Kundenbewertungen

Bewertung für ERGO Versicherungsgruppe

Gesamtbewertung
4,7 / 5

Ermittelt aus 64.456 Bewertungen

96,3%

2,1%

1,6%

  • Von Kunden: Nur Bewertungen von Personen mit direkter Erfahrung mit ERGO Direkt Versicherungen
  • Unabhängig: Unabhängige Bewertungen gewährleistet durch eKomi
  • Mit Schadensfall: Bewertungen auch zur Schadensfallregulierung
  • Bewertung Wohngebäudeversicherung vom 20. Juli 2015
    änderung der bestehenden Wohngebäudeversicherung auf den neuen tarif
  • Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 20. Juli 2015
    sehr schnelle Abwicklung und Auszahlung
  • Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 20. Juli 2015
    Ich kann Sie weiterempfehlen, da ich mit den Leistungen zufrieden bin.
  • Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 20. Juli 2015
    Abrechnungen erfolgen einigermaßen zügig; auch homöopathische Medikamente werden teilweise bezahlt.
    Die Abrechnungen sind übersichtlich und gut nachvollziehbar.
    Leider wird kein Wert auf Prophylaxe / Mittel zur Prophylaxe gelegt. Leider werden auch wirksame Homöopathika nicht immer bezahlt
    Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
    Vielen Dank für Ihre Bewertung. Die versicherten Leistungen richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Danach zahlen wir die Kosten für zugelassene Arzneimittel. Deshalb erhalten Sie auch Leistungen für Homoöpathika, wenn es sich hierbei um zugelassene Arzneimittel handelt. Versichert sind auch Vorsorgeuntersuchungen. Gern informieren wir Sie hierzu näher. Rufen Sie uns hierzu einfach an. Wir sind gern für Sie da. Ihr ERGO Team
  • Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 20. Juli 2015
    Die Bearbeitung hat zufriedenstellend und zügig funktioniert
  • Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 20. Juli 2015
    Ich bin mit der Versicherungsleistung und insbesondere mit der kurzen Bearbeitungszeit für meine Leistungsanträge sehr zufrieden.
    Die DKV empfehle habe ich und werde ich im Kollegenkreis immer weiter empfehlen.
  • Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 20. Juli 2015
    Ich habe bisher sehr gute Erfahrung mit der Leistung und der Schadensregulierung der ERGO gemacht.
    Die erste Leistungsabrechnung in der KombiMed Zahn
    hat sich aber verzögert, da mir z. gegebener Zeit der Vordruck "Leistungsantrag" nicht vorlag. Es wäre gut, wenn er jeweils gleich mit den Vertragsunterlagen zugeschickt würde.
    Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
    Schön, dass Sie mit unserem Service zufrieden sind. Die Verwendung des Leistungsantrags ist keine Voraussetzung für eine Leistungspflicht. Sie können uns Ihre Belege auch gern formlos unter Angabe der Versicherungsnummer zuschicken. Sollten Sie dennoch den Leistungsantrag verwenden wollen, können Sie diesen auch auf www.dkv.com als Datei herunterladen. Ihr ERGO Team
  • Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 20. Juli 2015
    Vom Prinzip bin ich mit Ihrem Angebot und der Leistungsdarbietung zufrieden.
    Beim Zahnersatz für meine Ehefrau hatte ich den Heil- und Kostenplan und die daraus folgenden Rechnungen zusammen eingereicht. Offensichtlich erfolgte die Bearbeitung getrennt. So erhielt ich am 030715 eine Leistungszusage und am 130715 wurde ich aufgefordert, noch Unterlagen einzureichen.
    Darauf möchte ich Sie aufmerksam machen - ändert aber nichts an meiner positiven Einstellung zu Ihrem Unternehmen.
    Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
    Vielen Dank für Ihre Bewertung. Wir wollen Ihre Leistungsanträge zügig und möglichst in einem Schritt bearbeiten. Dies ist leider nicht immer möglich. Denn die Beurteilung erfolgt manchmal in einzelnen Sachverhalten. Noch einen kurzen Hinweis zu dem Heil- und Kostenplan: Bitte schicken Sie uns alle Unterlagen vollständig zu. Nur dann können wir einen möglichst genauen voraussichtlichen Erstattungsbetrag nennen. Haben Sie Fragen hierzu? Dann rufen Sie uns einfach an. Wir sind gern für Sie da. Ihr ERGO Team
  • Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 20. Juli 2015
    Schnelle Bearbeitung von Leistungsfällen
  • Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 20. Juli 2015
    Ich bin sehr zufrieden und würde Sie jederzeit weiter- empfehlen. Nicht glücklich war ich darüber, dass Sie bei der Neuordnung meines Vertrages nicht die Um- Stellung von 2- auf 1-Bettzimmer ermöglichten. Auch hätte ich es begrüßt, wenn ich Ihnen Taxirechnungen hätte in Rechnung stellen können. Dies lehnten Sie ab unter Hinweis, es sei nicht Gegenstand des Ver- trages. Es handelte sich um Arztbesuche bei akutem Bandscheibenvorfall, weshalb ich nicht in der Lage war, mein eigenes Auto zu benutzen. Ich konnte hierzu im Vertrag nichts finden. Wenn sich dies nachverhandeln ließe, wäre ich froh. Mir ist bekannt, dass Krankentransporte, die vom Arzt verordnet wurden, wie bei meiner Frau geschehen, erstattet werden, obwohl ich auch hierüber nichts im Vertrag finden konnte. Das Vertragswerk ist so umfangreich, dass ich es evtl. übersehen habe. Ihre Abrechnungs-verfahren gefallen mir gut, sind sie doch zügig und kaum von Nachfragen gestört, was ich zu schätzen weiß, sind mir doch Fälle mit anderen Versicherungen mit diesbezüglichen unangenehmen Vorfällen im Bekanntenkreis bekannt. Auf Ihren Wunsch, Ihr Abrechnungsformular zu benutzen, werde ich nicht eingehen, da es mir zu unpraktisch erscheint. Mir ist das selbstentworfene lieber.
    Mit freundlichen Grüßen ***
    Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
    Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Gern hätten wir Ihnen auch weiterhin Leistungen für die Unterbringung im Einbettzimmer angeboten. Leider ist das mit Ihrem neuen Tarif nicht möglich. Durch die Umstellung konnten Sie Ihren monatlichen Beitrag deutlich reduzieren. Dies ist leider nicht ohne Verringerung der Leistungen möglich.
    Die versicherten Leistungen ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen. Danach zahlen wir die Kosten für den Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus nach einem Unfall oder im Notfall. Auch die Transportkosten bei einer ambulanten Dialysebehandlung, Röntgentiefen- und Chemotherapie sind versichert. Die Kosten für den Transport zu einer ambulanten Behenaldung zahlen wir zudem nur dann, wenn eine Schwerbehinderung mit dem Zusatz aG (außergewöhnlich Gehbehindert), Bl (Blindheit) bzw. H (Hilflos) vorliegt oder die versicherte Person pflegebedürftig nach Pflegestufe 2 oder 3 ist.
    Deshalb konnten wir in Ihrem Fall die Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung nicht zahlen. Hierfür bitten wir um Verständnis.
    Sicher können Sie auch weiterhin Ihr individuelles Aufstellungsformular verwenden. Die Verwendung unseres Formulars ist nicht zwingend erforderlich.
    Konnten wir alle Fragen klären? Es würde uns freuen. Rufen Sie uns bei Unklarheiten einfach an. Wir sind gern für Sie da. Ihr ERGO Team