Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 03. Juli 2015
Abrechnung meiner Arztrechnungen im Rahmen einer Beihilfeabrechnung. Eine nennenswerte Rechnung wurde als nicht von medizinisch nachgewiesen Nutzung abgelehnt.Der abstrakte Grund wurde zwar angegeben, aber nicht medizinisch begründet. So erscheint es mir als willkürlich und als reine Sparmaßnahme.
Wir wollen Ihnen keinesfalls einen berechtigten Leistungsanspruch verwehren. Dennoch können wir nicht alle Kosten zahlen. Denn die versicherten Leistungen richten sich nach den vertraglichen
Vereinbarungen. Danach sind die Behandlungsmethoden versichert, deren Wirksamkeit durch klinische Studien belegt ist. Für die erfolgte Behandlung ist eine solche Wirksamkeit nicht bestätigt. An den
Kosten können wir uns deshalb nicht beteiligen. Haben Sie hierzu noch Fragen? Rufen Sie uns ein-fach an. Wir sind gern für Sie da. Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 03. Juli 2015
Kurzer Antragsweg, kurze Bearbeitungs- und Leistungszeiten und sachgerechte, verständlich erklärte Leistungsdarstellung.
Gibt es im Einzelfall einmal auch fernmündlich eine Frage, so erhält man fachkompetente und sachliche Antwort.
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 03. Juli 2015
Sehr gute Betreuung durch den Kundenservice.
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 03. Juli 2015
Meine Krankenhausaufenthalte waren erfolgreich. Die Behandlung war sehr gut. Die bei der DKV eingereichten Chefarztrechnungen wurden prompt beglichen. Alles in allem bin ich sehr zufrieden.