Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 24. August 2018
schnelle Bearbeitung des Versicherungsfalls und Auszahlung des Rechnungsbetrages.
Was mir nicht so gefallen hat: Ich bat um Überweisung des Rechnungsbetrages direkt an den Rechnungssteller.
Die unnötige Hin und Her Überweiserei nervt. Manchmal hat es auch schon geklappt. Sonst ist alles in Ordnung und ich würde Sie jederzeit weiterempfehlen
Wir haben Ihren Wunsch, die Leistungen direkt an den Rechnungsaussteller zu zahlen, haben wir leider nicht beachtet. Bitte entschuldigen Sie. Wir haben einen Hinweis hinterlegt, damit dies künftig nicht mehr passieren kann. Wir sind überzeugt, dass wir die Leistungsabrechnungen künftig zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten. Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 24. August 2018
Vollständigkeit der Abrechnung sowie angemessener Zeitrahmen
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 24. August 2018
Ich bin immer sehr zufrieden mit der reibungslosen und schnellen Abwicklung. Ich kann die DKV nur weiter empfehlen *****.
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 24. August 2018
Sehr geehrtes DKV Team, mit Ihrem Service zur o. g. KV bin ich überaus zufrieden. Die Leistungsabrechnungen sind fair und zeitnah. Es tut gut eine leistungsstarke Krankenversicherung lebensbegleitetend zur Seite zu haben, insbesondere bei fortschreitendem Alter.
Einen kleinen Vorschlag hätte ich vielleicht:
Die Inanspruchname von physiotherapeutischen Leistungen sind relgelmäßig durch ärztliche Verordnungen zu begründen. Dies sollte Ihrerseits nochmals überdacht werden. Durch den Wegfall dieser ärztlichen Verornung reduzieren Sie die Kosten für den Versicherer sowie seine Versicherten. Physiotherapeuten leisten hervorragende Arbeit, welche ein Patient auch ohne ärztliche Verordnung zu schätzen versteht. Weiterhin viel Erfolg.
Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
Schön, dass Sie mit unserem Service zufrieden sind. Bitte verstehen Sie uns nicht falsch: Dass die Physiotherapeuten – unabhängig von einer ärztlichen Verordnung – eine qualifizierte und hochwertige Behandlung durchführen, stellen wir nicht in Frage. Dennoch brauchen wir bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln immer eine ärztliche Verordnung. Denn nur so können wir prüfen, ob eine medizinisch notwendige Heilbehandlung erfolgt. Bitte verstehen Sie, dass wir daher auch bei Dauerbehandlungen auf ärztliche Verordnungen nicht verzichten können. Ihr ERGO Team
Bewertung Schadenbearbeitung KFZ-Versicherung vom 24. August 2018
Problemlose Abwicklung
Vielen Dank
Bewertung Rechtsschutzversicherung vom 24. August 2018
Nicht ganz preiswert, aber gute Leistungen