Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 31. Juli 2015
Ich bin bereits seit 1983 bei der DKV versichert. Erstmals hatte ich seit November 2014 2 x ernsthafte Erkrankungen. Die Abwicklung der Kostenübernahme für die Krankenhausaufenthalte sowie die eingereichten Arztrechnungen erfolgte zuverlässig und zügig. Es gibt jedoch für mich eine grundsätzliche Frage bzw. Änderungswunsch hinsichtlich der Abrechnung. Für den Krankenhausaufenthalt wird eine nicht nachprüfbare Kostenpauschale entrichtet. Ich wünschte ich mir mehr Aufklärung. Dies ist jedoch nicht das Verschulden der DKV sondern Bedarf einer grundsätzlichen Veränderung.
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Ihren Wunsch nach mehr Transparenz können wir verstehen. Krankenhäuser rechnen Ihre Leistungen in aller Regel nach der Bundespflegesatzverordnung ab. Die Leistungen für Unterbringung, Verpflegung, Operationspauschlen sind in der DRG-Pauschale enthalten. Welche Leistungen sich genau hinter dieser Pauschale verbirgen, ist vom individuellen Behandlungsfall abhängig. Bei Fragen hierzu rufen Sie uns einfach an. Wir sind gern für Sie da. Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 31. Juli 2015
Wir haben sehr gute Erfahrungen gemacht. Ganz besonders zufrieden sind wir mit der Schnelligkeit, mit der die Vorgänge bearbeitet werden.
Wir können guten Gewissens die DKV als leistungsfähige und zügige Bearbeiterin unserer eingesandten Rechnungen und Belege empfehlen. Wir reichen die Belege online ein und sind sehr zufrieden mit den Bemühungen, die Online-Verarbeitung noch schneller und übersichtlicher zu gestalten.
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 31. Juli 2015
Schnelle und unkomplizierte Abwicklung.
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 31. Juli 2015
Leider werden nicht alle, bereits wissenschaftlich anerkannte Methoden, voll akzeptiert.
Der Internetauftritt ist ok, die Online-Erfahrungen auch.
Ich werde die DKV weiter empfehlen.
Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
Vielen Dank für die Rückmeldung. Wir haben den Sachverhalt an die zuständige Fachabteilung weitergegeben. Sie erhalten von dort gesondert Bescheid.
Ihr ERGO Team ###Nachtrag### Wir freuen uns, dass wir Ihre Ausführungen nochmals persönlich mit Ihnen besprochen haben. Ihr ERGO Team