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Gurtpflicht im Oldtimer

Nachrüsten notwendig?

Viele motorisierte alte Schmuckstücke verfügen noch nicht über Anschnallgurte. Müssen Sie diese nachträglich einbauen oder geht es auch ohne?

Ein Paar sitzt im Cabrio und fährt der Sonne entgegen.

Rechtsfrage des Tages:

Die allgemeine Gurtpflicht im Auto gilt in Deutschland erst seit Mitte der 70er Jahre. In vielen Oldtimern werden Sie daher vergeblich nach einem Anschnallgurt suchen. Gibt es eine Nachrüstpflicht für Gurte in Oldtimern?

Antwort:

Ein englischer Roadster, ein alter Käfer oder etwas Exotisches – Oldtimerträume kennen keine Grenzen. Eigentlich besteht seit vielen Jahren in Deutschland eine Gurtpflicht. Das bedeutet, dass Fahrzeuge nur zum Straßenverkehr zugelassen werden dürfen, wenn sie für alle Sitzplätze einen sogenannten Dreipunktgurt aufweisen. Gerade alte Fahrzeuge haben aber manchmal nur Beckengurte oder auch gar keine Gurte verbaut. Aber keine Sorge: Sie müssen den Originalzustand Ihres Schmuckstücks nicht durch den Einbau von Anschnallgurten verändern.

Was ist ein Oldtimer?

Alte Autos üben auf viele einen ganz besonderen Reiz aus. Was genau unter einem Oldtimer zu verstehen ist, findet sich in § 2 Nr. 22 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Mehrere Voraussetzungen müssen erfüllt sein: So muss das Auto vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein, einen guten Erhaltungszustand haben und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Außerdem muss der Wagen weitestgehend dem Originalzustand entsprechen. Zu diesem Originalzustand gehört es gerade bei Fahrzeugen aus den 60er und 70er Jahren, dass keine Anschnallgurte, geschweige denn Dreipunktgurte vorhanden sind.

Bitte anschnallen! Oder?

Gurte auf den Vordersitzen sind nämlich erst seit dem 1.4.1970 Pflicht, sofern Verankerungspunkte vorhanden waren, beziehungsweise ab 1.1.1974 für alle damaligen Neuwagen. Anschnallgurte auf der Rückbank sind erst spätestens seit dem 1.5.1979 Pflicht. Die Verpflichtung, auf allen Sitzen Dreipunktgurte eingebaut zu haben, gilt für Neuwagen sogar erst seit spätestens 1.10.2004. Eine Pflicht zum Nachrüsten von Anschnallgurten in Oldtimern gibt es nicht, weswegen Sie diese Fahrzeuge auch ohne Einhaltung der eigentlich geltenden Anschnallpflicht fahren dürfen.

Mitschuld ohne Gurt?

Entsprechend konsequent entscheiden auch viele Gerichte im Falle eines Unfalls. Da in vielen Oldtimern gerade keine Gurte vorhanden sind und auch keine Nachrüstpflicht besteht, lasten die Gerichte den verunfallten Fahrern häufig keine Mitschuld an den eigenen Verletzungen an. Dies gilt selbst dann, wenn die Verletzungen mit Gurt vermutlich weniger schwer ausgefallen wären. Aus Sicherheitsgründen können Sie natürlich darüber nachdenken, ein Gurtsystem nachzurüsten. Hält man sich an ein paar Regeln, wird dadurch auch nicht die Einstufung als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut gefährdet.

Kinder im Oldtimer

Seit 2006 gelten neue Regeln, insbesondere bei der Mitnahme von Kindern. Zunächst dürfen in Fahrzeugen ohne Gurte nur so viele Personen mitfahren, wie Sitzplätze eingetragen sind. Kinder unter 3 Jahren haben in einem Oldtimer ohne Gurte nichts verloren. Bis zu einer Körpergröße von 1,50 m oder 12 Jahren müssen Kinder auf der Rücksitzbank Platz nehmen. Gibt es keine Rücksitze, dürfen Kinder auch über 3 Jahren nicht mitfahren, solange sie nicht alt- oder großgenug sind. Hat der Oldtimer eine Rücksitzbank und nur auf den Vordersitzen Gurte, so sind Kinder in gesicherten Kindersitzen auf dem Beifahrersitz mitzunehmen. Ab einer Körpergröße von 1,50 m dürfen Kinder wie Erwachsene vorne unangeschnallt mitfahren, wenn keine Gurte vorhanden sind. Hat Ihr Oldtimer hinten zumindest Beckengurte, müssen Kinder diese benutzen. Für kleinere und junge Kinder müssen Sie dort einen entsprechenden Kindersitz verwenden. Erkundigen Sie sich, welche Kindersitze mit einem Beckengurt befestigt werden können.

 

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