Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 30. Juli 2015
Vielen Dank für Ihre offenen Worte. Die Rechnungseinreichung über unseren Kundenbereich soll für Sie weniger Zeit- und Bearbeitungsaufwand bedeuten. Natürlich sollen Sie sich auch darauf verlassen können, dass unsere Leistungsabrechnungen korrekt erfolgen. Dass uns dies bisher nicht gelungen ist, tut uns leid. Wir sind aber sicher, dass wir Sie künftig wieder von unserem Service überzeugen können. Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 30. Juli 2015
Ich bin besonders zufrieden mit der schnellen Bearbeitung der Leistungsanträge, die jetzt durch die Möglichkeit dies Online einzureichen noch einfacher und schneller geworden sind. Ich werde Sie auf jedenfall weiter empfehlen, an Verbesserungen fällt mir jetzt keine ein.
Bewertung Schadenbearbeitung KFZ-Versicherung vom 30. Juli 2015
sehr schnelle Bearbeitung der Schadensregulierung
mfg
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Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 30. Juli 2015
Ich bin grundsätzlich zufrieden mit den Leistungen. Ich lasse mir regelmäßig meine Brillen anteilig erstatten Leider ist es für mich nicht möglich zu warten bis meine Sehstärke sich so stark verändert hat (min. 0,5 Dpt), dass die Kosten ohne Beanstandung erstattet werden, was für meine Augen sicherlich auch nicht von Vorteil ist.
Ich halte es für sinnvoll einmal im Jahr, die Möglichkeit zu haben eine Brille zu erneuern, da ich nicht glaube, dass zu langes Warten bei Sehstärkenveränderungen sehr förderlich wäre und weil die meisten Optiker jährlich kostenlose Überprüfungen anbieten.
Inwiefern die Kostenübernahme bei Zähnen funktioniert, kann ich aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen nicht beurteilen. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Werbung hält was sie verspricht.
Da meine Zusatzversicherung schon relativ lang besteht, kann ich nicht beurteilen inwiefern andere Versicherungen heute günstiger bei gleichen bis ähnlichen Leistungen abschließen und möchte mich aufgrund dessen auch nicht bzgl einer Weiterempfehlung äußern.
Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
Vielen Dank für Ihre ausführliche Bewertung! Der Leistungsanspruch für eine neue Sehhilfe ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen. Danach zahlen wir die Kosten für Ihre neue Sehhilfe bei einer Änderung der Sehfähigkeit um 0,5 Dioptrien auf einem Auge. Liegt keine Änderung der Sehfähigkeit vor, erhalten Sie Leistungen, wenn der Bezug der letzten Sehhilfe 2 Jahre zurückliegt. Wegen der vertraglichen Vereinbarungen können wir nicht anders entscheiden. Hierfür bitten wir um Verständnis. Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 30. Juli 2015
Alles super, schnelle Bearbeitung ohne Komplikationen