Bewertung Kraftfahrtversicherung vom 04. März 2016
Wir danken Ihnen, dass Sie Ihre Erfahrungen mitteilen. Damit wir einen KFZ-Versicherungsvertrag aufheben können, benötigen wir die Mitteilung der KFZ-Zulassungsstelle über die Abmeldung des Fahrzeuges. Erst dann können wir handeln. Durch Feiertage oder Wochenenden kann es vorkommen, dass uns diese Meldungen verspätet erreichen.
Für fehlerhafte Abbuchungen möchten wir uns entschuldigen. Wir freuen uns Sie weiterhin als unseren Kunden betreuen zu dürfen.
Bewertung Kraftfahrtversicherung vom 04. März 2016
Guter Schutz nach meinem Wunsch
Bewertung Rechtsschutzversicherung vom 04. März 2016
Es ist noch kein Fall eingetreten, wofür ich Ihre Hilfe
in Anspruch nehmen musste. Aber alleine das Vertrauen
zu der Ansprech-Person (vor Ort) lässt den
Schluß zu, das Ihr Produkt meine Erwartungen
erfüllt.
Bewertung Rechtsschutzversicherung vom 04. März 2016
Alles gut!