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Kreuzfahrt: Wichtige Reisedokumente

Pass oder Perso?

Bevor Sie in See stechen, sollten Sie Ihre Brieftasche kontrollieren. Wenn es in ferne Länder geht, reicht der Personalausweis oft nicht aus.

Ein Mann hat die Bordkarte und den Reisepass in der Hand.

Rechtsfrage des Tages:

Mit einem Kreuzfahrtschiff können Sie nicht nur eine aufregende Seereise erleben, sondern häufig auch mehrere Länder auf einer Tour erkunden. Wichtig ist eine gute Vorbereitung. Muss der Reisepass dabei sein oder reicht der Personalausweis?

Antwort:

Ob eine Tour durchs Mittelmeer oder die Umrundung von Kap Hoorn: Kreuzfahrten erfreuen sich größter Beliebtheit. Damit es nicht schon bei Reiseantritt Ärger gibt, sollten Sie stets genau überlegen, welche Dokumente in die Reisetasche gehören. Hinsichtlich Ihrer Ausweispflicht gilt zunächst für Kreuzfahrten das gleiche wie für andere Reisen auch: Je nach Reiseland müssen Sie unterschiedliche Dokumente dabeihaben.

Unterwegs in der EU

Wer innerhalb der Europäischen Union oder des Schengen-Raums unterwegs ist, braucht eigentlich nur einen Personalausweis. Ein Reisepass ist nicht nötig. Soll die Reise in ein anderes Land gehen, müssen Sie hingegen einen Reisepass mitführen. Entsprechend kommt es auch bei Kreuzfahrten darauf an, welche Ziele Sie ansteuern. Allerdings genießen Kreuzfahrtpassagiere einen Sonderstatus in einigen Ländern, was die Pass-und Visapflicht betrifft. Aber Achtung: Zur Sicherheit ist es angeraten, auf Kreuzfahrten immer einen gültigen Reisepass dabei zu haben und zwar aus zweierlei Gründen:

Auf Umwegen zum Ziel

Zunächst kann es vorkommen, dass das Kreuzfahrtschiff unvorhergesehen die Route ändern muss und in Gebiete einfährt, die nicht zur EU oder dem Schengen-Raum gehören. Auch wenn Sie nach einem Landausflug Ihr Schiff verpassen, verlieren Sie Ihren Sonderstatus und brauchen unter Umständen Ihren Reisepass. Oder Sie müssen wegen einer dringenden medizinischen Versorgung in das nächste Krankenhaus gebracht werden. Liegt dieses nicht in Gebieten, in denen der Personalausweis als Ausweisdokument ausreicht, ist der Reisepass wichtig.

Pflicht aus dem Reisevertrag

Zudem verlangen einige Reedereien ohnehin von ihren Passagieren die Mitnahme eines gültigen Reisepasses unabhängig vom Ziel der Reise. Dies musste auch eine angehende Kreuzfahrerin schmerzlich feststellen. Da sie bei Antritt der Reise keinen Reisepass dabeihatte, fuhr das Kreuzfahrtschiff kurzerhand ohne sie los. Zu Recht, wie das Amtsgericht Rostock in einem Urteil entschied (AG Rostock, Urteil vom 22.10.2014, Aktenzeichen: 47 C 174/14). Schließlich hatte die Reederei vorher ausreichend darauf hingewiesen, dass nur Passagiere mit Reisepass auf die Kreuzfahrt gehen dürfen. Eine Erstattung des Reisepreises hat die Klägerin ebenfalls nicht bekommen.

Visafreiheit für Landgang

Entsprechend sollten Sie sich entweder bei Ihrem Kreuzfahrtveranstalter informieren, was dieser fordert oder Sie stecken Ihren Reisepass einfach mit ein. Denken Sie auch daran, dass Sie gegebenenfalls ein Visum brauchen. In vielen Ländern herrscht für Kreuzfahrtpassagiere Visafreiheit. Zumindest, wenn Sie das Schiff nur für einen Landgang morgens verlassen und abends wieder an Bord gehen. In bestimmten Ländern, z. B. Kenia oder Bahrain, müssen Sie sich aber vor Ort ein Visum ausstellen lassen. Meistens sehen die Reisebedingungen vor, dass sich der Passagier selbst um das Visum kümmern muss.

Zweiter Reisepass nötig?

Erkundigen Sie sich auch, ob Sie gegebenenfalls einen zweiten Reisepass brauchen könnten. Das kann der Fall sein, wenn Ihnen in einem Land die Einreise verweigert werden kann, da Sie vorher in einem bestimmten anderen Land zu Besuch waren. Ihr Kreuzfahrtveranstalter wird Sie sicherlich gut beraten.

 

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