
Rechtsfrage des Tages:
Wollen Sie demnächst umziehen und schauen sich schon nach einer Wohnung um? Bestimmt haben Sie sich auch Angebote von regionalen Maklern angeschaut. Zahlt der Mieter die Maklerkosten oder übernimmt diese der Vermieter?
Antwort:
Früher war es durchaus üblich, dass neue Mieter die Provision des vom Vermieter beauftragten Maklers zahlen mussten. Seit Mitte 2015 gilt im Rahmen der Vermietung das sogenannte Bestellerprinzip. Es gilt: Wer die Musik bestellt, zahlt sie auch. Als Mieter müssen Sie also nicht mit höheren Kosten rechnen, wenn Sie über einen nicht selbst beauftragten Makler eine neue Traumwohnung finden.
Suchauftrag durch Mieter
Beauftragen Sie als Mieter hingegen einen Makler mit der Suche nach einer geeigneten Wohnung, müssen Sie in die Tasche greifen. Ihrem Vermieter können Sie die Kosten nicht auferlegen. Allerdings sieht das Gesetz für Mieter ein kleines Schmankerl vor. Die Höhe der Maklerprovision für Mieter darf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer betragen. Diese Begrenzung gibt es für Vermieter nicht. Hier herrscht Vertragsfreiheit.
Versteckte Beteiligung
In der Praxis besteht das Risiko, dass Vermieter Ihre künftigen Mieter quasi durch die Hintertür doch an der Provision beteiligen wollen. Sofern nicht die Mietpreisbremse gilt, ist die Höhe der Miete vor Vertragsschluss frei verhandelbar. Dem Vermieter werden nur Grenzen gesetzt durch das Verbot der Mietpreisüberhöhung oder dem Mietwucher. Und diese werden nur selten nachweisbar überschritten.
Was nicht geht
Melden Sie sich auf eine Wohnungsanzeige eines Maklers, darf dieser keine Kosten von Ihnen verlangen. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass ein Makler nur die Provision verlangen kann. Zusätzliche Beträge, wie etwa eine Servicegebühr für die Übersendung eines Exposés, sind nicht zulässig.
Achtung, Kleingedrucktes!
Melden Sie sich bei einem Makler auf ein Wohnungsinserat, sollten Sie das Antwortschreiben sorgfältig lesen. Manchmal versteckt sich in diesem Schreiben ein Hinweis, dass Ihre Anfrage als Suchauftrag gewertet wird. Ist die gewünschte Wohnung dann schon weg und der Makler unterbreitet Ihnen ein anderes Angebot, können Sie nach Unterzeichnung des Mietvertrages mit einer Provisionsrechnung rechnen. Zulässig ist dies aber nicht. Eine Provisionspflicht müssen Sie nämlich ausdrücklich mit Ihrem Makler vereinbaren.
Auch für Mieter sinnvoll
Meist sind es Vermieter, die sich der Hilfe eines Maklers bedienen. Allerdings kann es sich auch für Mieter lohnen, auf die Profis zu setzen. Wollen Sie beispielsweise in eine andere Stadt ziehen oder suchen ein ganz besonderes Objekt, kann ein Makler Sie gut unterstützen. Und aufgrund der gesetzlichen Deckelung der Provision können Sie vorher die Kosten abschätzen. Letztlich wird aber jeder seriöse Makler Sie ohnehin über die Provision ordnungsgemäß aufklären.