Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 09. September 2016
In der Leistungsabrechnung (Zahn) wird nicht konkret dargestellt, was nicht oder nur teilw. erstattungsfähig ist. Nur ein allgemeiner Auszug aus den AVB. Ein Bezug auf die zahnärztliche Rechnung würde dabei mehr Transparenz zu der Entscheidung und weniger Nachfragen bzw. Unverständnis bringen. Der Slogan "Ich habe verstanden" wird dabei nicht umgesetzt.
Gerade wenn wir Kosten einmal nicht berücksichtigen können, ist es uns wichtig, Ihnen die Gründe hierfür zu erklären. Dass trotz unseres Hinweistextes noch Fragen offen blieben, tut uns leid. Unsere Bitte: Rufen Sie uns in solchen Fällen einfach an. Wir sind gern für Sie da und klären die Unklarheiten. Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 09. September 2016
Mit der Abwicklung meiner eingereichten Rechnungen. Hier insbesondere die Freundlichkeit der Mitarbeiterin.
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 09. September 2016
Sehr schnelle und völlig unkomplizierte Erstattung der Arztrechnungen nach einem mehrtägigen Krankenhausaufenthalt.