- Können Pflegebedürftige diesen Eigenanteil nicht (vollständig) aus dem monatlichen Einkommen bezahlen, muss auf Erspartes zurückgegriffen werden. Möglicherweise wird durch die Kosten der Pflege auch das Erbe reduziert oder aufgebraucht.
 - Bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von 6 Jahren kann der Eigenanteil in Summe durchaus über 100.000 € betragen. Unter Umständen muss sogar das eigene Haus verkauft werden.
 
    Warum ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?
Damit Sie weiterhin selbstbestimmt leben können.
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung reichen gerade mal für das Nötigste. Die tatsächlichen Kosten decken sie bei Weitem nicht ab. Ein Beispiel zeigt: Im Pflegegrad 3 muss monatlich mit einem Eigenanteil von circa 1.503 € für die Pflegekosten gerechnet werden.
Zudem ist Pflegebedürftigkeit oft mit Unsicherheiten und vielen Fragen verbunden – sowohl für die Betroffenen als auch für die Angehörigen.
Reduzieren Sie Ihre finanzielle Belastung
Mit der privaten Pflegeversicherung der DKV sind Sie bestens abgesichert. Und mit dem optional wählbaren Pflege Schutz Paket profitieren Sie zusätzlich von einer umfassenden Pflegeberatung. Egal, ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden möchten.
Wie teuer kann Pflegebedürftigkeit werden?
Stationäre und ambulante Pflege verursachen oft enorme Kosten. Mit steigendem Pflegegrad kann sich auch Ihr Eigenanteil drastisch erhöhen.
    * Pflegebedürftige der Pflegegrade 2–5 erhalten einen Leistungszuschlag. Die Höhe des Leistungszuschlages ist abhängig von der Dauer der vollstationären Pflege im Pflegeheim und beträgt im ersten Jahr 15 % des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 %, im dritten Jahr 50 % und ab dem vierten Jahr 75 %. Bei den dargestellten gesetzlichen Leistungen ist der durchschnittliche Leistungszuschlag im ersten Jahr der vollstationären Pflege bereits berücksichtigt. Der pflegebedingte Eigenanteil beträgt im Bundesdurchschnitt 1.678 €. (Quelle: vdek Stand: 07.2024)
DKV Pflegezusatzversicherung: Tagegeld, Zuschuss oder Förder-Pflege?
Wählen Sie die Variante, die zu Ihren Wünschen passt.
Bestseller
Tägliches Pflegetagegeld in Ihrer Wunschhöhe
Pflegetagegeld
- Flexibel einsetzbares Pflegetagegeld
 - Freie Wahl – zwischen 5 € und 160 € täglich
 - Kostenloses Pflegetelefon für Sie und Angehörige
 - Keine Wartezeit
 
Stocken Sie die gesetzlichen Leistungen auf
Pflege-Zuschuss
- Erhöhung der gesetzlichen Leistung um 50 % oder sogar 100 %
 - Zugrunde liegen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, auch wenn sich diese erhöhen
 - Auszahlung der Leistung unabhängig von tatsächlicher Rechnungshöhe
 - Kostenloses Pflegetelefon für Sie und Angehörige
 
Mit staatlicher Förderung ohne Gesundheitsfragen
KombiMed FörderPflege
- Förderung in Höhe von 60 € pro Jahr vom Staat
 - Mindestleistung von 600 € monatlich im Pflegegrad 5
 - Erhöhung der Leistung nach 15 Versicherungsjahren
 - Keine Gesundheitsfragen
 
    Empfehlung: Das Pflege Schutz Paket
Ohne Gesundheitsprüfung
Für wen ist eine Pflegezusatzversicherung besonders wichtig?
Pflegetagegeld
    Für Familien wie Janine (45) und Timm (42) mit 2 Kindern
Bei Pflegebedürftigkeit möchten Janine und Timm ihre Kinder nicht belasten – oder ihre gute Rente und Ersparnisse opfern. Aber Pflegebedürftigkeit kann jederzeit eintreten und sehr teuer werden. Gut, dass beide mit einem Pflegetagegeld vorgesorgt haben. Damit haben sie Geld zur freien Verfügung und können selbst entscheiden, wie und wo sie gepflegt werden.
