Zum Inhalt springen

Der Ehename: Klassisch oder Doppelname?

Die Qual der Wahl

Ein gemeinsamer Ehename nach der Heirat ist nicht mehr selbstverständlich. Welche Varianten Ihnen zur Auswahl stehen, erfahren Sie hier.

Der Ehename: Klassisch oder Doppelname?

Rechtsfrage des Tages:

Viele Paare wollen ihrer Beziehung durch eine Heirat eine feste Grundlage geben. Nach wie vor nehmen viele Ehegatten den Nachnamen des Partners an. Ein Muss ist das nicht. Welche Möglichkeiten haben Sie?

Antwort:

Müller-Meyer, Schmidt-Müller oder vielleicht doch lieber nur Meyer? Wollen Sie heiraten, können Sie einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Oder Sie behalten beide Ihre Nachnamen bei. Natürlich müssen Sie sich überlegen, welchen Namen Sie künftig führen möchten. Heute ist das Namensrecht deutlich liberaler als früher. Und schon länger ist es nicht mehr selbstverständlich, dass die Ehefrau den Namen des Mannes annimmt. Sie haben verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten.

Alles bleibt beim Alten

Als erste Variante behalten die künftigen Eheleute ihren jeweiligen Nachnamen einfach. Ein gemeinsamer Name ist nicht Voraussetzung für eine Eheschließung.  Da der Name für viele einen Teil der eigenen Identität ausmacht, nutzen mittlerweile immer mehr Leute diese Variante. Um den eigenen Namen zu behalten, bedarf es keines besonderen Antrags. Sie geben einfach keine anderslautende Erklärung bei der Anmeldung der Ehe beim Standesamt an. Dieses Recht gilt nicht nur für den Geburtsnamen. Tragen Sie den Nachnamen eines geschiedenen oder verstorbenen Partners, dürfen Sie diesen trotz erneuter Heirat behalten. Oder Sie nehmen wieder Ihren Geburtsnamen an und führen diesen in der neuen Ehe.

Name wechsle dich

Die klassische Variante ist, dass ein Ehepartner den Nachnamen des anderen annimmt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der angenommene Name der Geburtsname des Partners ist oder er diesen aus einer früheren Ehe trägt. Gerade wenn Kinder mit dem gleichen Namen vorhanden sind, wünschen sich viele eine Namensgleichheit und möchten nach einer erneuten Heirat nicht anders heißen als die eigenen Kinder. Möchte der neue Partner sich auch namentlich in die Familie einreihen, steht dem nichts entgegen.

Doppelnamen ja, Bandwurmnamen nein

Grundsätzlich dürfen Sie Ihren Geburtsnamen auch dem neuen Ehenamen hinzufügen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Ehename an erster oder an zweiter Stelle steht. Allerdings kann ein Doppelname nicht als Familienname bestimmt werden. Es kann also immer nur ein Ehepartner einen Doppelnamen tragen, der andere behält seinen Geburtsnamen. Anders geht es nur, wenn ein Partner bereits einen Doppelnamen hat. Dann darf dieser als Ehename bestimmt werden. Aus diesem angenommenen Doppel- dann aber einen Dreifachnamen zu machen ist nicht erlaubt. Soll also der Doppelname Familienname werden, muss der andere Partner seinen Geburtsnamen aufgeben. Bandwurmnamen aus drei oder mehr Nachnamen sind nämlich nicht erlaubt. Bis auf eine Ausnahme. Ist der Doppelname bereits in der Geburtsurkunde eingetragen, darf der Partner seinen Geburtsnamen dem neuen Ehenamen wieder hinzufügen. Heiratet also ein geborener Schmidt-Müller eine Frau Meyer, darf er sich Schmidt-Müller-Meyer nennen.

Beispiele

Zu kompliziert? Hier ein paar Beispiele: Sie heißen aus erster Ehe mit Nachnamen Müller, Ihr Geburtsname lautet Schmidt. Ihr künftiger Partner heißt Meyer. Sie haben nun folgende Möglichkeiten: Sie nehmen Ihren Geburtsnamen wieder an und heißen künftig wieder Schmidt. Sie können diesen Namen als gemeinsamen Ehenamen bestimmen oder Ihr Partner heißt weiter Meyer. Sie bestimmen Ihren jetzt geführten Namen Müller als Familiennamen, heißen dann also beide Müller. Sie bestimmen den Namen Ihres Partners als Ehenamen und heißen beide Meyer. Sie wählen den Namen Ihres Partners als Ehenamen und entscheiden sich für einen Begleitnamen. Sie können dann entweder Müller-Meyer, Meyer-Müller oder Meyer-Schmidt beziehungsweise Schmidt-Meyer heißen.

Bis wann entscheiden?

Können Sie sich bis zu Ihrer Eheschließung nicht entscheiden, können Sie auch später einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Bis dahin behalten Sie Ihre Namen, was natürlich auch auf Dauer geht. Haben Sie sich den für Sie passenden Namen ausgesucht, können Sie diesen beim Standesamt als Ehenamen eintragen lassen. Dieses muss die Wahl des Ehenamens öffentlich beglaubigen.

Lieber doch nicht?

Haben Sie sich für einen Ehenamen entschieden, heißen Sie so, bis dass der Tod Sie scheidet – oder das Familiengericht. Die Entscheidung für einen Ehenamen ist unwiderruflich. Sie können also nicht nach einem halben Jahr wieder zum Standesamt gehen und einen neuen Namen begehren. Nur im Fall einer Scheidung oder wenn der Ehegatte stirbt, können Sie wieder Ihren ehemaligen Namen annehmen. Bei der Wahl eines Doppelnamens haben Sie hingegen eine zweite Chance. Gefällt Ihnen Ihre Wahl doch nicht, können Sie die Entscheidung beim Standesamt wieder rückgängig machen. Allerdings dürfen Sie während einer Ehe nur einmal einen Doppelnamen wählen beziehungsweise diesen widerrufen.

Auch interessant:

ERGO Versicherung

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie garantiert den passenden Tarif. Z. B. den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: