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Lagerfeuer: Wo ist es erlaubt?

Im Garten oder Park

In freier Natur dürfen Sie nicht so ohne Weiteres ein Lagerfeuer entzünden. Doch wie sieht es im eigenen Garten oder städtischen Park aus?

Eine Feuerschale steht im Garten. Die Holzscheite brennen schön gleichmäßig.

Rechtsfrage des Tages:

Vielleicht wollen Sie den freien Tag nutzen und ein gemütliches Lagerfeuer mit Stockbrot und Würstchen genießen. Aber selbst im eigenen Garten ist nicht alles erlaubt. Wo dürfen Sie Ihr Feuerchen entfachen?

Antwort:

Ein knisterndes Lagerfeuer kann die Krönung eines lauen Frühlingsabends sein. Außerdem bereichern gegrillte Marshmallows und Stockbrot jedes Partybüfett. Doch umgekehrt birgt ein offenes Feuer immer auch Gefahren. In der freien Natur sollte Feuer tabu sein. Auch im städtischen Park sind Lagerfeuer meist nicht erwünscht. Und Städte und Gemeinden haben in der Regel klare Vorgaben zum Entfachen eines Feuers hinter dem eigenen Gartenzaun.

Im Garten: Anmeldung nötig?

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde vorher lieber genau, wie die Rechtslage an Ihrem Wohnort ist. Nicht selten müssen Sie offene Feuer nämlich anmelden. Bei einigen Gemeinden können Sie eine Genehmigung sogar bequem im Internet beantragen. Fackeln Sie ohne notwendige Genehmigung Ihre Holzscheite ab, kann ein teures Bußgeld fällig werden. Vielleicht ist ein Feuerkorb oder eine Feuerschale ja eine Alternative für Sie. Für diese ist häufig keine Genehmigung nötig. Falls Sie aber eine große Feuerschale angeschafft haben, sollten Sie sich lieber bezüglich einer Genehmigungspflicht erkundigen.

Bitte vorsichtig

Wichtig ist, dass Sie ausreichend Sicherheitsabstand zu Gebäuden und brennbaren Materialien halten. Lassen Sie das Feuer auch nie unbeobachtet und geben Sie besonders acht auf Ihre Kinder. Achten Sie auch darauf, Ihre Nachbarn nicht mit Qualm und Gerüchen über Gebühr zu belästigen.

Achtung

Verzichten Sie bei großer Trockenheit besser ganz auf ein offenes Feuer. Denn durch den Funkenflug könnte das Feuer schnell auf ein angrenzendes Feld übergreifen – oder auf den Garten des Nachbarn.

Das richtige Holz

Verbrennen Sie nur gut abgelagertes, trockenes Holz, um eine starke Rauchentwicklung zu vermeiden. Achten Sie auch darauf, dass der Rauch z. B. nicht direkt ins Schlafzimmer oder auf die Terrasse der Nachbarn zieht. Denn wenn Ihre Nachbarn sich durch das Feuer immer wieder erheblich belästigt fühlen, können sie einen Unterlassungsanspruch gegen Sie haben. Auch wichtig: Verwenden Sie nur unbehandeltes Holz. Lackierte Hölzer oder Spanplatten können beim Verbrennen giftige Gase abgeben. Und nutzen Sie Ihr Lagerfeuer oder die Feuerschale auf keinen Fall, um Müll oder Gartenabfälle zu entsorgen. Denn damit verstoßen Sie unter anderem gegen die geltenden Immissionsschutzgesetze. Wenn Sie erwischt werden, müssen Sie meist tief in den Geldbeutel greifen.

Und im Park?

Jedes Bundesland hat ein eigenes Gesetz zum Thema Feuer machen. Daher können teils unterschiedliche Regelungen gelten, die auch noch zwischen Städten und Gemeinden variieren können. In der Regel ist es verboten, in Naturschutzgebieten, Jagdregionen und auf öffentlichen Plätzen ein offenes Feuer zu entfachen. Es drohen teils empfindliche Bußgelder. Und dass Sie sich aus fremden Gärten fernhalten müssen, dürfte selbstverständlich sein. Gehen Sie also davon aus, dass Sie weder im Stadtpark noch auf der Gemeindewiese einfach so ein Lagerfeuer machen dürfen. Vielleicht finden Sie einen öffentlichen Grillplatz, auf dem Sie zumindest Ihre Leckereien gemütlich garen können.

 

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