Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 17. Oktober 2016
Es ist richtig: Im Rahmen einer privaten Krankenversicherung (PKV) erfolgt die Abrechnung der Behandlungskosten nicht direkt mit dem Rechnungsaussteller. Denn anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht hier zwischen Arzt und PKV kein Vertragsverhältnis. Es mag sein, dass dies für den Versicherten erhöhten Aufwand bedeutet. Sie können aber so aktiv auf ungerechtfertig berechnete Leistungen Einfluss nehmen. Denn nur Sie als Patient können Beurteilen, ob berechnete Leistungen auch wirklich erfolgt sind. Sicher können wir auch verstehen, dass Sie sich auch im Rentenalter bezahlare Beiträge wünschen. Wir beraten Sie gern, welche Möglichkeiten der Tarifgestaltung es gibt. Rufen Sie uns einfach an. Wir sind gern für Sie da. Ihr ERGO Team
Bewertung Betriebs-Haftpflichtversicherung vom 17. Oktober 2016
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