Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 03. September 2015
Früher habe ich die Rechnung von Zahnreinigung abgegeben, und sie ist von Ihnen bearbeitet.
Aber ich habe leider kein Geld zurückbekommen.
Die Erläutung dafür ist, "931 Diese Kosten können wir nicht berücksichtigen. Denn die Behandlung erfolgte zu einer Zeit, als Sie mit der Zahlung des Beitrages im Rückstand waren. Daher ruhte der Versicherungsschutz."
Aber ich habe onlinebanking geschaut, die Beiträge sind erfolgreich monatlich abgezogen.
Der Mitarbeiter hat unbedingt Fehler gemacht. Ich habe auch an *** Email geschickt. Aber 3 Tage passt, niemand hat mir geantwortet.
Sie haben recht: Die Kosten für Ihre professionelle Zahnreinigung blieben zunächst unberücksichtigt. Gern haben wir aber unsere Abrechnung noch einmal geprüft und korrigiert. Bitte entschuldigen Sie. Es wäre schön, wenn Sie uns die Möglichkeit geben, Sie wieder von unserem Service zu überzeugen. Bei Fragen rufen Sie uns einfach an. Wir sind gern für Sie da. Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 03. September 2015
Der Service arbeitet in meinen Augen zügig und effektiv, meine Fragen werden nachvollziehbar und rasch beantwortet. Auch in Sachen Kulanz bewerte ich den Service als gut, hätte mir aber hier und da auch noch etwas mehr Unterstützung gewünscht (im Hinblick auf meine lebensbedrohliche Krebserkrankung). Alles in allem aber ein Sehr gut.
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 03. September 2015
Gut: Schnelle Bearibeitung!
Schlecht: Alte Höchstgrenzen für die Übernahme von Physiotherapiemassnahmen. Hier geht es nicht um die bestmöglichste Behandlung und Genesung des Kunden, sondern um feste, unflexible Sätze der DKV.
Lt. der Physiotherapeuten haben Versicherte anderer Versicherer nicht diese Probleme.
Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
Vielen Dank für Ihre Bewertung! Mit unseren Leistungen für Heilmittel sind Sie nicht zufrieden.
Wir zahlen Ihnen die Kosten für ärztlich verordnete Heilmittel zu den in Deutschland üblichen Preisen. Dabei orientieren wir uns an den Preisen der Bundesbeihilfe. Da uns aber die Preissteigerung be-wusst ist, haben wir unsere Höchstsätze bereits angepasst. Dennoch können wir die Mehrkosten über den bekannten Höchstsätzen nicht zahlen. Haben Sie Fragen hierzu? Dann rufen Sie uns einfach an. Wir sind gern für Sie da. Ihr ERGO Team
Bewertung Haftpflichtversicherung vom 03. September 2015
keine Erfahrung
Bewertung Hausratversicherung vom 03. September 2015
DANKE!