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Datenschutz beim Zukunftstag

Bitte verschwiegen

Der Zukunftstag soll jungen Leuten die Möglichkeit geben, einmal den Berufsalltag zu erleben. Da bleibt ein Blick auf sensible Daten nicht aus.

Mehrere Kinder freuen sich auf die Ferien.

Rechtsfrage des Tages:

Girls´Day, Boys´Day, Zukunftstag: Einmal im Jahr haben Schülerinnen und Schüler die Chance, in verschiedenste Berufe reinzuschnuppern. Wie sieht es aber dabei mit dem Datenschutz aus?

Antwort:

In den meisten Bundesländern findet einmal jährlich der Girls´Day und der Boys´Day statt. In Niedersachsen begehen Schüler seit einiger Zeit gemeinsam den sogenannten Zukunftstag. Sie sollen Berufe erkunden, die Eltern zur Arbeit begleiten oder in großen Unternehmen Arbeitsluft schnuppern. Die Teilnahme ist für Jungen und Mädchen der Klassen 5 bis 9 in der Regel verpflichtend.

Blick über den Tellerrand

Der Schwerpunkt dieses Tages liegt darauf, den Blick junger Leute auf das Berufsleben weg von der traditionellen geschlechterspezifischen Eingruppierung hin zu mehr Vielfältigkeit zu erweitern. Daher sollen eigentlich Jungen typische Frauenberufe kennenlernen. Bei Mädchen sollen die sogenannten MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) im Vordergrund stehen.

Schweigepflicht über den Tag hinaus

Letztlich können sich die Kinder und Jugendlichen aber selbst entscheiden, wem sie über die Schulter schauen wollen. Und so tummeln sie sich heute in Banken, Versicherungsunternehmen, Arztpraxen und Anwaltskanzleien. Nehmen Sie heute Schüler mit zur Arbeit, müssen Sie unbedingt an den Datenschutz denken. Weisen Sie sie ausdrücklich darauf hin, dass sie auch nach dem Zukunftstag keine personenbezogenen Daten aus Ihrem Büro ausplaudern dürfen.

Verschwiegenheitserklärung

Geben Sie den Kindern beispielsweise Akten zu lesen, müssen Sie diese soweit möglich anonymisieren. In Arztpraxen dürfen Schüler bei Untersuchungen von Patienten nur anwesend sein, wenn der Patient ausdrücklich zugestimmt hat. Sie können die Schüler auch eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen lassen. Je nach Alter des Kindes können Sie es zwar rechtlich nicht bindend verpflichten. Allerdings zeigt dies den Schülern die Wichtigkeit des vertraulichen Umgangs mit Daten, die sie vielleicht doch aufschnappen.

Gut versichert

In der Regel wird der Girls´Day, Boys´Day oder Zukunftstag als schulische Veranstaltung durchgeführt. Dann sind die Schüler während der Veranstaltung über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Dasselbe gilt für den direkten Weg zum Veranstaltungsort und wieder zurück nach Hause. Unter Umständen tritt andernfalls die Bundeskoordinierungsstelle ein. Und für Schäden im besuchten Betrieb kann die Familienhaftpflichtversicherung aufkommen oder nachrangig wieder die Bundeskoordinierungsstelle.

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