
Rechtsfrage des Tages:
Noch ist es morgens recht dunkel oder das Wetter ist trübe. Aber schon lange ist Radfahren kein Schönwettersport mehr. Welche Beleuchtung muss ein Fahrrad haben, um verkehrssicher zu sein?
Antwort:
Nicht allein aufgrund der Corona-Pandemie sind viele Leute auf das Fahrrad umgestiegen. Ob Sie ein bequemes Citybike nutzen, ein schlankes Rennrad fahren oder ein robustes Mountainbike Ihr Eigen nennen – allen ist gemein, dass sie über eine ausreichende Beleuchtungseinrichtung verfügen müssen. Damit Ihr Fahrrad verkehrssicher und optimal beleuchtet ist, muss es über verschiedene Lampen und Reflektoren verfügen.
Es werde Licht
Früher war eine dynamobetriebene Lichtanlage an jedem Fahrrad Pflicht. Seit 2013 hat der Gesetzgeber die Vorschriften gelockert und erlaubt auch andere Lichtquellen. Viele Fahrräder verfügen heute über moderne Fahrradlichter, die mit Akkus oder Batterien betrieben werden. Damit diese den verkehrsrechtlichen Vorschriften entsprechen, müssen sie entweder eine Lichtmaschine mit einer Nennleistung von mindestens 3 Watt und einer Mindestnennspannung von 6 Volt haben. Alternativ ist eine Batterie mit einer Nennspannung von mindestens 6 Volt oder ein wiederaufladbarer Energiespeicher zulässig. Nach vorne muss ein Strahler mit weißem Licht von 10 Lux leuchten. Hinten brauchen Sie am Fahrrad eine Schlussleuchte mit rotem Licht, das mindestens 250 Millimeter über der Fahrbahn montiert ist. Zulässig ist auch eine zusätzliche Rückleuchte als Standlicht.
Fix oder abnehmbar
Mittlerweile dürfen Sie am Fahrrad auch abnehmbare Scheinwerfer und Leuchten benutzen. Auch die dazugehörige Energiequelle darf abnehmbar sein. Zulässig sind inzwischen auch rote Rücklichter mit Bremslichtfunktion sowie Tages- und Fernlichtbeleuchtung. Worauf Sie weiterhin verzichten müssen sind blinkende Rücklichter. Blinkende Leuchten dürfen Sie aber zusätzlich beispielsweise an Ihrem Rucksack befestigen. Auch moderne Fahrradhelme haben manchmal eine blinkende Leuchte an der Rückseite. Achten Sie beim Kauf der Fahrradbeleuchtung auf die Zulassung nach StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung). Diese erkennen Sie an dem Prüfzeichen mit einer Wellenlinie, dem Großbuchstaben K und einer Nummer.
Leuchten immer anklemmen?
Die vorgeschriebene Beleuchtung müssen Sie nur bei Dämmerlicht, Dunkelheit oder anderen schlechten Lichtverhältnissen am Fahrrad montiert haben und entsprechend einschalten. Wollen Sie nachmittags mal schnell zum Supermarkt radeln, müssen Sie Ihre Leuchten nicht extra ans Fahrrad klemmen. Aber Achtung! Auch an Ihrem Rennrad oder Mountainbike müssen Sie bei entsprechenden Sichtverhältnissen die Beleuchtung montiert haben.
Reflektoren für besser Erkennbarkeit
Gute Leuchten allein sind aber nicht ausreichend. An verschiedenen Stellen Ihres Fahrrads müssen Sie Reflektoren montiert haben. Unter anderem müssen Fahrräder mit Reflektoren an den Pedalen, Reflexstreifen oder Reflektoren an den Speichen sowie einem weißen Rückstrahler vorne ausgestattet sein. Letzterer darf auch in der vorderen Fahrradlampe integriert sein. Ebenso wie der notwendige Großflächenrückstrahler in rot für hinten in der Rückleuchte verbaut sein darf.
Die richtige Einstellung
Achten Sie bei der Montage neuer Leuchten auf die richtige Einstellung. Gerade LED-Leuchten können eine erhebliche Strahlkraft entfalten und entgegenkommende Rad- und Autofahrer blenden. Lesen Sie sich daher die Montageanleitung des Herstellers sorgfältig durch. Nutzen Sie abnehmbare Leuchtmittel, müssen Sie bei jedem Anklemmen auf den richtigen Winkel achten. Ist die Lampe zu tief eingestellt oder strahlt in den Himmel, leuchtet sie den Weg vor Ihnen unter Umständen nicht richtig aus.