Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 12. Juli 2015
Eingereicht habe ich Rechnungen für durchgeführten Herzsport. Erstattungsfähig sind diese Kosten nach dem Tarif BET.
Mit Schreiben vom 01.06.2015 wurde die Erstattung abgelehnt, mit der Begründung, das Herzsport nicht im Heilmittelkatalog aufgeführt sei und als Vorsorgemaßnahme - zu dem angeblich auch der Herzsport zähle - nicht erstattungsfähig sei.
So viel Unsinn auf einmal macht einen nur wütend.
Man fragt sich, welche "qualifizierten Mitarbeiter" dort eigentlich die Zeichnungsbefugnis erteilt bekommen haben und auf die Versicherten losgelassen werden.
Dienstaufsicht schadet nicht !!
Ich will mich auf meine Versicherung verlassen können.
Nach Intervention wurde der Betrag erstattet,
aber bis zur Gutschrift dauerte es auch wieder 3 Wochen.
Schön wäre es, wenn in den Briefen - wie früher - der Name und die TelNr.: des Verfassers aufgeführt wird, damit man sich unverzüglich an diese Personen wenden kann. So verschwindet wieder alles in der Anonymität.
Sie sind mit unserer Leistung nicht zufrieden. Dies begründen Sie mit der letzten Abrechnung, bei der uns ein Fehler unterlaufen ist. Sie haben Recht. Wir haben die Leistung aus dem Tarif BET nicht berücksichtigt. Hierfür bitten wir um Entschuldigung. Nach Ihrem sonstigen Versicherungsschutz sind die Leistungen tatsächlich nicht versichert. Insofern war die Ablehnung korrekt. Dennoch gilt natürlich: Wir möchten Ihnen einen optimalen Service bieten. In der Vergangenheit konnten wir Ihre Anträge zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten. Daher seien Sie versichert: Auch in Zukunft sind wir immer bemüht, diesen Standard aufrechtzuerhalten.
Ihr ERGO-Team