
Wer einen Arbeitsvertrag einvernehmlich abgeschlossen hat, kann ihn auch einvernehmlich wieder beenden. Aufhebungsverträge (Auflösungsverträge) bieten Vorteile, können aber auch zahlreiche Nachteile mit sich bringen.
Aufhebungsvertrag: Eile mit Weile
Grundsätzlich sollte der Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht überstürzt werden! Auf jeden Fall sollte ein Vertragsentwurf erstellt werden. Die einzelnen Regelungen des Aufhebungsvertrages können dann von beiden Seiten genau überprüft werden und jeder kann sich über die Auswirkungen der einzelnen Regelungen informieren.
Vor- und Nachteile des Aufhebungsvertrages für den Arbeitnehmer
Im Einzelfall kann die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages für Sie vorteilhaft sein, um
- flexibel und kurzfristig einen neuen Arbeitsvertrag abzuschließen.
- ein unerträgliches Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfristen zu beenden.
- eine Abfindung zu erzielen.
- die Konditionen, zu denen Sie ausscheiden, frei auszuhandeln.
- einer arbeitgeberseitigen verhaltensbedingten oder außerordentlichen Kündigung zuvorzukommen.
- mögliche vorliegende Kündigungsgründe nicht bekannt werden zu lassen.
Allerdings lauern bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages auch Gefahren, denn
- es findet keine Betriebsratsanhörung statt.
- die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes zum Schutz vor unsozialen Kündigungen greifen nicht.
- der besondere Kündigungsschutz für besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer, beispielsweise Schwangere oder Schwerbehinderte, wird nicht berücksichtigt.
- womöglich werden eine Sperrzeit bei der Auszahlung des Arbeitslosengeldes sowie ein verkürzter Bezug verhängt.
- die Versorgungsanwartschaften in der betrieblichen Altersvorsorge können verloren gehen.
- an ungünstige Abmachungen sind Sie nach dem Vertragsabschluss gebunden und können sie in der Regel nicht rückgängig machen.
Kündigung trotz Aufhebungsvertrag
Auch nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist eine Kündigung möglich. Dies beispielhaft dann, wenn dem Arbeitgeber nach Vertragsschluss und vor Ende des Arbeitsverhältnisses Gründe bekannt werden, welche eine Kündigung rechtfertigen. Dies betrifft besonders Fälle, in denen nach Vertragsschluss der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben. In einem solchen Fall wird der Aufhebungsvertrag in der Regel gegenstandslos.