
Rechtsfrage des Tages:
Mit der Ausbildung eines jungen Menschen geht eine große Verantwortung einher. Daher darf kein Betrieb einfach so einen Azubi aufnehmen. Wie wird der Betrieb zur Ausbildungsstätte?
Antwort:
Der Fachkräftemangel ist in aller Munde. Daher ist es für viele Betriebe reizvoll, sich Fachkräfte selbst auszubilden und im Idealfall später in die Firma zu übernehmen. Allerdings ist es auch nicht immer leicht, motivierte Azubis zu finden. Bevor Sie aber eine Stellenanzeige schalten, müssen Sie sich um organisatorische Dinge kümmern.
Anerkennung notwendig
Um ein Ausbildungsbetrieb werden zu können, brauchen Sie eine Erlaubnis der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Diese erhalten Sie, wenn Ihr Betrieb nach Art und Einrichtung zur Ausbildung geeignet ist. Orientieren können Sie sich an den jeweiligen Ausbildungsordnungen. Aber auch wenn Ihr Betrieb vielleicht nicht alle vorgeschriebenen Teile der Ausbildung selbst gewährleisten kann, muss nicht automatisch Schluss sein. Sie können sich auch mit anderen Betrieben zu einem Ausbildungsverbund zusammentun.
Wer bildet aus?
Des Weiteren muss bei Ihnen ein geeigneter Ausbilder bereitstehen. Heutzutage können das meist auch Facharbeiter sein. Ein Ausbilder muss nicht immer zwangsläufig einen Meistertitel haben. Die fachliche und pädagogische Eignung muss aber gegeben sein. Im Einzelfall kann die IHK auch ungelernte Mitarbeiter nach langjähriger beruflicher Beschäftigung im betroffenen Bereich zur Ausbildung befähigen. Bis auf wenige Ausnahmefälle braucht heute jeder Ausbilder einen Ausbildereignungsschein. Diesen können Sie zum Beispiel auch bei den Industrie- und Handelskammern erwerben.
Beratung wahrnehmen
Bevor es richtig losgehen soll, sollten Sie sich bei Ihrer IHK beraten lassen. Diese prüft mit Ihnen gemeinsam die Eignung Ihres Betriebes und die Möglichkeiten der Berufsausbildung. Nicht selten steht vor der Erteilung der Erlaubnis ein Hausbesuch durch Mitarbeiter der IHK, um die Voraussetzungen in Ihrem Betrieb zu prüfen.
Kosten einplanen
Bei Ihrer Planung sollten Sie noch an Folgendes denken. Die Einrichtung eines Ausbildungsplatzes kostet Ihren Betrieb zunächst Geld. Neben der Ausbildungsvergütung müssen Sie beispielsweise auch die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Anschaffung von Werkzeug und Prüfungsmaterial einkalkulieren. Und vergessen Sie nicht, dass Ihr künftiger Azubi neben der praktischen Ausbildung auch die Schulbank in der Berufsschule drücken muss. Für den Unterricht und die Prüfungen müssen Sie ihn unter Fortzahlung der Vergütung freistellen. Mit etwas Glück gewinnen Sie aber auch einen jungen motivierten Mitarbeiter, der Ihrem Betrieb im Idealfall lange treu bleiben wird.
Stand: 14.05.2025
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