Vorgeschrieben sind eine Beleuchtung an der Front und ein Rückstrahler am Heck. Ist der Anhänger breiter als einen Meter, müssen Sie zusätzlich an der linken vorderen Seite eine weiße Leuchte montieren. Für Pedelecs mit einer Trittunterstützung bis maximal 25 km/h gelten dieselben Vorschriften wie für Fahrräder. Es gibt aber eine Besonderheit. Ist die Beleuchtung an den Energiespeicher für den Antrieb angeschlossen, muss sie trotz Entladung noch mindestens zwei Stunden weiterleuchten können. Für E-Bikes und S-Pedelecs gelten teils andere Regelungen, da sie als Kraftfahrzeuge einzuordnen sind.

Reflektoren für besser Erkennbarkeit

Gute Leuchten allein sind aber nicht ausreichend. An verschiedenen Stellen Ihres Fahrrads müssen Sie Reflektoren montiert haben. Unter anderem müssen Fahrräder mit Reflektoren an den Pedalen, Reflexstreifen oder Reflektoren an den Speichen sowie einem weißen Rückstrahler vorne ausgestattet sein. Letzterer darf auch in der vorderen Fahrradlampe integriert sein. Ebenso wie der notwendige Großflächenrückstrahler in rot, der hinten in der Rückleuchte verbaut sein darf.

Nicht blenden

Achten Sie bei der Montage neuer Leuchten auf die richtige Einstellung. Gerade LED-Leuchten können eine erhebliche Strahlkraft entfalten und entgegenkommende Rad- und Autofahrer blenden. Lesen Sie sich daher die Montageanleitung des Herstellers sorgfältig durch. Nutzen Sie abnehmbare Leuchtmittel, müssen Sie bei jedem Anklemmen auf den richtigen Winkel achten. Ist die Lampe zu tief eingestellt oder strahlt in den Himmel, leuchtet sie den Weg vor Ihnen unter Umständen nicht richtig aus.

Bußgeld droht

Verstoßen Sie gegen die Beleuchtungsvorschriften, kann dies mit einem Bußgeld ab 20 Euro geahndet werden. Denken Sie aber vor allem daran, dass Sie selbst Ihren Weg gut einsehen können sollten und für andere Verkehrsteilnehmer gut erkennbar sein müssen. Fahren Sie ohne ausreichende Beleuchtung, riskieren Sie nicht nur bei schlechtem Wetter oder morgendlicher Dunkelheit einen Unfall.

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