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Wildtiere retten – aber mit Vorsicht

Eichhörnchen in Not

Überall brüten Vögel und kleine Wildtiere kommen auf die Welt. Was tun, wenn der tierische Nachwuchs in Gefahr gerät oder sich verletzt?

Ein Eichhörnchen versucht eine Nuss zu knacken

Rechtsfrage des Tages:

Ein aus dem Nest gefallenes Küken, ein verirrtes Rehkitz oder ein junges Eichhörnchen: Viele Jungtiere geraten in gefährliche Situationen. Wie verhalten Sie sich richtig, wenn Sie ein solches Tierkind finden?

Antwort:

Nicht immer sind junge Tiere in Not, wenn sie vermeintlich einsam am Waldrand stehen. Einfach mit nach Hause nehmen sollten Sie weder ein Rehkitz noch ein kleines Eichhörnchen. Ist das Tier verletzt, dürfen Sie eingreifen. Dann wenden Sie sich am besten an eine Organisation für den Wildtierschutz.

Doch nicht verlassen

Wichtig ist es zunächst, das Verhalten der Tiere richtig einzuschätzen. Anders als beim Menschen stehen nämlich nicht alle Wildtiere unter der ständigen Betreuung ihrer Mütter oder Väter. Ein vermeintlich verlassener junger Feldhase wird wahrscheinlich ebenso von seiner Mutter versorgt wie das niedliche Rehkitz. Ist das Tier unverletzt, sollten Sie es auf keinen Fall anfassen oder sogar mitnehmen. Beobachten Sie es aus möglichst großer Entfernung oder erkundigen Sie sich bei einer Tierschutzorganisation nach dem richtigen Verhalten. Dasselbe gilt auch für Jungvögel, die tatsächlich nicht immer Hilfe außerhalb des Nestes benötigen.

Mitnehmen verboten

Das Mitnehmen von Wildtieren ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gilt nur für offensichtlich verletzte oder geschwächte Tiere. Diese dürfen Sie zu Hause gesund pflegen, sofern Sie sich das zutrauen. Ist das Tier dann wieder gesund, müssen Sie es unverzüglich in die Freiheit entlassen. Besser ist es, wenn Sie das verletzte Tier bei einer entsprechenden Auffangstation oder Tierschutzorganisation abgeben. Sie können sich auch mit dem Veterinäramt oder einem Tierarzt in Verbindung setzen. Denn manche besonders geschützte Arten sind außerdem meldepflichtig.

Mitnehmen als Wilderei

Bestimmte Tiere unterliegen dem Jagdrecht. Dazu gehört zum Beispiel der Feldhase. Nehmen Sie grundlos ein solches Tier mit nach Hause, machen Sie sich sogar wegen Wilderei strafbar. Finden Sie ein verletztes Reh oder einen angefahrenen Hasen, sollten Sie den zuständigen Jagdpächter oder die Polizei informieren. Diese können sich dann fachgerecht um das Tier kümmern.

Wenn es zu spät ist

Manchmal kommt leider auch jede Hilfe zu spät. Entdecken Sie ein verendetes Wildtier, sollten Sie dies melden. Auf öffentlichen Straßen sind in der Regel die Straßenmeistereien oder spezielle Tierbeseitigungsfirmen zuständig. In Wald und Feld sollten Sie sich an den Jagdpächter oder die Polizei wenden. Finden Sie in Ihrem Garten einen toten Vogel, dürfen Sie ihn vergraben oder im Hausmüll entsorgen. Achten Sie darauf, das Tier nur mit Handschuhen oder einer Plastiktüte zu greifen.

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