Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 26. Juli 2016
Die am *** abgerechnete Leistungsabrechnung ist fehlerhaft. Die Physiotherapeutische Erstattung wurde verweigert mit der Begründung, die Kalendertage wären nicht mitgeliefert worden. diese sind bescheinigt auf der Rückseite der Verordnung. Trotz Telefonat vom heutigen Tage konnte man sich seitens DKV nicht entschließen, die Kosten zu erstatten. Sondern nun wird der Originalbeleg angefordert (von der Abteilung Scanning). Dadurch verzögert sich die Erstattung wiederum. Das ist keinenfalls kundenorientiert, zumal diese Abrechnung im Rahmen einer Nachbehandlung, die bereits länger andauert, anfällt und somit als solche glaubhaft sein sollte. Es folgt auch noch eine weitere Abrechnung von meiner Seite. Ich kann somit nur unzufrieden sein. Ganz generell ist zu sagen, ich hatte bereits vor einem Jahr deutlich angesprochen, dass die DKV kein Serviceversprechen bezogen auf die maximale Dauer von Erstattungen abgibt. Dies ist sehr bedauerlich aus Kundensicht, den der Versicherungsbeitrag wird ja vom Kunden immer zu gleichen Zeitpunkt pünktlich geliefert.
Wir verstehen Ihren Unmut. Dennoch bitten wir auch Sie um Verständnis: Wir müssen eine korrekte Bearbeitung aller Anträge gewährleisten. Bei der Physiotherapie brauchen wir den Nachweis der einzelnen Behandlungstage. Daher können wir keine Zahlungen vornehmen, bevor wir diese Angabe haben. Sie haben die Verordnung auf die Rechnung geklebt. Dadurch konnte unser System die Rückseite nicht scannen, auf der die Behandlungstage vermerkt sind. Bitte reichen Sie die Belege künftig einzeln ein. Vielen Dank. Sie haben Recht: Ein Versprechen zur Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht geben. Sie haben jedoch bereits einen Zugang bei "Meine Versicherungen". Unser Tipp: Nutzen Sie das Postfach für Ihre Anträge. So können Sie jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Belege verfolgen. Ihr ERGO Team