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Parkplatz: Freihalten erlaubt?

Wer darf zuerst?

Gerade in der Stadt entbrennt oft ein Kampf um freie Parklücken. Keine gute Idee ist es, vom Beifahrer den Platz freihalten zu lassen.

Für einen Fahrsicherheitstest werden Pylonen auf der Straße aufgestellt. Im Hintergrund ist ein Auto zu sehen.

Rechtsfrage des Tages:

Wer endlich einen freien Parkplatz erspäht hat, will ihn mit allen Mitteln verteidigen. Darf Ihr Beifahrer Ihnen den Platz freihalten, bis Sie einfahren können? Und wer hat bei einer freien Parkmöglichkeit eigentlich Vorrang?

Antwort:

Kennen Sie das? Der ersehnte freie Parkplatz liegt auf der anderen Straßenseite und Sie müssen erst wenden, um ihn zu erreichen? Ihren Beifahrer sollten Sie den Parkplatz lieber nicht freihalten lassen. Das ist tatsächlich verboten. Ansonsten gilt nämlich auch: Wer zuerst anfährt, parkt zuerst.

Wie blockiere ich einen Parkplatz?

Es ist kein seltenes Bild: Ein Fußgänger blockiert einen freien Parkplatz, um diesen für einen nahenden Fahrer freizuhalten. Leider sorgt ein solches Verhalten immer wieder für erheblichen Ärger und lautstarke Auseinandersetzungen. Tatsächlich ist es verboten, Parkplätze von Fußgängern blockieren zu lassen. Es drohen ein Bußgeld von 10 Euro und sicherlich heftige Diskussionen mit anderen Verkehrsteilnehmern.

Was kann ich tun, wenn jemand auf meinem Parkplatz steht?

Natürlich sollten Sie als Autofahrer den Passanten zunächst höflich bitten, die wertvolle Parklücke freizugeben. Reagiert dieser nicht, dürfen Sie sogar langsam und vorsichtig in den Parkplatz einfahren. Achten Sie aber darauf, den Fußgänger nicht zu gefährden. Als Notwehr ist dies zulässig, so dass Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 26.05.1997, Aktenzeichen: 2 Ss 54/97). Fahren Sie hingegen schnell in die Lücke ein und erschrecken oder gefährden den Freihalter sogar, machen Sie sich unter Umständen wegen Nötigung strafbar. Aufgrund der Grauzone und den möglichen Beweisproblemen sollten Sie mit dieser Vorgehensweise lieber vorsichtig sein.

Wer darf zuerst?

Aber nicht immer sind es Fußgänger, die für Ärger rund um die raren Parkplätze sorgen. Deutlich häufiger dürfte es zu Unstimmigkeiten kommen, wenn ein Autofahrer einem anderen die Parklücke vor der Nase wegschnappt. Tatsächlich finden Sie eine klare gesetzliche Regelung dazu, wer das Vorrecht auf einen Parkplatz hat. Wer nämlich zuerst da ist, darf einfahren. Das gilt auch, wenn Sie bereits den Blinker gesetzt haben und zunächst an der Lücke vorbeifahren, um rückwärts einzuparken.

Wer hat Anrecht auf den Parkplatz?

Manchmal erreichen aber auch zwei Fahrzeuge gleichzeitig den freien Parkplatz. Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes Düsseldorf hat dann derjenige Vorrang, der die bessere Einfahrposition hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.1986, Aktenzeichen: 5 Ss (OWi) 333/86 – 256/86 I). Dabei kommt es noch nicht einmal darauf an, ob der andere Fahrer bereits auf den noch besetzten Parkplatz gewartet hat.

Vertragt euch!

Natürlich sollte niemand sein Recht erzwingen. Das gebietet nicht nur der Anstand. Sogar die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr vor. Und auch wenn Sie über das Verhalten eines „Parkplatzdiebes“ heftig erzürnt sind: Zuparken sollten Sie den anderen Wagen nicht. Das wäre wiederum eine strafbare Nötigung oder sogar Freiheitsberaubung.

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