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Vatertagstour per Rad

Wasser statt Bier

Wer am Vatertag mit dem Fahrrad eine Tour unternehmen will, sollte wie sonst auch mit dem Alkohol aufpassen. Auch hier gibt es Grenzen.

Zwei Männer sind mit dem Rennrad unterwegs.

Rechtsfrage des Tages:

Am Vatertag werden wieder viele Väter und solche, die es vielleicht noch werden wollen, durch die Lande ziehen. Zu den traditionellen Vatertagsradtouren gehört neben Grillwürstchen und Nackensteaks meist auch reichlich Alkohol. Worauf müssen Sie bei Alkohol am Lenker achten?

Antwort:

Dass Sie sich angetrunken nicht ans Steuer Ihres Autos setzen sollten, dürfte hinlänglich bekannt sein. Aber auch auf dem Fahrrad müssen Sie Vorsicht walten lassen. Die Promillegrenzen sind zwar nicht so streng wie beim motorisierten Verkehr. Allerdings kann eine Trunkenheitsfahrt auf dem Drahtesel Ihre Fahrerlaubnis in Gefahr bringen.

Absolut fahruntüchtig

Während für die Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) liegt, müssen Fahrradfahrer sich an 1,6 Promille BAK orientieren. Ab diesen Werten wird davon ausgegangen, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr sicher im Straßenverkehr führen können. Auf irgendwelche Ausfallerscheinungen kommt es nicht an.

Schlangenlinien

Allerdings kann das Auge des Gesetzes auch bei Radfahrern schon ab 0,3 Promille genauer hinschauen. Mit einer Anzeige können Sie nämlich auch rechnen, wenn Ihr Blutalkoholwert zwar unter dem Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt, Sie aber einen Unfall verursachen, Schlangenlinien fahren oder grob Verkehrsregeln missachten. Dasselbe gilt natürlich auch für Autofahrer oder wenn Sie mit dem Motorrad unterwegs sind. Und Achtung! Denken Sie daran, dass E-Bikes mit Elektromotor und S-Pedelecs als Kraftfahrzeuge gelten. Für diese gilt die strengere Grenze. Für die langsameren Pedelecs mit einer Trittkraftunterstützung bis 25 km/h gelten wiederum die Regelungen für Fahrräder.

Auf dem Feldweg

Lassen Sie sich nicht beirren. Diese Regeln gelten nicht nur auf öffentlichen Straßen. Auch auf privaten Wegen hat die Staatsanwaltschaft Zugriff. Voraussetzung ist dabei, dass diese der Öffentlichkeit mit Zustimmung oder Duldung des Eigentümers der Allgemeinheit offenstehen und von dieser auch tatsächlich genutzt werden. Damit kann auch ein entlegener Feldweg zum öffentlichen Verkehrsraum gerechnet werden, wenn dieser regelmäßig von Verkehrsteilnehmern benutzt wird.

Führerschein in Gefahr

Und nicht nur die Staatsanwaltschaft kann aufmerksam werden. Werden Sie wegen Alkohol am Lenker verurteilt, kann sich auch die Fahrerlaubnisbehörde für Ihre grundsätzliche Fahrtauglichkeit interessieren. Folge kann die Anordnung eines "Depperl-Tests" sein. Daher sollten Sie bei Ihrer Vatertagstour mit dem Alkohol vorsichtig sein und die Abschlussbierchen besser im heimischen Garten trinken. Und noch ein Tipp: Haben Sie am Tag nach Himmelfahrt keinen Brückentag, unterschätzen Sie nicht den Restalkohol. Auch wenn Sie sich wieder fit fühlen, sind Sie möglicherweise noch nicht wieder fahrtauglich.

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