Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 30. Juni 2017
Die Abrechnung der Leistungsnummern stellt den Versicherungsnehmer immer wieder unangenehm zwischen den Arzt und die Versicherung. Wegen einer minimalen Abweichung der Abrechnungsziffer (sogar geringerer Betrag) erfolgt gar keine Erstattung als Vorsorge, obwohl klar ersichtlich ist, dass die erstattungsfähige Nummer dadurch abgedeckt ist.
Unabhängig davon kann ich simple Antworten der Telefonhotline 'da kann ich Ihnen nicht helfen' aus Kundensicht nicht akzeptieren, dafür habe ich mich nicht für die DKV entschieden.
Sicherlich wollen wir Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten. Falls dies einmal nicht der Fall gewesen ist, bitten wir hierfür um Entschuldigung. Denn für uns ist es wichtig, dass Sie unsere Entscheidungen nachvollziehen können.
Bei unseren Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen berücksichtigen wir die vertraglichen Vereinbarungen. Nähere Informationen haben wir Ihnen in einer persönlichen Nachricht zur Verfügung gestellt. Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 30. Juni 2017
Super Service!