Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 20. Juli 2015
Ich bin sehr zufrieden und würde Sie jederzeit weiter- empfehlen. Nicht glücklich war ich darüber, dass Sie bei der Neuordnung meines Vertrages nicht die Um- Stellung von 2- auf 1-Bettzimmer ermöglichten. Auch hätte ich es begrüßt, wenn ich Ihnen Taxirechnungen hätte in Rechnung stellen können. Dies lehnten Sie ab unter Hinweis, es sei nicht Gegenstand des Ver- trages. Es handelte sich um Arztbesuche bei akutem Bandscheibenvorfall, weshalb ich nicht in der Lage war, mein eigenes Auto zu benutzen. Ich konnte hierzu im Vertrag nichts finden. Wenn sich dies nachverhandeln ließe, wäre ich froh. Mir ist bekannt, dass Krankentransporte, die vom Arzt verordnet wurden, wie bei meiner Frau geschehen, erstattet werden, obwohl ich auch hierüber nichts im Vertrag finden konnte. Das Vertragswerk ist so umfangreich, dass ich es evtl. übersehen habe. Ihre Abrechnungs-verfahren gefallen mir gut, sind sie doch zügig und kaum von Nachfragen gestört, was ich zu schätzen weiß, sind mir doch Fälle mit anderen Versicherungen mit diesbezüglichen unangenehmen Vorfällen im Bekanntenkreis bekannt. Auf Ihren Wunsch, Ihr Abrechnungsformular zu benutzen, werde ich nicht eingehen, da es mir zu unpraktisch erscheint. Mir ist das selbstentworfene lieber.
Mit freundlichen Grüßen ***
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Gern hätten wir Ihnen auch weiterhin Leistungen für die Unterbringung im Einbettzimmer angeboten. Leider ist das mit Ihrem neuen Tarif nicht möglich. Durch die Umstellung konnten Sie Ihren monatlichen Beitrag deutlich reduzieren. Dies ist leider nicht ohne Verringerung der Leistungen möglich.
Die versicherten Leistungen ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen. Danach zahlen wir die Kosten für den Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus nach einem Unfall oder im Notfall. Auch die Transportkosten bei einer ambulanten Dialysebehandlung, Röntgentiefen- und Chemotherapie sind versichert. Die Kosten für den Transport zu einer ambulanten Behenaldung zahlen wir zudem nur dann, wenn eine Schwerbehinderung mit dem Zusatz aG (außergewöhnlich Gehbehindert), Bl (Blindheit) bzw. H (Hilflos) vorliegt oder die versicherte Person pflegebedürftig nach Pflegestufe 2 oder 3 ist.
Deshalb konnten wir in Ihrem Fall die Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung nicht zahlen. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Sicher können Sie auch weiterhin Ihr individuelles Aufstellungsformular verwenden. Die Verwendung unseres Formulars ist nicht zwingend erforderlich.
Konnten wir alle Fragen klären? Es würde uns freuen. Rufen Sie uns bei Unklarheiten einfach an. Wir sind gern für Sie da. Ihr ERGO Team