Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 09. August 2015
mit Beginn meiner Zugehörigkeit zur DKV bin ich ein zufriedener Kunde. Unproblematische Abwicklungen, Kompetenz bei telef. Rückfragen in der Zentrale. Weitestgehend zufriedenstellende und schnelle Reaktionen bei den zuständigen Gebietsbetreuern. Die Regulierungsabwicklung könnte optimiert werden,ist aber aktuell in einem vertretbaren Rahmen. DKV-gefällt mir.
Sie haben uns bewertet. Vielen Dank hierfür. Wir freuen uns, dass Sie mit unserem Service zufrieden sind. Hoffentlich auch bald wieder mit den Bearbeitungszeiten. Denn diese finden wir auch nicht optimal. Deshalb arbeiten wir daran. Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 09. August 2015
unkomplizierte und zügige Bearbeitung des Leistungsfalls
Bewertung Haftpflichtversicherung vom 09. August 2015
Da ich erst vor kurzen diese Versicherung abgeschlossen habe, kann ich noch nichts zu meinen Erfahrungn mit der Versicherung sagen.
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 09. August 2015
Was die Leistungsabrechnung für meinen Aufenthalt in der Sana-Klinik München-Sendling betrifft, habe ich keinerlei Kritik. Anders bei der Leistungsabrechnung für den anschließenden Reha-Aufenthalt im Medical Park Bad Wiessee St. Hubertus, nach der aber hier nicht gefragt ist.
Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Es freut uns, dass die Abrechnungen zu Ihrem Aufenthalt in der Sana-Klinik zu Ihrer Zufriedenheit erfolgten. Wenn Sie uns zu den Abrechnungen anlässlich des REHA Aufenthaltes noch etwas mitteilen möchten, schreiben Sie uns oder rufen an. Wir sind gern für Sie da. Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 09. August 2015
Viele Jahre Kunde und stets sehr zufrieden. Danke.
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 09. August 2015
Die Abrechnungen erfolgen in der Regel schnell und exakt. Hinweise zu nicht vollständig vergüteten Leistungen sind aber zu allgemein, die Rechnung ist nicht nachvollziehbar. Wieso bei einem Faktor von 2,5 statt der genehmigten 2,3 gleich 26,52 € von insgesamt 93,84 € zu erstattenden Kosten abgezogen werden, ist mir schleierhaft.
Unser Kommentar zu Ihrer Bewertung:
Sie haben sich die Zeit genommen, uns positiv zu bewerten. Vielen Dank hierfür. Bei der von Ihnen angesprochenen Position der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) handelt es sich um eine technische Leistung. Diese zahlen wir bis zum 1,8fachen GOÄ Satz. Auf diesen Sachverhalt haben wir mit unserem Hinweis aufmerksam gemacht. Deshalb ist der Abzug von 26,52 Euro richtig. Bei Fragen zur Abrechnung können Sie uns gern anrufen. Ihr ERGO Team