
Rechtsfrage des Tages:
Erholung ist wichtig, um wieder Kraft für die Arbeit tanken zu können. Daher haben auch Azubis klar geregelte Urlaubsansprüche. Aber über wie viel Urlaub können Sie sich genau freuen?
Antwort:
Viele junge Leute starten gerade in die erste Ausbildung. Eine große Umstellung ist dabei die Ferienzeit. Sechs Wochen Sommerferien gehören jetzt der Vergangenheit an. Aber auch Auszubildende haben gesetzlich oder tarifvertraglich geregelte Urlaubsansprüche. Außerdem kommt es noch auf deren Alter an.
Was sagt das Gesetz?
Die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Dieses sieht einen Mindestanspruch von 24 Werktagen vor. Daneben gibt Tarifverträge, die einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen können. Diese Regelungen gelten auch in der Ausbildung. Für Jugendliche unter 18 Jahren greift außerdem das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Minderjährige Azubis haben danach abweichend sogar je nach Alter bis zu 30 Werktage Anspruch auf Urlaub.
Gut zu wissen ...
Der Anspruch staffelt sich nach dem Alter des Azubis. Unter 16 Jahren stehen diesem 30 Werktage Urlaub zu, bis 17 Jahre 27 Werktage und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 25 Werktage. Ab 18 gilt dann der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen.
Werktage nicht gleich Arbeitstage
Der Mindesturlaubsanspruch wird für eine 6-Tage-Woche gerechnet. Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der Mindesturlaub 20 Arbeitstage, für Minderjährige entsprechend zwischen 21 und 25 Arbeitstagen. Das ist auch nicht ungerecht. Möchten Sie bei einer 5-Tage-Woche eine volle Woche Urlaub haben, müssen Sie auch nur fünf Tage Urlaub nehmen.
Und die Berufsschule?
Bei der Einteilung ihres Urlaubs müssen Azubis auch immer die Berufsschule im Blick haben. Urlaubstage können nämlich nicht für den Schulunterricht verwendet werden. Das bedeutet, dass während der regulären Schulzeit Urlaub nur an den Tagen genommen werden kann, an denen keine Berufsschule ist. Daher nehmen die meisten Azubis ihren Urlaub während der Schulferien, die meist zur gleichen Zeit liegen wie die der Regelschulen.
Wussten Sie, dass ...
… Sie sich nicht vom Berufsschulunterricht wegen Urlaubs entschuldigen können? Fehlen Sie in der Berufsschule, weil Sie zwei Wochen Ferien machen, gilt das als unentschuldigtes Fehlen.
Urlaub und Probezeit
Auch für die Probezeit gelten dieselben Regeln wie für Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist es möglich, auch während der Probezeit Urlaub zu nehmen. Den vollen Urlaubsanspruch erwerben Sie aber erst nach sechs Monaten Wartezeit. Vorher haben Sie nur einen anteiligen Anspruch in Höhe von je einem Zwölftel des Jahresurlaubs pro Beschäftigungsmonat.
Stand: 06.08.2025