Der Spitzensteuersatz liegt bei 42 % des zu versteuernden Einkommens. Darüber hinaus gibt es noch den Höchststeuersatz, auch Reichensteuer genannt, mit 45 %. Hinzu kommen ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
 
    Hohe Einkommen schaffen finanzielle Möglichkeiten – aber auch Abhängigkeiten. Umso wichtiger ist es, dass Ihre Familie im Ernstfall abgesichert ist. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie Ihre Angehörigen schützen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Spitzensteuersatz liegt in Deutschland bei 42 % (Stand 2025).
- Einzelpersonen zahlen den Spitzensteuersatz ab einem Jahreseinkommen von 68.481 €. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern gilt die doppelte Summe.
- Aktuell zahlen in Deutschland rund 4 Mio. Menschen den Spitzensteuersatz.
- Der Höchststeuersatz liegt bei 45 %. Dieser wird fällig, wenn Sie jährlich mehr als 277.826 € verdienen.
 
Was ist der Spitzensteuersatz?
Alles Wichtige verständlich erklärt.
Diese Themen finden Sie hier
Ab wann gilt der Spitzensteuersatz in Deutschland?
Steuern aus dem Einkommen an den Staat abzuführen, ist in Deutschland so wie in vielen anderen Ländern Pflicht. Der Steuersatz richtet sich dabei nach der Höhe des Einkommens. Je mehr Sie verdienen, desto höher ist auch der Steuersatz. Liegt Ihr jährliches Einkommen über 68.480 €, wird der Spitzensteuersatz fällig. In diesem Artikel erfahren Sie alle Details und Regelungen zum Spitzensteuersatz.
Wie hoch sind die Steuersätze in Deutschland?
Die Steuersätze in Deutschland liegen seit 2009 zwischen 14 % und 45 %.
Für 2025 gilt der Grundfreibetrag von 12.096 €. Das bedeutet, dass Sie keine Einkommensteuer zahlen, wenn Sie pro Jahr nicht mehr als 12.096 € verdienen. Das Einkommen, das über den Grundfreibetrag hinausgeht, muss versteuert werden. Je mehr Sie verdienen, desto höher ist der Steuersatz.
Haben Sie ein besonders hohes Einkommen von mehr als 277.826 € pro Jahr, schlägt der Höchststeuersatz mit 45 % zu Buche.
Gut zu wissen
Sie müssen nicht Ihr gesamtes Einkommen versteuern. Das zu versteuernde Einkommen ist Ihr Bruttoarbeitslohn, von dem verschiedene Posten abgezogen werden. Dazu gehören z. B.:
- Kinderfreibeträge
- Werbungskosten
- Fahrtkosten zum Arbeitsplatz
- Ausgaben für die Altersvorsorge
Steuersätze in Deutschland auf einen Blick
In folgender Tabelle finden Sie einen Überblick über die Höhe der Einkommensteuer¹:
| Steuersatz | 2024 | 2025 | 
| Eingangssteuersatz (14 – 24 %) | 11.784 € - 17.005 € | 12.097 € - 17.443 € | 
| Progressionsphase (24 – 42 %) | 17.006 € - 66.760 € | 17.444 € - 68.480 € | 
| Spitzensteuersatz (42 %) | 66.761 € - 277.825 € | 66.481 € - 277.825 € | 
| Höchststeuersatz (45 %) | ab 277.826 € | ab 277.826 € | 
Einzelperson
Der Spitzensteuersatz fällt dann an, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen zwischen 68.481 € und 277.825 € liegt.
Ehepaar bzw. Lebenspartner
Wird eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben, gelten die doppelten Summen, also Jahreseinkommen zwischen 136.962 € und 555.650 €.
Nur das Einkommen, das in diesem Bereich liegt, wird mit 42 % versteuert. Für den darunterliegenden Betrag des Einkommens gelten die dafür vorgesehenen Steuersätze. Das bedeutet auch, dass Sie für die ersten 12.096 € keinerlei Einkommensteuer zahlen.
In diesem Zusammenhang wird häufig vom Durchschnittssteuersatz gesprochen. Damit ist Ihr persönlicher Steuersatz gemeint, den Sie im Durchschnitt auf Ihr Einkommen zahlen.
Für die Berechnung der zu zahlenden Steuern werden zuerst sämtliche Freibeträge angerechnet. Dazu gehören z. B.:
- Werbungskosten
- Sonderausgaben
- Vorsorgeaufwendungen
Der Steuersatz wird also nicht auf das gesamte Einkommen angewendet. Nur der Betrag, der über die Freibeträge hinausgeht, wird versteuert.
 