Pflege-Zuschuss
    Für Paare ohne Kinder wie Katharina (62) und John (66)
Die beiden wollen zu Hause alt werden. Durch eine Erkrankung hat Katharina Pflegegrad 2. Vieles kann sie nicht mehr alleine, z. B. Waschen und Ankleiden. Also kommt für 1.400 € im Monat der Pflegedienst. Die Pflegepflichtversicherung leistet monatlich 796 €, der DKV Pflege-Zuschuss in gleicher Höhe. Das reicht zur Deckung ihres Eigenanteils von 604 € – und sogar für eine Haushaltshilfe.
mit Inflationsschutz
    Für Singles wie Malek (39)
Malek weiß, dass er jederzeit pflegebedürftig werden kann, z. B. durch einen Unfall oder eine Krankheit. Auf die gesetzliche Pflegeversicherung verlässt er sich nicht. Noch ist er gesund und kann das Pflegetagegeld günstig und ohne Risikozuschläge abschließen. Mit dem Inflationsschutz erhöht sich sogar alle 3 Jahre seine Leistung um 150 € monatlich – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Gut zu wissen - Erklärungen zu Begriffen der Pflegeversicherung
Um das Thema Pflege drehen sich häufig viele Fragen. Die wichtigsten Erklärungen zu zentralen Fachbegriffen finden Sie hier.
Inflationsschutz (Dynamik)
Mit dem Inflationsschutz in den Tarifen Pflege-Tagegeld und Pflege-Zuschuss werden Ihre Leistungen alle 3 Jahre angepasst, um die steigenden Kosten im Pflegebereich auszugleichen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dadurch bleibt der Versicherungsschutz auch in Zukunft auf einem angemessenen Niveau. Dies wird auch Leistungsdynamik genannt.
Erhöhungsoption
Die anlassbezogene Erhöhungsoption ermöglicht es Ihnen, das Pflegetagegeld im Tarif Pflege-Tagegeld zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, z. B. bei Heirat oder Geburt eines Kindes. Dies ist besonders wichtig, wenn sich die persönlichen Bedürfnisse oder die Pflegekosten ändern.
Versorgungsgarantie
Die Versorgungsgarantie des Pflege Schutz Pakets stellt sicher, dass Sie im Pflegefall innerhalb von 24 Stunden ab Beauftragung eine stationäre oder ambulante Pflegeversorgung erhalten, unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten. Dies gibt Ihnen Sicherheit und Planungsspielraum.
Pflegegrad
Der Pflegegrad ist eine Einstufung, die den Unterstützungsbedarf einer Person im Alltag beschreibt. Er wird in 5 Stufen (1 bis 5) unterteilt, wobei Pflegegrad 1 den geringsten und Pflegegrad 5 den höchsten Unterstützungsbedarf darstellt.
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FAQ - häufige Fragen zur DKV Pflegezusatzversicherung
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen im Falle einer Pflegebedürftigkeit meist nicht aus. Je nach Pflegegrad müssen Sie mit einem hohen Eigenanteil rechnen.
Eine private Pflegezusatzversicherung unterstützt Sie bei Pflegebedürftigkeit finanziell. Außerdem hilft sie Ihnen, Ihre Selbstbestimmung und Mobilität so gut wie möglich zu bewahren. So entscheiden Sie selbst, was gut für Sie ist und in welchem Umfang Sie von wem im Alltag unterstützt oder gepflegt werden möchten. Denn:
- Mehr als 70 % der Deutschen werden im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig.
 - Pflegebedürftigkeit hat nicht nur etwas mit dem Alter zu tun. Sie kann jederzeit eintreten.
 - Eine private Pflegezusatzversicherung ist unverzichtbar, damit zu den gesundheitlichen nicht noch finanzielle Sorgen hinzukommen.
