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Arbeitslos: Habe ich Anspruch auf Urlaub?

Erholung muss sein

Wer nicht arbeitet, braucht auch keinen Urlaub? Doch so einfach ist es nicht. Denn auch die Suche nach einem Job kann anstrengend sein.

Arbeitslos: Habe ich Anspruch auf Urlaub?

Rechtsfrage des Tages:

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Erholungsurlaub. Aber auch die Jobsuche kann Kraft und Nerven kosten. Haben Arbeitslose einen Urlaubsanspruch?

Antwort:

Suchen Sie eine neue Arbeitsstelle und beziehen Arbeitslosengeld I (ALG I), haben Sie gegenüber der Agentur für Arbeit verschiedene Pflichten. Besonders wichtig ist die Erreichbarkeit, um gegebenenfalls umgehend bei einem möglichen Arbeitgeber vorzusprechen oder sich bei der ARGE einzufinden. Wollen Sie verreisen oder ein paar Tage Verwandte besuchen, müssen Sie dies der Agentur für Arbeit mitteilen und sich eine Genehmigung einholen. Bis zu drei Wochen Urlaub können Sie während des Bezugs von ALG I beantragen. Und sogar eine sechswöchige Abwesenheit ist möglich.

Immer erreichbar

Zu einer der wichtigsten Pflichten gehört es, dass Sie für die Agentur für Arbeit von Montag bis Samstag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort erreichbar sind. Das bedeutet natürlich nicht, dass Sie in dieser Zeit in Ihrer Wohnung das Telefon bewachen müssen. Allerdings müssen Sie sicherstellen, dass Sie persönlich an diesen Tagen Ihre Briefpost in Empfang nehmen können. Ausnahmsweise müssen Sie nicht erreichbar sein während einer medizinischen Versorgung oder Reha-Maßnahme, einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder einer staatspolitischen, kirchlichen oder gewerkschaftlichen Veranstaltung. Oder eben, wenn Ihnen Ihr Arbeitsvermittler eine Ortsabwesenheit genehmigt hat. In jedem Fall sollten Sie die ARGE informieren.

Bundesurlaubsgesetz

Aus Ihrem Arbeitsverhältnis werden Sie das noch kennen: Ihren Urlaub mussten Sie beim Chef beantragen. Ihr Urlaubsanspruch ergab sich dabei aus Ihrem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag. Gesetzlich stehen Ihnen als Arbeitnehmer mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr zu, gerechnet auf eine 6-Tage-Woche. Als Arbeitsloser dagegen können Sie aus dem Bundesurlaubsgesetz keinen Urlaubsanspruch herleiten.

Erholung von der Arbeitssuche

Natürlich ist die Zeit der Arbeitssuche auch aufreibend. Sie müssen Ihre Bewerbungsunterlagen zusammenstellen, sich um Stellenanzeigen kümmern und zudem auch von der ARGE vermittelte Gespräche oder Weiterbildungsmaßnahmen wahrnehmen. Verständlich, wenn Sie mal das Bedürfnis nach einem Tapetenwechsel haben. Einfach wegfahren sollten Sie allerdings nicht. Damit gefährden Sie Ihren Anspruch auf ALG I.

Urlaub beantragen

Beabsichtigen Sie, länger als 24 Stunden an einem Werktag unterwegs zu sein? Dann müssen Sie Ihren Sachbearbeiter informieren. Kann dieser Sie nämlich unangekündigt nicht erreichen, drohen Ihnen Kürzungen der Leistungen. Allerdings können Sie bis zu 21 Tage "Urlaub" im Jahr beantragen. Den Antrag auf Abwesenheit vom Wohnort müssen Sie bei Ihrer zuständigen ARGE einreichen. Sie können die Gewährung aller Tage am Stück oder auch nur einzelner Tage erbitten. Ihr Sachbearbeiter prüft dann, ob er dem Antrag zustimmen kann. Hat er Ihnen aber beispielsweise genau für den beantragten Zeitraum einen wichtigen Termin vermittelt, kann er den Antrag ablehnen. Die Genehmigung erhalten Sie meist erst recht kurzfristig. Trotzdem sollten Sie Ihren Antrag so frühzeitig wie möglich stellen. 

Darf es etwas mehr sein?

Ihnen reichen 3 Wochen Urlaub nicht aus? Sie können eine Abwesenheit auch für bis zu 6 Wochen beantragen. Die zweite Hälfte dieser Zeit ist dann aber quasi "unbezahlter Urlaub". Ihre Bezüge erhalten Sie nämlich nur für die ersten 3 Wochen. Ab dem 22. Tag erhalten Sie kein Arbeitslosengeld mehr. Achtung! Auch Ihr Versicherungsschutz kann nach diesem Zeitraum enden. Informieren Sie sich unbedingt vorher bei Ihrer Krankenkasse. Sind Sie länger als sechs Wochen nicht erreichbar, entfällt Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld vom ersten Tag des Urlaubs an.

Melden Sie sich zurück

Sind Sie nach Ihren freien Tagen gut erholt wieder zu Hause angekommen, müssen Sie sich umgehend bei Ihrer Arbeitsagentur persönlich melden. Andernfalls droht Ihnen die Einstellung der Leistungen und das Ende Ihres Versicherungsschutzes. Haben Sie Ihren Urlaub gebucht, bevor Sie arbeitslos wurden? Dann sollten Sie Ihren Sachbearbeiter bei der ARGE ansprechen. Vielleicht finden Sie gemeinsam eine Lösung. Einen Rechtsanspruch auf Freistellung für diese Reise haben Sie aber nicht.

Mit Hartz IV zur Erholung

Was für Empfänger von ALG I gilt, hat auch für Hartz-IV-Empfänger seine Gültigkeit. Bekommen Sie ALG II, können Sie nach den gleichen Regeln bei vollen Bezügen drei Wochen Urlaub beantragen. Bei weiteren drei Wochen entfällt Ihr Anspruch auf Leistung, trotzdem kann die ARGE den Antrag genehmigen. Es gibt aber einen wichtigen Unterschied. Arbeitslose mit Anspruch auf ALG I können ihre Ortsabwesenheit online beantragen. Bekommen Sie Hartz IV, müssen Sie mit Ihrem Anliegen persönlich beim Jobcenter vorsprechen.

 

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