Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 04. Juli 2015
Der Service ist absolut in Ordnung, gegen einige Versicherungsbedingungen sind die Mitarbeiter machtlos.
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Es wäre schön, wenn wir Ihnen alle Kosten ohne Einschränkung
zahlen könnten. Allerdings ist eine solide Beitragskalkulation dann nicht möglich. Deshalb müssen wir die Leistungen in einigen Bereichen begrenzen. Hierfür bitten wir um Verständnis. Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 04. Juli 2015
Schnelle Erstattung der Belege
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 04. Juli 2015
Wir waren sehr zufrieden!
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 04. Juli 2015
Schnelle und problemlose Abrechnung, die gut nachvollziehbar ist. Bisher ist für mich die DKV ein fairer Partner.
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 03. Juli 2015
Die schnelle Bearbeitung der Leistungsanträge durch Nutzung moderner Medien und die direkte Abrechnung mit Krankenhäusern ist vorbildlich, insbesondere im Vergleich zur wochenlangen Bearbeitungsdauer der Beihilfeanträge.
An Ihre Antwort auf meine jüngste Frage nach der Erstattungsmöglichkeit von Krankenfahrkosten in meinem konkreten Fall mußte ich allerdings mehrmals erinnern!
Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
Wir freuen uns, dass Sie insgesamt mit unseren Leistungen zufrieden sind. Sie haben Recht, auf Ihre erste Frage zu den Krankenfahrtkosten wurde nicht eingegangen. Hierfür bitten wir um Entschuldigung. Schön, dass wir mittlerweile Ihre Frage klären konnten.
Ihr ERGO-Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 03. Juli 2015
Abrechnung meiner Arztrechnungen im Rahmen einer Beihilfeabrechnung. Eine nennenswerte Rechnung wurde als nicht von medizinisch nachgewiesen Nutzung abgelehnt.Der abstrakte Grund wurde zwar angegeben, aber nicht medizinisch begründet. So erscheint es mir als willkürlich und als reine Sparmaßnahme.
Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
Wir wollen Ihnen keinesfalls einen berechtigten Leistungsanspruch verwehren. Dennoch können wir nicht alle Kosten zahlen. Denn die versicherten Leistungen richten sich nach den vertraglichen
Vereinbarungen. Danach sind die Behandlungsmethoden versichert, deren Wirksamkeit durch klinische Studien belegt ist. Für die erfolgte Behandlung ist eine solche Wirksamkeit nicht bestätigt. An den
Kosten können wir uns deshalb nicht beteiligen. Haben Sie hierzu noch Fragen? Rufen Sie uns ein-fach an. Wir sind gern für Sie da. Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 03. Juli 2015
Kurzer Antragsweg, kurze Bearbeitungs- und Leistungszeiten und sachgerechte, verständlich erklärte Leistungsdarstellung.
Gibt es im Einzelfall einmal auch fernmündlich eine Frage, so erhält man fachkompetente und sachliche Antwort.