Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 13. Juli 2015
Ich fände es wünschenswert, wenn Mittel, die rezeptfrei erhältlich sind aber ausschließlich der Behandlung einer Erkrankung (z.B. Pilzerkrankungen der Haut) dienen, ebenfalls von der Krankenversichrung erstattet werden.
Wir danken für die positive Bewertung. Ihren Wunsch können wir Ihnen nicht erfüllen. Arzneimittel müssen von einem Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker verordnet sein und in einer Apotheke bezogen werden. Als Nachweis benötigen wir zu den Quittungen der Apotheke auch das Rezept. Denn aus den Quittungen geht nicht zweifelsfrei der Patient hervor. Darüber hinaus können wir diesen nicht immer entnehmen, ob die Arzneimittel auch ärztlich verordnet wurden.
Ihr ERGO Team