Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 16. Juli 2016
Im Goßen und Ganzen bin ich recht zufrieden. Die Bearbeitung meiner Erstattungsanträge ist schnell und zuverlässig.
Einzig eine Chefarzt Behandlung habe ich garnicht erstattet bekommen, da dies so im Versicherungsvertrag steht. Mit einer geminderten Erstattung wäre ich schon einverstanden gewesen; aber gar nichts ist mir einfach zu wenig. Da wäre mehr Klarheit wünschenswert!
Vielen Dank für Ihr Feedback. Wie Sie schreiben, stehen wahlärztliche Leistungen nicht unter Versicherungsschutz. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir für diese Leistungen auch keine Kosten übernehmen können. Was versichert ist, entnehmen Sie bitte den Vertraglichen Vereinbarungen oder rufen Sie uns einfach an. Wir sind gern für Sie da. Ihr ERGO Team
Bewertung Wohngebäudeversicherung vom 16. Juli 2016
Klare und verständliche Versicherungsbedingungen.
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 16. Juli 2016
volle Zufriedenheit
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 16. Juli 2016
Das Verfahren zur Einreichung von Rechnungsbelegen über das Internet via Rechnungs-App halte ich für innovativ und effektiv. Es ist nur leider bedauerlich, dass bisher nur wenige Abrechnungsgesellschaften ihre Rechnungen mit den erforderlichen QR-Codes ausstatten. Auch das eingeführte Verfahren zum Upload von Rechnungsbelegen zur Prüfung und Erstattung halte ich für gelungen.
Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
Vielen Dank für Ihr Feedback. Schön, dass wir Sie mit unseren Einreichungsmöglichkeiten überzeugen konnten. Ab September 2016 können Sie über die Rechnungs-App auch Rechnungen einfach abfotografieren und einreichen. So kann man die QR-Codes umgehen. Ihr ERGO Team
Bewertung Gewerbeversicherung vom 16. Juli 2016
super
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 16. Juli 2016
Alle Anliegen werden sehr schnell und kompetent bearbeitet. Bei Tarifänderung umfassende Information und Gegenüberstellung der unterschiedlichen Tarife. Ich bin sehr zufrieden mit der DKV und deren Mitarbeiter.