Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 10. August 2015
Nagelspange ist ein Heilmittel und wurde m.E. unzulässig abgelehnt. Von daher mit der Leistung sehr unzufrieden.
Sie gehen bei Ihrer Bewertung auf Ihren letzten Leistungsantrag ein. Bitte beachten Sie hierzu: Eine Nagelspange gilt nicht als Heilmittel. Sie ist ein Hilfsmittel. Bei Fragen rufen Sie uns einfach an. Wir sind gern für Sie da.
Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 10. August 2015
Bisher bin ich mit der Bearbeitung und Service vollkommen zufrieden
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 09. August 2015
Ich bin sehr froh, dass ich es mir durch die anteilige Rückerstattung von Kosten im Bereich Naturheilverfahren leisten kann, nicht nur auf Schulmedizin zurückzugreifen, wenn mir etwas fehlt. Ich würde Sie auf jeden Fall weiterempfehlen.
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 08. August 2015
Schnelle und unbürokratische Bearbeitung des Antrages, schnelle Überweisung des Kostenanteils
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 08. August 2015
Die eingereichten Rechnungen wurden bisher immer zügig bearbeitet und dem Tarif gemäß erstattet. Bisher gab es keinerlei Probleme.
Nach den Erfahrungen, die ich im Laufe de Jahre gemacht habe, würde ich die DKV durchaus weiter empfehlen
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 07. August 2015
+ Schnelle und unbürokratische Abwicklung
+ hilfreiche, zeitsparende Bearbeitung und Kommunikation im Internet
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