    Risikoleben
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Wie hoch fällt die Steuer bei 1 Mio. € Einkommen aus? (Beispielsätze)
Mit einem Jahreseinkommen von 1 Mio. € zahlen Sie den Höchststeuersatz. In dieser Tabelle sehen Sie, welche Teile des Einkommens mit welchem Steuersatz versteuert werden:
| Tarifzone | Einkommensbereich | Grenzsteuersatz | 
| Nullzone | bis 12.096 € | 0 % | 
| Progressionszone1 | 12.097 € - 17.443 € | 14 % - 24 % | 
| Progressionszone2 | 17.444 € - 68.480 € | 24 % - 42 % | 
| Proportionalzone 1 | 68.481 € - 277.825 € | 42 % | 
| Proportionalzone 2 | ab 277.826 € | 45 % | 
Gut zu wissen
Was ist die Reichensteuer?
Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 wurde der Höchststeuersatz eingeführt. Umgangssprachlich wird er auch Reichensteuer genannt. Er beträgt 45 %.
Für Einzelpersonen mit einem höheren Jahreseinkommen als 277.826 € bzw. gemeinsam veranlagte Paare, die mehr als 555.652 € im Jahr verdienen, gilt der Höchststeuersatz von 45 %. Übersteigt Ihr Einkommen diese Summen, zahlen Sie also auf die darüber liegenden Beträge 45 % Steuern.
FAQ – Häufige Fragen zum Spitzensteuersatz
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Der Einkommenssteuertarif ist progressiv aufgebaut. In der Progressionszone steigt der Steuersatz mit jedem zusätzlichen Euro Einkommen an – von 14 % bis hin zum Spitzensteuersatz von 42 %. In der Proportionalitätszone oberhalb dieser Grenze bleibt der Steuersatz konstant, also proportional. Ab einem Einkommen von ca. 277.000 € greift zudem der Höchstsatz, die sogenannte Reichensteuer von 45 %.
Vergleicht man den Höchststeuersatz in Deutschland mit anderen Ländern, liegen die hier fälligen 45 % im unteren Mittelfeld. Die höchsten Steuersätze für Spitzenverdiener finden sich in Dänemark (55,9 %), Frankreich (55,4 %) und Österreich (55,0 %)².
Auch in Spanien, Belgien und Portugal sind die Spitzensteuersätze höher als in Deutschland. 
In Bulgarien und Rumänien zahlen Sie gerade mal 10 % Einkommenssteuer. Der Steuersatz gilt auch für hohe Einkommen. In diesen beiden Ländern zahlen Besserverdiener innerhalb der Europäischen Union die geringsten Steuern. Danach folgen Ungarn mit 15 %, Estland mit 22 % und Tschechien mit 23 %.
Typische Steueroasen finden sich in der Karibik. Auf den Bahamas, Bermudainseln oder Cayman Islands gibt es keine Einkommenssteuer. Daher landen sie auch immer wieder in den Nachrichten, wenn Spitzenverdiener ihr Geld mithilfe dieser Steueroasen am Staat vorbeischmuggeln und so Steuern hinterziehen.
Beim Grundtarif wird die Einkommenssteuer für eine einzelne Person berechnet. Der Splittingtarif gilt für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, die sich gemeinsam veranlagen lassen. Dabei wird das Einkommen zusammengerechnet, halbiert und nach dem Grundtarif versteuert – was häufig zu einer niedrigeren Steuerlast führt.
Stand: 23.10.2025
 
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Der Artikel ersetzt keine (Steuer-)Rechtsberatung durch einen Steuerberater.