Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 28. Oktober 2016
Nur versteckt im Text wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine Rechnung nicht erstattet wird, da nicht das Original sondern eine Zahlungserinnerung vorliegt. Wenn das Original nie ankam, kann dieses nicht geschickt werden.
Für die Auszahlung von Leistungen brauchen wir immer die spezifizierten Leistungen. Diese sind in der Regel aus Zahlungserinnerungen nicht zu entnehmen. Daher hatten wir Sie gebeten, uns die Originalrechnung zuzuschicken. Wir bitten um Verständnis, dass andernfalls eine Auszahlung nicht erfolgen kann. Ihr ERGO Team