Ausweitung und Flexibilisierung der steuerlichen Förderung in der Direktversicherung
Seit 2018 kann ein steuerfreier Höchstbetrag von bis zu 8 % (vorher 4 %) der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West) in die Direktversicherung eingezahlt werden. Die Sozialabgabenfreiheit der Beiträge bleibt unberührt und wird weiterhin auf 4 % begrenzt.
Der zusätzliche Förderrahmen ist gerade für Besserverdiener, Fach- und Führungskräfte interessant, um die Altersversorgung aufzustocken oder die Berufsunfähigkeit steuerlich gefördert abzusichern.