Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 06. September 2015
Wir freuen uns, dass Sie mit unserem Online Service zufrieden sind. An der derzeit längeren Bearbeitungszeit arbeiten wir. Künftig sollten Sie Ihr Geld wieder schneller bekommen.
Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 06. September 2015
Ich in mit den Leistungen sehr zufrieden,die Kosten werden schnell erstattet .
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 06. September 2015
Es dauert zu lange bis die Leistungen ausbezahlt werden(Zeitraum zwischen Einreichung und Erstattung).
Die Einbehaltung bzw. die Darstellung der Einbehaltung der SB ist schauderhaft. Selbst Ihre Mitarbeiter geben zu, dass kaum ein Kunde Ihre Abrechnungen verstehen. Dies ist nicht zu akzeptieren, da nur über Rückfragen die Abrechnung nachvollzogen werden kann.
Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
Zunächst danken wir Ihnen für Ihre offenen Worte. Bei der Bearbeitungsdauer geben wir Ihnen Recht: Auch wir finden diese momentan zu lang. Daher haben wir bereits Maßnahmen ergriffen, um diese langfristig zu verbessern. Bei dem "SB" bitten wir zu beachten: Bei einem Tarifwechsel kann die Darstellung wegen der erhöhten Faktoren durchaus komplex erscheinen. Hier stehen wir Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung. Sie werden sehen: Künftige Abrechnungen werden übersichtlicher gestaltet sein. Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 06. September 2015
schnelle und unkomplizierte Bearbeitung und
eine Weiterempfehlung wert!!
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 06. September 2015
Ich bin mit der zügigen Leistungsabrechnung sehr zufrieden.
Jedoch die Erstattungsfähigen Höchstbeträge für Heilmittel sollten angehoben werden, denn sie sind veraltet und nicht mehr zeitgerecht.
Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Bitte beachten Sie: Versichert sind die in Deutschland üblichen Preise. Damit berücksichtigen wir die überwiegende Auffassung der Gerichte und der Ansicht des Ombudsmanns für die Private Krankenversicherung. Hiernach sind die beihilfefähigen Höchstsätze ein anzusetzender Wert. Wichtig zu wissen: Unsere Höchstbeträge liegen sogar bis zu 30 Prozent über den Sätzen der Beihilfe. Denn wir passen sie regelmäßig zu Gunsten unserer Versicherten nach oben an. Dennoch danken wir Ihnen für Ihre Anregung. Nur so können wir uns kontinuierlich verbessern. Ihr ERGO Team