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Elterngeld: Kein Nachteil durch Corona

Anspruch gesichert

Gerade Familien sind durch die Corona-Krise oft besonders schwer betroffen. Was hat die Bundesregierung zum Elterngeldanspruch beschlossen?

Eine Mutter beim Telefonieren mit Stift und Zettel in der Hand; neben ihr sitzt ein Baby.

Rechtsfrage des Tages:

Kündigt sich Nachwuchs an, will die Zukunft wohl geplant werden. Möchte ein Elternteil zu Hause bleiben, kann das Elterngeld finanzielle Engpässe überbrücken. Welche Voraussetzungen gelten und was hat sich aufgrund von Corona geändert?

Antwort:

Viele Eltern möchten sich gerade am Anfang gerne intensiv um ihr Kind kümmern. Sind beide berufstätig, ist die Elternzeit eine gute Möglichkeit. Um trotzdem finanziell über die Runden zu kommen, sollten sie Elterngeld beantragen. Dies erhalten sie für mindestens 12 Monate. Daneben gibt es die Möglichkeit, das Elterngeld als ElterngeldPlus aufzuteilen und Partnerschaftsbonusmonate zu bekommen. Ein neues Gesetz sieht vor, dass Eltern während des Elterngeldbezugs keinen schweren Nachteil durch die Corona-Krise erleiden sollen.

Wer bekommt Elterngeld?

Das Basiselterngeld bekommen Eltern in den ersten Lebensmonaten des Kindes. Schränkt ein Elternteil seine berufliche Tätigkeit ein oder unterbricht sie für einen gewissen Zeitraum, kann er bis zu 12 Monate Basiselterngeld beziehen. Nimmt auch der andere Elternteil Elternzeit, verlängert sich die Gesamtbezugsdauer auf 14 Monate. Die Eltern können dabei frei entscheiden, wie sie die Monate untereinander aufteilen. Alleinerziehende können auch ohne Partner insgesamt 14 Monate Elterngeld beanspruchen.

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Wollen junge Eltern ihre Elternzeit mit Teilzeitarbeit verknüpfen, können sie das ElterngeldPlus beantragen. Dieses beträgt die Hälfte des Basiselterngeldes. Dafür können sie es doppelt so lange in Anspruch nehmen. Außerdem können sie den Elterngeldbezug durch den Partnerschaftsbonus noch weiter aufstocken. Arbeiten Eltern beide nämlich parallel vier Monate lang in Teilzeit mit 25 bis 30 Wochenstunden, können sie vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhalten.

Höhe des Elterngeldes

Wie viel Elterngeld Eltern bekommen können, hängt von ihrem Nettoeinkommen ab. Hatten sie vor der Geburt ein höheres Einkommen, beträgt das Elterngeld 65 Prozent. War ihr Einkommen hingegen eher niedrig, können sie bis zu 100 Prozent dieses Einkommens als Elterngeld erhalten. Das Basiselterngeld beträgt zwischen 300 Euro und 1.800 Euro. Als ElterngeldPlus können Eltern je nach Einkommen zwischen 150 Euro und 900 Euro erhalten. Geschwisterkinder bescheren Eltern einen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent als Geschwisterbonus. Auch bei Mehrlingsgeburten gibt es einen Bonus. Auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Sie Ihren Anspruch mit einem Elterngeldrechner (verlinken:https://familienportal.de/familienportal/meta/egr) ermitteln.

Corona: Neues Gesetz soll schützen

Die Corona-Pandemie hat vielen Eltern einen Strich durch ihre Planung gemacht. Statt in Elternzeit zu sein, müssen sie vielleicht in wichtigen systemrelevanten Berufen arbeiten. Oder aufgrund angespannter finanzieller Situation können nicht beide Elternteile parallel in Teilzeit arbeiten. Welchen Einfluss hat die Kurzarbeit auf die Berechnung des Elterngeldes? Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der bereits den Bundestag und Bundesrat passiert hat. Die geplanten Regelungen sollen nach Inkrafttreten rückwirkend ab dem 01. März 2020 gelten.

Elterngeld aufschieben

Werden Sie an Ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt, müssen Sie vielleicht anders als geplant doch Vollzeit arbeiten. Damit liegt aber die Anspruchsvoraussetzung für das Elterngeld nicht mehr vor. Es könnten Ihnen Elterngeldzeiten verloren gehen, da dieses nur für die ersten Lebensmonate des Kindes gezahlt wird. Das neue Gesetz soll vermeiden, dass Ihnen durch Ihre wichtige Tätigkeit Nachteile entstehen. Daher soll es rückwirkend ab Anfang März möglich sein, Elterngeldmonate aufzuschieben, die Sie ursprünglich zwischen dem 01. März und dem 31. Dezember 2020 erhalten sollten. Auch haben Sie die Möglichkeit, später noch Basiselterngeld zu erhalten. Das gilt selbst dann, wenn das Kind bereits älter als 14 Monate ist. Der verschobene Elterngeldbezug soll voraussichtlich bis zum 30. Juni 2021 angetreten werden können.

Partnerschaftsbonus geht nicht verloren

Arbeiten Sie und Ihr Partner mehr oder weniger als geplant, können die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus wegfallen. Liegt der Grund in der Corona-Krise, ist Ihr Bonus gesichert. Es kommt dabei für Ihr Einkommen und Ihre Arbeitszeit zwischen dem 01. März und dem 31. Dezember 2020 nur auf die Angaben an, die Sie in Ihrem Antrag gemacht haben. Haben Sie bereits einen vorläufigen Bewilligungsbescheid erhalten, scheitert der Partnerschaftsbonus nicht an coronabedingter Verschiebung des Arbeitsumfangs. Für diese Regelung ist nicht entscheidend, ob Sie in einem systemrelevanten Beruf arbeiten.

Kein Nachteil durch Kurzarbeit

Müssen Sie Einkommensverluste aufgrund von Kurzarbeit hinnehmen? Oder wurde Ihnen wegen der Krise gekündigt und Sie beziehen Arbeitslosengeld I? Beides hat keinen Einfluss auf die Berechnung Ihres Elterngeldes. Ist der Einkommensverlust auf die Corona-Krise zurückzuführen, erfolgt die Elterngeldberechnung anhand des Einkommens vor dieser Zeit. Auch bei einer späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind sollen diese Kürzungen außer Betracht bleiben.

Familien sollen gestützt werden

Das Paket des Familienministeriums soll die Situation von Familien während der Corona-Pandemie stärken. Eltern sollen keinen Nachteil beim Elterngeldbezug davontragen. Das Gesetz wurde vom Bundestag bereits verabschiedet und vom Bundesrat gebilligt. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt soll es rückwirkend zum 01. März in Kraft treten. Übrigens: Bereits für 2021 plant die Bundesregierung eine größere Reform des Elterngeldes. Diese soll Teilzeitarbeit weiter fördern und Elterngeld an besondere Situationen anpassen.

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