Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 29. September 2017
Erstattung der eingereichten Krankenhausrechnungen zum Großteil unproblematisch. Ein Aufenthalt wurde trotz Einweisung eines Facharztes in eine Akutklinik vorerst nicht erstattet. Erst nach zahlreichen Telefonaten sowohl mit der Klinik als auch mit mir wurde der Betrag doch noch erstattet.
Es ist richtig, unsere Entscheidung konnten wir erst nach Vorlage ergänzender Unterlagen ändern. Hierbei ist wichtig: Oft lassen sich Kostenzusage erst erteilen, wenn uns alle notwendigen Informationen vorliegen. Wir freuen uns, dass wir schließlich in Ihrem Sinn entscheiden konnten. Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 29. September 2017
Es ist toll, wie schnell die Leistungsabrechnug dank der App nun funktioniert!
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 29. September 2017
Netter Gesprächspartner bei dem Telefonat am
14.08.2017. Unkomplizierte Bearbeitung der Leistungsabrechnung.
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 29. September 2017
Prompte und zuverlässige Bearbeitung.
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 29. September 2017
sehr schnelle Abwicklung !
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 29. September 2017
- unkompliziertes Eingabeverfahren der Rechnungen; rasche Bearbeitung
- würde dkv weiterempfehlen
- Telefonverbindung könnte schneller geschehen
Bewertung Schadenbearbeitung KFZ-Versicherung vom 29. September 2017
Ich bin mit der Ergo-Vers. sehr zufrieden. In jedem
Schadenfall reagiert Sie sofort. Ich bin seit 6Jahren
bei der Ergo mit Kfz,Haushalt und Glas versichert. Ich
kann die Ergo-Vers. nur positiv weiterempfehlen.
Vor allem habe ich eine erstklassige Beteuung durch
die Generalagentur ***,
der mir bis jetzt mit Rat und Tat zur Seite steht.
Ich kann nur sagen: Weiter so.
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 29. September 2017
Die finanzielle Regulierung wurde ohne grösseren Aufwand für mich prompt erledigt!
Bewertung Kraftfahrtversicherung vom 29. September 2017
gut