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Wer muss Berufskleidung kaufen und reinigen?

Sache des Chefs?

Ist Arbeitskleidung vorgeschrieben oder möchten Sie ein einheitliches Erscheinungsbild? Erfahren Sie hier, ob Sie die Kosten tragen müssen.

Eine Gruppe verschiedener Handwerker in Arbeitskleidung.

Aktuelle Rechtsfrage:

Vielleicht gehört Ihr Betrieb auch zu einer Branche, in der bestimmte Kleidungsstücke vorgeschrieben sind. Gerade die Erstanschaffung ist nicht billig. Außerdem müssen diese Kleidungsstücke natürlich regelmäßig gereinigt werden. Und auch der Austausch verschlissener Bekleidung geht ins Geld. Wer trägt die Kosten?

Antwort:

In vielen Berufen dürfen Ihre Arbeitnehmer nicht einfach in Freizeitkleidung zur Arbeit erscheinen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Vielleicht möchten Sie Ihren Kunden ein stimmiges Bild bieten und legen Wert auf einheitliche Kleidung der Angestellten mit Kundenkontakt. In anderen Bereichen gibt es zwingende Vorschriften, die bestimmte Schutz- oder Hygienekleidung vorschreiben. Etwa für Arbeitnehmer in Lebensmittelbetrieben. Ob Sie die Kosten der Anschaffung und Reinigung tragen müssen, hängt von der Art der Arbeitskleidung ab.

Welche Arten von Berufskleidung gibt es?

In der Arbeitswelt gibt es unterschiedliche Bezeichnungen für vorgeschriebene Bekleidung. Wollen Sie für Ihre Firma ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleisten, können Sie eine bestimmte Bekleidung vorschreiben, zum Beispiel Oberhemden mit aufgesticktem Logo oder Kellnerschürzen mit dem Namen Ihres Restaurants. Kunden sollen allein anhand der Kleidung wissen, zu welchem Unternehmen die Mitarbeiter gehören oder wer nicht als Kunde im Betrieb und daher zuständig ist. Bei Arbeits- oder Schutzkleidung dagegen geht es um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Bestimmte Kleidungsstücke wie Sicherheitsschuhe, Kittel oder Arbeitshosen sollen Folgen möglicher Unfälle abmildern oder die Einwirkung gesundheitsschädigender Stoffe verhindern.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Pflicht oder Kür

Schutz- und Arbeitskleidung als gesetzliche Verpflichtung darf weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber umgangen werden. Für Berufsbekleidung gibt es hingegen keine gesetzliche Regelung. Eine bestimmte Kleiderordnung können Sie aber im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vereinbaren. Es gehört zu Ihrem Direktionsrecht als Arbeitgeber, Ihren Angestellten ein bestimmtes Outfit vorzuschreiben. Daraus ergibt sich ein wesentlicher Unterschied: Arbeits- und Schutzkleidung müssen Sie Ihren Mitarbeitern bereitstellen. Sie müssen die Kosten übernehmen, können aber auch die private Nutzung untersagen. Tragen Arbeitnehmer im eigenen Interesse spezielle Schutzkleidung, obwohl keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht, müssen Sie die Kosten nicht übernehmen. Bei gesetzlich nicht vorgeschriebener Berufskleidung sind die vertraglichen Vereinbarungen dafür ausschlaggebend, wer die Kosten trägt.

Hemd mit Logo

Dieselben Grundsätze gelten auch, wenn Sie Ihren Arbeitnehmern beispielsweise eine Jacke oder ein Hemd mit Firmenlogo zur Verfügung stellen. In der Praxis übernehmen in der Regel Arbeitgeber die Kosten für diese Kleidungsstücke. Gesetzlich verpflichtet sind Sie dazu allerdings nicht und können auch eine Kostenbeteiligung vom Mitarbeiter verlangen. Auch bei der Frage der Übernahme der Reinigungskosten kommt es auf eine entsprechende vertragliche Vereinbarung oder betriebliche Übung an.

Gut zu wissen

Sofern die Arbeitskleidung aufgrund ihrer Optik und Beschaffenheit von der privaten Nutzung ausgeschlossen ist, ist die kostenlose Überlassung für den Arbeitnehmer steuerfrei.

Wer zahlt die Reinigung?

Auch bei den Reinigungskosten muss wieder zwischen den Bekleidungsarten unterschieden werden. Müssen Sie als Arbeitgeber spezielle Schutzkleidung zur Verfügung stellen, tragen Sie auch die Kosten der Reinigung. Bei Berufskleidung können Sie eine zumindest anteilige Kostenübernahme vertraglich vereinbaren. Ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung der Reinigungskosten besteht hier dagegen nicht. Dieser kann sich aber aus der betrieblichen Übung oder dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben: Zahlen Sie als Chef Ihren Mitarbeiterinnen die Reinigungskosten für Blusen und Kostüme, können Sie der männlichen Belegschaft die Reinigungskosten für Anzüge und Hemden kaum verwehren.

Alltagskleidung

Besteht die Arbeitskleidung aus bürgerlicher Kleidung, kann sie auch privat genutzt werden. Damit muss der Arbeitnehmer diese als geldwerten Vorteil und somit als Sachbezug versteuern. Die Abgrenzung ist nicht immer ganz einfach. So sind Anzüge mit Firmenlogo und in Firmenfarben zwar eigentlich auch bürgerliche Kleidung. Doch in diesem Fall steht wieder das eigenbetriebliche Interesse im Vordergrund, sodass die Lohnsteuerpflicht entfallen kann.

Stand: 03.06.2026

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