 - Eine private Zusatzversicherung schützt Sie und Ihre Angehörigen vor hohen Belastungen und hilft, Vermögen und Erbe zu erhalten.
 
Je älter eine Person ist, desto höher ist ihr Risiko, pflegebedürftig zu werden. Daher richten sich die monatlichen Beiträge der privaten Pflegezusatzversicherung nach dem Eintrittsalter. Bei der DKV gibt es außerdem verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Beiträgen und Leistungen.
Pflege-Zuschuss
Der Beitrag beim Pflege-Zuschuss hängt neben dem Alter davon ab, ob Sie die gesetzlichen Leistungen um 50 % oder 100 % aufstocken möchten. Bei einer Steigerung der gesetzlichen Leistungen um 50 % können Sie den Tarif bereits für 5 € und bei einer Erhöhung um 100 % für 10 € im Monat für Ihre Kinder abschließen. Mit dem Alter steigen die monatlichen Beiträge. So zahlen Sie z. B. mit 30 Jahren 29,70 € für eine Aufstockung um 50 % und 59,40 € für 100 %.
Förder-Pflege
Die private Pflegeversicherung mit staatlicher Förderung gibt es bereits ab 20,54 € pro Monat. Durch die staatliche Förderung von 5 € zahlen Sie davon nur 15,54 € monatlich. Wenn Sie mit 60 Jahren die Förder-Pflege abschließen, fallen monatliche Beiträge von 49,94 € bzw. dank der staatlichen Förderung 44,94 € an.
Pflege Tagegeld
Beim Pflege Tagegeld hat neben dem Alter vor allem die Höhe des Pflegegeldes, das Sie später bekommen möchten, Einfluss auf den monatlichen Beitrag. So können Sie sich in jungen Jahren mit 5,35 € im Monat bereits ein Pflegetagegeld von 10 € sichern. Wenn Sie ein Pflegetagegeld von 70 € erhalten möchten, steigt Ihr Beitrag auf 37,45 €.
Pflege Schutz Paket
Das Pflege Schutz Paket ist ein weiterer Baustein, mit dem Sie die Leistungen Ihrer Pflegezusatzversicherung ergänzen können. Dieser Baustein kostet 8,90 € monatlich und steigt erst ab Vollendung des 70. Lebensjahres auf 17,40 € monatlich.
Ihren persönlichen Beitrag können Sie mit wenigen Klicks im Beitragsrechner weiter oben auf dieser Seite online berechnen. Geben Sie dafür einfach Ihr Geburtsdatum ein.
Stand: 01.07.2025
Kurz gesagt: So früh wie möglich.
Denn Pflegebedarf kann bereits in jungen Jahren eintreten. Ursachen für eine frühe Pflegebedürftigkeit sind z. B. Verkehrs- und Sportunfälle, ein Zeckenbiss, ein Schlaganfall, Epilepsie oder andere Erkrankungen. Je jünger Sie pflegebedürftig werden, umso länger fallen private Kosten an – und die summieren sich.
Eine private Pflegezusatzversicherung hilft Ihnen, Ihre gewohnte Eigenständigkeit und Mobilität bei Pflegebedürftigkeit zu bewahren. Zusätzliche finanzielle Mittel ermöglichen es Ihnen, trotz Einschränkungen Ihre Zukunftspläne und die Ihrer Familie in die Tat umzusetzen. Sie selbst bestimmen, wie, wo und in welchem Umfang Sie unterstützt oder gepflegt werden möchten.
Ein früher Einstieg in die Pflegezusatzversicherung hat zusätzlich preisliche Vorteile: Je niedriger Ihr Eintrittsalter, desto niedriger ist der monatliche Beitrag. Und Sie sind jederzeit für den Fall von Pflegebedürftigkeit abgesichert.
Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt bei Pflegebedürftigkeit ein Tagegeld in bestimmter Höhe. Über das vereinbarte Pflegetagegeld können Sie frei verfügen. Es ist nicht an bestimmte Leistungen gebunden – Sie selbst entscheiden, wofür Sie das Geld verwenden. Etwa für eine Haushaltshilfe, für technische Hilfsmittel oder für Umbauten in Ihrer Wohnung. So leben Sie weiterhin selbstbestimmt und entlasten dadurch auch Ihre Familie.
