Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 26. August 2015
Habe meine Versicherung gewechselt auf einen günstigern Tarif da ich in Rente gehe. Dabei sind mehrere Beträge die nicht mehr in dem Umfang bezahlt worden. Nach Rücksprache mit Ihrem Team habe ich einmalig den Betrag ersetzt bekommen und mir ist die zukünftige Vorgehensweise erklärt worden, trotz das es in den Vertragsunterlagen bezeichnet ist. Meine Beschwerde vollzog sich, das ich beim Wechsel des Tarifs mündlich nach Veränderungen mich erkundigt habe, die mir so nicht mitgeteilt worden sind.
Wir freuen uns über Ihre 5-Sterne-Bewertung! Vielen Dank! Schön, dass wir alle offenen Fragen klären konnten. Sollte künftig etwas unklar sein, rufen Sie uns einfach an. Wir sind gern für Sie da. Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 26. August 2015
Bisher habe ich meine Leistungsanträge papierbezogen abgegeben. Schnell und auch verständlich erhielt ich Leistungsaufstellung ebenso wie den ermittelten Geldbetrag zurück. Bitte weiter so!
Bewertung Krankenvollversicherung vom 26. August 2015
sehr kommunikativ , hilfsbereit, ruhig Erklärung. Ich werde immer eine andere Versicherungs müssen auf jeden Fall wiederkommen.
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 26. August 2015
Ich würde sie weiterempfehlen aber man sollte
auch die Altkunden informieren, dass es bessere
Konditionen gibt.
Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
Vielen Dank für Ihre Bewertung! Sicher informieren wir unsere Kunden regelmäig über Neuerungen in den Tarifen. Aber natürlich können Sie sich bei Fragen auch jederzeit direkt an uns wenden. Wir helfen Ihnen gern weiter. Ihr ERGO Team
Bewertung Unfallversicherung vom 26. August 2015
Weiterempfehlung garantiert!
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 25. August 2015
Korrekte schnelle Bearbeitung und Überweisung !!!
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 25. August 2015
Sehr schnelle Erstattung der eingereichten Rechnungen und kulante Regelungen bei nicht eindeutigen Erstattungsfragen. Ich würde mich etwas mehr Individualität wünschen. Bspw. muss ich aufgrund einer firmeneigenen Beihilfe selbst Rechnungen einreichen, die innerhalb der Selbstbeteiligung liegen. Es scheint nicht möglich zu sein, auf die entsprechenden Schreiben, ich möchte doch erst ab Überschreiten der Selbstbeteiligung die Rechnungen einzureichen.
Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Nach den vertraglichen Vereinbarungen gilt für die ambulante Heilbehandlung eine jährliche Selbstbeteiligung (SB). Die SB wird von allen Leistungsbeträgen eines Behandlungsjahres abgezogen. Ist die SB erreicht, zahlen wir die vereinbarten Leistungen an Sie aus. Natürlich können Sie Ihre Belege sowohl gesammelt als auch einzeln zusenden. Haben Sie Fragen hierzu? Dann rufen Sie uns einfach an. Wir sind gern für Sie da. Ihr ERGO Team