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Heirat: Wie wollen wir heißen?

Die Qual der Wahl

Ein gemeinsamer Familienname nach der Heirat ist nicht mehr selbstverständlich. Welche Varianten stehen Heiratswilligen zur Auswahl?

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Rechtsfrage des Tages:

Viele Paare wollen ihrer Beziehung durch eine Heirat eine feste Grundlage geben. Nach wie vor nehmen einige Ehegatten den Nachnamen des Partners an. Ein Muss ist das aber nicht. Welche Möglichkeiten haben Sie?

Antwort:

Müller-Meyer, Schmidt-Müller oder vielleicht doch lieber nur Meyer? Wollen Sie heiraten, können Sie einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Oder Sie behalten beide Ihre Nachnamen bei. Natürlich müssen Sie sich überlegen, welchen Namen Sie künftig führen möchten. Heute ist das Namensrecht deutlich liberaler als früher. Und schon länger ist es nicht mehr selbstverständlich, dass die Ehefrau den Namen des Mannes annimmt. Sie haben verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Außerdem plant die Bundesregierung gerade eine weitere Reform des Namensrechts.

Alles bleibt beim Alten

Als erste Variante behalten die künftigen Eheleute ihren jeweiligen Nachnamen einfach. Ein gemeinsamer Name ist nicht Voraussetzung für eine Eheschließung. Da der Name für viele einen Teil der eigenen Identität ausmacht, nutzen mittlerweile immer mehr Leute diese Variante. Um den eigenen Namen zu behalten, bedarf es keines besonderen Antrags. Sie geben einfach keine anderslautende Erklärung bei der Anmeldung der Ehe beim Standesamt ab. Dieses Recht gilt nicht nur für den Geburtsnamen. Tragen Sie den Nachnamen eines geschiedenen oder verstorbenen Partners, dürfen Sie diesen trotz erneuter Heirat behalten. Oder Sie nehmen wieder Ihren Geburtsnamen an und führen diesen in der neuen Ehe.

So wie früher

Die klassische Variante ist, dass ein Ehepartner den Nachnamen des anderen annimmt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der angenommene Name der Geburtsname des Partners ist oder er diesen aus einer früheren Ehe trägt. Gerade wenn Kinder mit dem gleichen Namen da sind, wünschen sich viele eine Namensgleichheit und möchten nach einer erneuten Heirat nicht anders heißen als die eigenen Kinder. Möchte der neue Partner sich auch namentlich in die Familie einreihen, steht dem nichts entgegen.

Doppelnamen ja, Bandwurmnamen nein

Grundsätzlich dürfen Sie Ihren Geburtsnamen auch dem neuen Ehenamen hinzufügen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Ehename an erster oder an zweiter Stelle steht. Allerdings kann ein Doppelname bisher nicht als Familienname bestimmt werden. Es kann also immer nur ein Ehepartner einen Doppelnamen tragen, der andere behält seinen Geburtsnamen. Anders geht es nur, wenn ein Partner bereits einen Doppelnamen hat. Dann darf dieser als Ehename bestimmt werden. Aus diesem angenommenen Doppel- dann aber einen Dreifachnamen zu machen ist nicht erlaubt. Soll also der Doppelname Familienname werden, muss der andere Partner seinen Geburtsnamen aufgeben. Bandwurmnamen aus drei oder mehr Nachnamen sind nämlich nicht erlaubt. Bis auf eine Ausnahme. Ist der Doppelname bereits in der Geburtsurkunde eingetragen, darf der Partner seinen Geburtsnamen dem neuen Ehenamen wieder hinzufügen. Heiratet also ein geborener Schmidt-Müller eine Frau Meyer, darf er sich Schmidt-Müller-Meyer nennen.

Reform geplant

Aktuell ist bekannt geworden, dass das Bundesjustizministerium einen Gesetzesentwurf zur Liberalisierung des Namensrechts plant. Auch wenn Details noch nicht bekannt sind, künftig können Sie vermutlich eine weitere Variante wählen. Aufgrund geänderter Lebenssituationen und gesellschaftlicher Verhältnisse können sich Eheleute vielleicht schon bald für einen Doppelnamen als Familienname entscheiden. So sollen Eheleute ihren jeweiligen Familiennamen als Doppelnamen verbinden und dann beide entsprechend heißen dürfen. Auch für Scheidungskinder soll es leichter werden, den Familiennamen zu ändern. Wie der Gesetzesentwurf konkret aussehen wird, bleibt abzuwarten.

Bis wann entscheiden?

Können Sie sich bis zu Ihrer Eheschließung nicht entscheiden, können Sie auch später einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Bis dahin behalten Sie Ihre Namen, was natürlich auch auf Dauer geht. Haben Sie sich den für Sie passenden Namen ausgesucht, können Sie diesen beim Standesamt als Ehenamen eintragen lassen. Dieses muss die Wahl des Ehenamens öffentlich beglaubigen. Haben Sie Interesse an einem gemeinsamen Doppelnamen, können Sie die Entwicklung des geplanten Gesetzesentwurfs also auch zunächst abwarten.

Lieber doch nicht?

Haben Sie sich für einen Ehenamen entschieden, heißen Sie so, bis dass der Tod Sie scheidet – oder das Familiengericht. Die Entscheidung für einen Ehenamen ist unwiderruflich. Sie können also nicht nach einem halben Jahr wieder zum Standesamt gehen und einen neuen Namen begehren. Nur im Fall einer Scheidung oder wenn der Ehegatte stirbt, können Sie wieder Ihren ehemaligen Namen annehmen. Bei der Wahl eines Doppelnamens haben Sie hingegen eine zweite Chance. Gefällt Ihnen Ihre Wahl doch nicht, können Sie die Entscheidung beim Standesamt wieder rückgängig machen. Allerdings dürfen Sie während einer Ehe nur einmal einen Doppelnamen wählen beziehungsweise diesen widerrufen.

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