Die Förder-Pflege ist eine Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung. Denn der Gesetzgeber weiß, wie hoch Pflegekosten sind – und beteiligt sich an Ihrer privaten Vorsorge.
Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung der DKV beinhaltet unter anderem:
- 60 € staatliche Pflegevorsorgezulage pro Jahr
 - Keine Wartezeit bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit
 - Keine Gesundheitsprüfung
 - Erhöhte Leistungen nach 15 Jahren
 
So funktioniert die Förderung
Wenn Sie eine Förder-Pflege abgeschlossen haben, zahlen Sie einfach den reduzierten Beitrag. Um die Formalitäten für die Förderung brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Am Ende eines Kalenderjahrs zahlt die Zulagenstelle den Förder-Beitrag direkt an das Versicherungsunternehmen.
Achtung: Jeder Versicherte kann nur eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung abschließen.
Sehr viele Menschen wissen nicht, dass die gesetzlichen Leistungen der Pflegepflichtversicherung i. d. R. nicht ausreichen. Doch die Pflegepflichtversicherung ist nur als Teilversicherung konzipiert. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und den gesetzlichen Leistungen tragen Sie als Pflegebedürftiger.
Das Problem: Der monatliche Eigenanteil kann bei häuslicher Pflege, je nach Pflegegrad, bei 1.500 € liegen und bei vollstationärer Pflege im ersten Jahr rund 3.000 € monatlich betragen. Je nach Ausstattung und Lage des Heims kann der Eigenanteil aber auch deutlich höher ausfallen.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten bei vollstationärer Pflege einen Leistungszuschlag. Dieser hängt von der Dauer des Heimaufenthalts ab.
Übrigens: Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten werden nicht bezuschusst. Das bedeutet, Sie als Pflegebedürftiger müssen diese Kosten weiterhin komplett selbst zahlen.
Die Pflichtversicherung zahlt nur einen Teil. Die gesetzlichen Pflegeleistungen reichen in den meisten Fällen nicht aus. Das bedeutet, einen großen Teil der Kosten müssen Sie als Pflegebedürftiger übernehmen.
Pflege verschlingt ein Vermögen – Ihr Vermögen. Um den hohen Eigenanteil zu zahlen, müssen Sie Ihr eigenes Einkommen einsetzen. Reicht es nicht aus, müssen Sie auf Erspartes zurückgreifen. Und unter Umständen sogar das eigene Haus verkaufen. Oder Ihr Erbe wird durch die Kosten der Pflege reduziert oder sogar aufgebraucht.
Der Ehepartner ist unterhaltspflichtig. Können Sie Ihre Pflegekosten nicht (vollständig) selbst bezahlen, springt häufig das Sozialamt ein. Es fordert das Geld anschließend von den Unterhaltspflichtigen zurück. Dabei berücksichtigt das Sozialamt das Einkommen und Vermögen Ihres Ehepartners.
Die Ersparnisse müssen bis zu einer Schongrenze aufgebraucht werden. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 € kann das Sozialamt die Kinder zur Zahlung der Pflegekosten für Mutter oder Vater heranziehen. Sogar Schenkungen eines Elternteils innerhalb der letzten 10 Jahre vor Eintritt der Bedürftigkeit können zurückgefordert werden.
Die Lösung: Eine private Zusatzversicherung schützt Sie und Ihre Angehörigen vor hohen Belastungen. Außerdem hilft sie dabei, Vermögen und Erbe zu erhalten.
Genau wie die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind auch die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung steuerlich absetzbar. Beachten Sie, dass die Beiträge allerdings nur bis zum Höchstbetrag von 2.800 € beziehungsweise 1.900 € für sonstige Versorgungsaufwände angerechnet werden.
Dies ist ein Produkt der DKV Deutsche Krankenversicherung AG.