Kundenbewertungen

Das sagen Kunden über uns

Gesamtbewertung
4,7 / 5

Ermittelt aus 64.784 Bewertungen

96,3%

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Alle Bewertungen

  • Bewertung ERGO Berufsunfähigkeitsversicherung vom 20. Mai 2021
    Im Vergleich war das Produkt von den lfd. Kosten und den Produktleistungsmerkmalen vorne dabei. Besonders gut hat mir auch stets die übersichtliche Gestaltung und Erklärung der Features und fachspezifischen Ausdrücke gefallen.
  • Bewertung Gewerbeversicherung vom 20. Mai 2021
    super Preis-Leistungsverhältnis
  • Bewertung Wohngebäudeversicherung vom 20. Mai 2021
    Kann ich jedem nur empfehlen! Wir versichern zukünftig ausschließlich über ERGO und haben nahezu alle alten Versicherungen gewechselt...
  • Bewertung Service vom 19. Mai 2021
    Mit der Abwicklung von Leistungen aus der KV bin ich sehr zufrieden. Die Möglichkeit, Belege einzuscannen und in die entsprechende Seite der DKV einzufügen, begrüße ich sehr.
    Was mich ein wenig wundert ist, dass trotz automatsierter Abrechnung es immer noch 2-3 Wochen dauert, bis die Erstattung erfolgt.
  • Bewertung Service vom 19. Mai 2021
    Ich habe eine Kobmbi-Zusatzversicherung seit 1994 und bin eine sehr zufriedene Kundin. Ich fühle mich sehr gut versichert und betreut. Die Leistungsabrechnung ist schnell, exakt und immer verständlich. Bei Bedarf hat man freundlichen telefonischen Kontakt. Ich nutze auch das Kundenportal. Ich bin gut bei der DKV versichert.
  • Bewertung Service vom 19. Mai 2021
    ****
  • Bewertung Service vom 19. Mai 2021
    Eingereichte Leistungsanträge werden prompt und zuverlässig erledigt. Ich würde die DKV jederzeit weiterempfehlen.
  • Bewertung Service vom 19. Mai 2021
    manchmal dauert die Abrechnung noch länger als bei der Beihilfe
  • Bewertung Service vom 19. Mai 2021
    Schnelle Erstattung eingereichter Krankenhausrechnungen
  • Bewertung Service vom 19. Mai 2021
    Seit ich das Online-Abrechnungsverfahren benutzte, klappen die Abrechnungen zügig und komplikationslos. Die übermittelten Abrechnungen sind klar verständlich. Sollte ein Posten nur teilweise erstattet werden, gibt es dazu eine Erklärung.
    Allein die Verrechnung des Selbstbehaltes am Jahresanfang ist schwer verständlich. Das könnte irgendwie verständlicher dargestellt werden.